Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1838 Views | 26.11.2014 | 14:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5265353

Stromio GmbH (Kaarst)

Versteckte Preiserhöhung in der Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 121971270

Im November 2013 stellte ich fest, dass der Anbieter Stromio ohne weitere Mitteilung den Arbeitspreis für Strom erheblich erhöht hatte. Ich forderte daraufhin umgehend eine Sonderkündigung.

Stromio nahm im Anschluss die Preiserhöhung zurück und versicherte mir weiterhin einen Arbeitspreis von 24,35 ct. inklusive aller hoheitlichen Belastungen.

In der Schlussrechnung wird der Arbeitspreis nun doch mit 25,28 ct. aufgeführt. Laut Rückfrage mit dem Kundendienst ist dies auf die erhöhrte EEG Zulage ab 2014 zurückzuführen.

Es handelt sich um eine nicht angekündigte versteckte Preiserhöhung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anpassung der Schlussrechnung auf die vereinbarten 24,35 ct.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.11.2014 | 09:01
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.11.2014 | 10:02
von ReclaBoxler-5265353 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Stromio GmbH hat auf meine Beschwerde geantwortet. Laut ihrer Darstellung dürfen Sie aufgrund Ihrer Verträge die EEG Umlage an den Kunden weiterreichen. Dies ist jedoch lt. Verbraucherschutz nicht legal - Siehe: www.stromtip.de/rubrik2/20368/Steigende-EEG-Umlage-und-Sonderkuendigungsrecht.html

M. E. versucht sie sich hier mit völlig unlauterem Geschäftsgebaren und unzulässigem Kleingedruckten rauszureden. Fakt ist, dass eine Weiterberechnung der Umlage vertragsunzulässig ist. Ich werde daher die Lastschrift zurückfordern und die Situation rechtlich prüfen lassen.


27.11.2014 | 10:06
von ReclaBoxler-5265353 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Zuge auf das nachfolgende Zitat hat die Stromio GmbH es noch nicht einmal für notwendig gehalten, die Preisanpassung schriftlich anzukündigen:

FAZIT: Verbraucher sollten davon ausgehen, dass eine Preiserhöhung aufgrund der Weitergabe der gestiegenen EEG-Umlage zu einem Sonderkündigungsrecht führt und sich dementsprechend verhalten. Nach Erhalt der schriftlichen Information über die Preiserhöhung sollten sie den Vertrag unter Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht kündigen und sich einen neuen Stromanbieter suchen.


30.11.2014 | 10:36
von ReclaBoxler-5265353 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es schleicht sich das Gefühl ein, dass es sich bei Stromio um ein Unternehmen handelt, das bewusst Verbraucher täuscht um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Ähnlich wie bei der vorausgegangenen Tariferhöhung in Wucherhöhe war der Preiserhöhung aufgrund der EEG Zulage so in der Verbrauchsabrechnung verklausuliert, dass dies schon an Täuschung grenzt. Ich denke, ein Großteil der Verbraucher nimmt das einfach so hin.

Ich wünsche einfach allen Unternehmen, die mit Preiserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich arglistig Verbraucher täuschen und auf dessen Unwissenheit setzen, dass sie schnell von aufrichtigen Wettbewerbern platt gemacht werden.

Mein ganz persönlicher Tipp an alle Leser: Von Stromio würde ich zukünftig die Finger weglassen.




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