Durch JACK WOLFSKIN endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 853 Views | 03.12.2014 | 17:33 Uhr
geschrieben von S. Dietl

JACK WOLFSKIN (Idstein/Ts.)

Beschwerde über Sport 2000, ungenügende Reklamationsabwicklung

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

das 1. Paar Outdoor-Schuhe habe ich am 27.11.2012 für 149,95€ der Marke Jack Wolfskin gekauft. Die Schuhe wurden am 21.02.2014 zum ersten Mal reklamiert, da sich die Stoßkappe an beiden Schuhen löste, sodass Wasser eingedrungen ist. Dies machte die eigentliche Nutzung des Outdoor-Schuhes zur Nichte. Mir wurde daraufhin das gleiche Model erneut zugeschickt. Das erste Paar wurde sehr unregelmäßig getragen und erklärt damit auch die lange Zeit bis zur Schadensauffälligkeit.

Bei dem zweiten Paar hat sich jedoch schon nach 9 Monaten genau derselbe Schaden wieder eingestellt. Sport Schwarz / Sport 2000, bei dem ich diese Schuhe gekauft habe, weigert sich die volle Summe auszuzahlen, obwohl Jack Wolfskin den Schaden anerkannt und den Schuh als nicht verschlissen eingestuft hat. Der volle Einkaufspreis wurde von Jack Wolfskin an den Händler ausgezahlt. Der Händler beruft sich, entgegen der Aussage von Jack Wolfskin, jedoch auf Verschleiß und rechtfertigt somit die geringere und willkürliche Auszahlung von 2/3 des Verkaufspreises. Dieser Zustand ist für mich nicht hinnehmbar und rechtfertigt in keinster Weise das Verhalten des Händlers.

Ich ziehe folgenden Schluss daraus: Mein Fall würde anders behandelt werden, hätte ich die Schuhe direkt über Jack Wolfskin bezogen. Dies wurde mir im Gespräch mit dem Hersteller bestätigt. Der spezielle Einzelhandel, der unter der Konkurrenz im Internet sowieso schon leidet, setzt somit nicht auf enge Kundenbindung, sondern spielt sie dieser noch zu. Ich bin von diesem Vorgang maßlos enttäuscht und sehe mein Vertrauen als jahrelanger und markentreuer Kunde zu Sport Schwarz / Sport 2000 sowieso, aber mittlerweile auch zu Jack Wolfskin, nahezu verloren.

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Meine Forderung an JACK WOLFSKIN: Die Erstattung des Verkaufspreises in voller Höhe von 149,95€.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.12.2014 | 16:28
Firmen-Antwort von: JACK WOLFSKIN
Abteilung: Customer Communication

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

wir können Ihren Unmut gut verstehen und bedauern, dass Sie mit der Abwicklung Ihrer Reklamation so unzufrieden sind.

Da Sie ja bereits persönlich mit unserer Reklamationsabteilung gesprochen haben, ist uns Ihr Fall gut bekannt. Wir bedauern aufrichtig, dass wir Ihnen an dieser Stelle leider nichts Neues sagen können.

JACK WOLFSKIN ist Hersteller, weshalb unser Vertragspartner der Händler ist. Als Kunde ist wiederum der Händler, bei dem Sie Ihre Schuhe gekauft haben, Ihr Vertragspartner. Wir haben die Reklamation der Schuhe anerkannt und dem Händler den Einkaufspreis der Schuhe wieder gutgeschrieben, der naturgemäß unter dem Verkaufspreis liegt.

Der Händler hat uns mitgeteilt, dass er Ihnen wiederum eine Gutschrift in seinem Geschäft über den vollen Verkaufspreis angeboten hat, für die Sie sich selbstverständlich auch etwas anderes hätten aussuchen können. Da Sie dies abgelehnt hätten, wurden Ihnen ca. 70 % des Verkaufspreises zurückerstattet, abzüglich einer Pauschale für einen doch immerhin zwei Jahre genutzten Artikel.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie recht herzlich, sich direkt an Ihren Händler zu wenden. Wir sind - aus den bereits genannten Gründen - in diesem Fall leider nicht der richtige Ansprechpartner.

Darüber hinaus würden wir Sie recht herzlich bitten, die einen Tag später eingestellte Beschwerde mit der Nummer 88656 wieder zu löschen, da es sich um den gleichen Vorgang handelt. Vielen Dank.

Wir bedauern, dass wir Ihnen keine positivere Antwort zukommen lassen können.

Freundliche Grüße

Ihr JACK WOLFSKIN Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.12.2014 | 13:23
von S. Dietl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort, die in der Tat alles andere als zufriedenstellend für mich ist.
Ich habe wieder einmal feststellen müssen, dass Sie die Verantwortung dem Händler übertragen, der Händler sich jedoch auf Sie beruft, da sie eine geringere Rückerstattung veranlasst hätten. Dies hat sich nachweislich als Falschaussage des Händlers herausgestellt.
Um beim Thema ´Falschaussagen` zu bleiben: Mir wurde nie eine Gutschrift über den vollen Verkaufspreis angeboten. Stattdessen meinte der Händler von sich aus, dass es keinen Sinn mache, mir einen vergleichbaren Artikel oder Gutschrift anzubieten, da ich sowieso nichts mehr bei ihm kaufen wolle. So kompromissbereit wie er Ihnen gegenüber ist, hat er sich mir nie gezeigt. Es ist aber interessant zu sehen, wie vielfältig die Optionen bzw. die Aussagen Ihnen gegenüber ausfallen.

Es ist festzuhalten, dass ich zwischen den Stühlen stehe. Ich habe immer versucht, eine offene und ehrliche Diskussion mit beiden Parteien zu führen. Mit dem Händler kann ich nicht vertrauensvoll reden, da er mir und nachweislich auch Ihnen direkt ins Gesicht lügt. Bei Ihnen habe ich das Gefühl kein Kunde, sondern ein Klotz am Bein, zu sein, was in einer Dienstleistungsgesellschaft unüblich ist.

Für mich steht fest, dass mich der Händler Sport 2000/Schwarz sowieso, und endgültig auch Jack Wolfskin als Kunden verloren haben! Mein gesamter Freundes- und Bekanntenkreis teilt diese Ansicht mit mir.


12.01.2015 | 15:48
von S. Dietl endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder Jack Wolfskin noch der Händler fanden es für wichtig, dieses Problem zu lösen. Eine Anordnung an den Händler von Jack Wolfskin dirket hätte zur Lösung des Problems beigetragen. Trotz des eindeutigen Verstoßes gegen das Gewährleistungsrecht sehe ich von einem juristischen Weg ab. Mein Vertauen und das meiner Bekannten und Verwandten hat Jack Wolfskin nun endgültig verloren und so treue jahrelange Kunden für so eine Lapalie verspielt.




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