Mindfactory AG (Wilhelmshaven)
Folgeschaden durch defekten PC Lüfter
Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer: 3965050
Habe mir bei Mindfactory Komponenten für einen fast kompletten PC gekauft. Darunter ein Mainboard und zwei Lüfter.
Nach dem Anschluss der Lüfter an das Mainboard und den Einbau in das Gehäuse (das Gehäuse war nicht bei Mindfactory gekauft) wurde der PC in Betrieb genommen. Nur wenige Augenblicke später stieg Rauch aus dem Inneren auf. PC wurde daraufhin sofort ausgeschaltet. Die Zuleitung zum Lüfter war vollkommen verschmorrt und einzelne Kupferadern guckten heraus. Leider hat in dem Zug das neue Gehäuse eine "Delle" erhalten aufgrund der Hitzeentwicklung der verschmorrten Lüfterzuleitung.
Leider weigert sich Mindfactory den entstandenen Schaden am Gehäuse zu regulieren, mit der Begründung, dass die Lüfter in Ordnung gewesen seien. Der Nachweis eines Fehlers in den zum Lüfter gehörenden Zuleitungen ist laut Mindfactory von mir zu erbringen.
Das ist für mich natürlich unmöglich zu erbringen und somit möchte mich Mindfactory auf dem entstanden Schaden sitzen lassen, was mich als Kunde selbstverständlich maßlos enttäuscht.
Bild defekter Lüfter: www.imgbox.de/show/img/ziVEMDkmcm.jpg
Bild Schaden Gehäuse: www.imgbox.de/show/img/jszrap4hxC.jpg
24.11.2014 | 09:51
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
die Lüfter wurden genauestens geprüft und waren nicht der Grund für den Defekt.
Sie wollen, dass wir die Haftung dafür übernehmen, das ist aber nicht möglich. Das wurde Ihnen auch bereits erklärt.
Eine Widerstandmessung zwischen Minusleitung der Beleuchtung und Plus Leitung des Lüfters ergab einen Wert von 0,2 Ohm der dann auch der Grund für den Kurzschluss ist. Habe diesen Umstand Mindfactory mitgeteilt und diese Antwort erhalten:
"Ihre Reklamation hatten wir bereits geprüft. Der von Ihnen gerügte Fehler konnten wir nicht finden. Wir lehnen daher die Bearbeitung Ihrer Reklamation ab. "
Auch wenn es um nicht viel Ged geht, ärgert mich das Verhalten von Mindfactory maßlos. Nehme Tipps wie ich hier zu meinem Recht kommen kann gerne entgegen.