618 Views | 05.12.2014 | 11:48 Uhr
geschrieben von B. Ross

Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach)

Nachforderung von VISA-Karteneinsatz aus 2012

Ich erhielt gestern ein Schreiben der Santanderbank, bei der ich bis 2012 ein Girokonto und eine Visakarte hatte. Das Konto habe ich damals wegen der unlauteren Geschäftspraktiken der Bank (einseitige Änderung der AGB, mittels deren für das kostenlose Gehaltskonto plötzlich Gebühren anfielen) geschlossen.

SCHLAGWORTE

Die Bank teilt mir mit, während des Übergangs der Geschäfte von der SEB zur Santanderbank seien im Zeitraum 14. -23. 09.2012 Kosten durch Visakarteneinsatz nicht auf der Kartenabrechnung aufgelistet und auch nicht vom Girokonto abgebucht.

Man listet in der Folge zwei Beträge auf, die angeblich nun noch ausstehen und bittet um Ausgleich bis 31.12.2014.

Man bietet an, bei der Wiederbeschaffung der entsprechenden Kontoauszüge behilflich zu sein - was das bringen soll, ist mit nicht klar, wenn die Beträge dort (wie im Schreiben selber erwähnt) ja nicht auftauchen.

Ich muss also nun nachvollziehen, ob Ausgaben/Käufe, die ich vor über 2 Jahren getätigt haben soll, korrekt von der Bank aufgelistet wurden, um so zu verifizieren, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Das finde ich unrealistisch und eine Zumutung, noch dazu, weil es sich klar um einen Fehler der Bank handelt.

An die Santanderbank: Bitte weisen Sie mir nach, dass ich die VISA-Karte in diesem Zeitraum genutzt habe und wofür. Und dann werde ich prüfen lassen, ob Sie noch Anspruch auf den Ersatz haben.

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Meine Forderung an Santander Consumer Bank AG: Verzicht auf Rückerstattung vermeintlicher Ausgaben


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Kommentare und Trackbacks (3)


05.12.2014 | 12:02
von E. L. | Regelverstoß melden
Hallo!
Mein Weg:
Prüf in aller Ruhe die Unterlagen. Du wirst es wahrscheinlich nicht nachvollziehen können. Und dann Ende des Jahres ein freundliches Schreiben, dass du den Sachverhalt geprüft hast, konntest aber nicht feststellen und bestreitest die Forderung und forderst sie auf (mit Fristsetzung) dir mitzuteilen, wie sich der Betrag zusammensetzt.

Sind es Gebühren seitens der Bank und waren es Ausgaben? Für beides muss es Belege geben.

05.12.2014 | 12:06
von Joachim Hessler
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

05.12.2014 | 12:20
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17.01.2015 | 12:05
von B. Ross noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich keine Reaktion erhalten. Und ich kann das noch toppen: Der Brief, mittels dessen Santander zur Erstattung auffordert, enthält einen Tippfehler in der Kontoverbindung! Wie unprofessionell kann man eigentlich sein!




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