Durch ExtraEnergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 888 Views | 27.11.2014 | 11:05 Uhr
geschrieben von Stephan Lennartz

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Preiserhöhung unseriös durchgestellt

Bestell-/Kundennummer: 01807271

Hallo zusammen,

SCHLAGWORTE

aus Zeitgründen stelle ich hier mal mein Schreiben an priostrom rein. Der Sinn meiner Beschwerde sollte sich ja aus meinen Ausführungen ergeben und ist in diesem Forum auch schon bekannt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 3 EnWG) Gebrauch und kündige den Vertrag „priostrom 12“ mit der Vertrags-Nr. 01807271 rückwirkend zum Zeitpunkt vor der Erhöhung des Strompreises am 31.10.2014, welches Sie mir am 17.11.2014 per E-Mail mitgeteilt haben.

Vorsichtshalber mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 3 EnWG) Gebrauch und kündige den Vertrag „priostrom 12“ mit der Vertrags-Nr. 01807271 zum sofortigen Zeitpunkt nach Ihrer Mitteilung der Preiserhöhung vom 17.11.2014. Weiterhin, zu dieser vorsichtshalber getätigten Sonderkündigung, betrachte ich die Preiserhöhung, über die ich erst am 17.11.2014 informiert wurde, und die rückwirkend ab 01.11.2014 gültig sein soll, als unwirksam im Sinne Ihrer AGB 6.17. Als Begründung dazu betrachte ich, dass es sich bei Ihrer Mitteilung vom 17.11.2014 um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, die erst mit deren Zugang wirksam werden kann. Der Zugang erfolgte erst am 17.11.2014 per E-Mail an meine Ihnen bekannte Adresse xxx. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich keine E-Mail über eine Preiserhöhung erhalten. Nach einiger Recherche habe ich heute festgestellt, dass Sie mir scheinbar am 29.08.2014 in meinem Kundenkonto bei priostrom unter der Rubrik „meinpriostrom – 01807271 –Kundeninformation“ eine Nachricht haben zukommen lassen, die über eine Preiserhöhung ab 01.11.2014 informiert. Für mich entspricht diese Art der Informationsübermittlung nicht der geforderten Transparenz nach §41 Abs. 3 EnWG.

Während der gesamten Vertragslaufzeit bin ich immer per E-Mail von Ihnen informiert worden, wenn es um relevante Themen wie SEPA-Lastschriftverfahren, Zählerstand etc. ging. Sie konnten also nicht davon ausgehen, dass ich regelmäßig das Portal „meinpriostrom“ nutze um mich über Änderungen meines Vertrages oder mögliche Preisänderungen zu informieren.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie mir entgegen meiner Annahme eine E-Mail über die Preiserhöhung zugesendet haben, bitte ich um einen klaren Nachweis dessen mit Datum und vollständigem Inhalt der E-Mail. Nach weiterer Recherche im Internet bin ich darauf gestoßen, dass Sie möglicherweise eine E-Mail mit dem Betreff „Energiemarktentwicklungen und –preisanpassungen“ gesendet haben könnten. Sollte dies der Fall sein, entspricht dies meiner Meinung nach ebenfalls nicht § 41 Abs. 3 EnWG.

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Sie weisen mich auf einen neuen Arbeitspreis von 29,19 ct/kWh hin (ohne Angabe ob es sich um brutto oder netto handelt – dies ist meines Erachtens ebenfalls nicht im Sinne des § 41 Abs. 3 EnWG! Für meine weiteren Ausführungen nehme ich an, dass es sich um den Bruttobetrag handelt, sollte es der netto Betrag sein, würde die Preissteigerung prozentual sogar noch höher ausfallen). Dies bedeutet eine Preissteigerung um >17% im Vergleich zu dem Arbeitspreis der vergangenen 12 Monate (0,2481 ct/kWh brutto).

Ich bezweifele, dass diese Erhöhung Marktgerecht und gerechtfertigt ist und rein Ihre zusätzlichen Kosten decken soll. Weiterhin habe ich festgestellt, dass Sie aktuell (Stand 25.11.2014) den Tarif „priostrom12“ für 1119,17€ anbieten (bei PLZ 53797 und 5500 kWh/Jahr). Ihre mir mitgeteilte Preiserhöhung jedoch führt zu einem Jahresbetrag der eindeutig darüber liegt (25% Neukundenbonus wurde berücksichtigt). Dies deutet für mich ebenfalls darauf hin, dass die mittgeteilte Preiserhöhung entgegen Ihrer Mitteilung nur die erhöhten Energiekosten tragen soll.

Ich weise Sie darauf hin, dass ich der am 03.11.2014 getätigten Basislastschrift in Höhe von 135,00€ widersprechen werde. Weiterhin erwarte ich eine Korrektur, der von Ihnen angenommenen 31298 kWh zum 31.10.2014 von Ihrem Schreiben vom 17.11.2014. Dazu erwarte ich insbesondere die Berechnung des Guthabens auf meinem Kundenkonto, sowie der Überzahlung von Abschlägen. Als Anhaltspunkt zur Berechnung habe ich Ihnen anbei den aktuellen Zählerstand vermerkt.

Ich erwarte die unverzügliche Auszahlung des Guthabens auf meinem Kundenkonto und der Überzahlung von Abschlägen auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: xxx

IBAN: xxx

BIC: xxx

Meine Kundennummer: xxx

Meine Zählernummer: xxx

Zählerstand am 24.11.2014: xxx

Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

Sollte es Ihrerseits in den kommenden 4 Wochen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, werde ich die Schlichtungsstelle Energie e. V. um eine Vermittlung kontaktieren. Weitere rechtliche Schritte halte ich mir ebenfalls vor.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Sonderkündigung rückwirkend zum 31.10.2014 oder unverzüglich jedoch ohne Preiserhöhung ab 01.11.2014


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.12.2014 | 11:13
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Lennartz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an unsere Fachabteilung weitergeleitet und Sie bereits kontaktiert.

Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (6)


27.11.2014 | 13:55
von Marina Winkels | Regelverstoß melden
Hallo Herr Lennartz, machen Sie sich bitte keine Sorgen.
Diese uralte Masche non E. E scheint immer noch zu funktionieren.
Das Gleiche hatte E. E. auch mit mir versucht, worauf ich erfolglos
endlose Mails, Telefongespräche führte. Selbst einen Anwalt, den ich
dann beauftragte, ließ E. E. abblitzen. Erst, als ich mich an
die Schlichtungsstelle- Energie e. V.wandte, bekam ich Recht.
Hätte ich dieses Recht nicht bekommen, wäre ich mit großer
Freude mit E. E. vor Gericht gegangen, denn einen Gerichtsentscheid
gibt in diesem unseriösen Verhalten von E. E., bis heute noch nicht.

04.12.2014 | 23:07
von Stephan Lennartz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.12.2014 | 23:11
von Stephan Lennartz | Regelverstoß melden
Nach dem Angebot den von EE auf diese Beschwerde den Vertrag zum 31.12.2014 zukündigen (Preiserhöhung bleibt allerdings erhalten) habe ich EE geantwortet (siehe Beschwerde 88651).

08.12.2014 | 09:24
von Stephan Lennartz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.12.2014 | 12:05
von Stephan Lennartz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.01.2015 | 22:24
von Stephan Lennartz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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