Durch Telekom Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 118 Views | 08.12.2014 | 16:48 Uhr
geschrieben von Rainer Hinderberger

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Keine Rücknahme eines fehlerhaften Telefons

Bestell-/Kundennummer: 2684001/002/00082205/2014

Am 30.09.2014 habe ich ein Sinus A 806 Ausstellungsteil zum Neupreis erstanden. Am 1.10.14 habe ich mit dem original verpackten Telefon den Shop erneut aufgesucht und mitgeteilt, dass sich das Telefon nicht einrichten lässt. Ich solle beim Hersteller anrufen, dort hilft man mir sicher weiter (?) Hat man nicht! Das Problem sei mein Computer.

SCHLAGWORTE

Am 10.10.14 habe ich per EBf an die Telekom Shop Vertriebsges. mbH in Bonn geschrieben, mein Problem geschildert. Am 30.10.14 erhielt ich die Mitteilung, ich möge mich an den Shop in Bayreuth wenden. habe ich getan. Recht humorlos wurde ich darauf hingewiesen, dass es mein Problem sei, wenn ich nach Bonn schreibe (diese Adresse steht auf dem Kaufbeleg) und darüberhinaus sei die Rückgabefrist abgelaufen.

Am 5.12.14 habe ich endlich mit einem Mitarbeiter der T in Bonn sprechen können. Ich möge doch bitte noch einmal im Shop Bayreuth vorsprechen, da man das nicht nutzbare Gerät zurücknehmen müsse.

Was ich heute, kurz nach Ladenöffnung dort erleben musste, ist an Impertinenz und Kaltschnäuzigkeit der Filialleiterin nicht zu toppen. Ich bin von der Telekom im allgemeinen und gerade von diesem Shop einiges gewohnt. Wie ich heute abgebürstet wurde, hat jedoch eine völlig neue Dimension.

Ich wurde kurz und knackig darüber aufgeklärt, dass man hier überhaupt nichts zurücknehmen müsse. Was mir der Herr in Bonn erklärt habe sei absoluter Blödsinn. Ich solle doch noch einmal probieren, ihn noch einmal in die Leitung zu bekommen. Das werde mit nicht mehr gelingen.

Jeder Onlineshop ist diesem Telekom Shop vorzuziehen.

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Rücknahme des Gerätes und Kaufpreiserstattung


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


15.12.2014 | 17:44
von Rainer Hinderberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.12.2014 | 10:20
von Rainer Hinderberger endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Lösung ist bei dem bekannt fragwürdigen Geschäftsgebaren nicht zu erwarten.


24.02.2015 | 13:48
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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