Durch congstar gelöste Beschwerde. | 329 Views | 09.12.2014 | 10:34 Uhr
geschrieben von Andreas Unterstein

congstar GmbH (Kronberg)

Congstar zahlt Geld nach rechtswidriger Deaktivierung nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 2101461768

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich möchte hiermit vor congstar warnen,

Mir wurde seitens congstar mein prepaid Vertrag zum 8.1.2015 gekündigt. Begründung war eine nicht erfolgte Aufladung in 15 Monaten (bei einem Guthaben von >40€!)

Meine Beschwerde wurde mit einem Hinweis auf 12.2 der AGB gekontert, wonach congstar zu einer Kündigung berechtigt ist. Dies habe ich nicht in Frage gestellt, allerdings die Tatsache, dass das willkürlich ist und genau genommen einer Grundgebühr oder einem Mindestumsatz entspricht. Davon aber steht in den AGBs nicht drin, daher bezeichne ich das als Kundentäuschung. Andere Anbieter schreiben wenigstens in ihre AGB, dass eine Aufladung im Jahr zwingend ist, da kann man dann wenigstens nicht von Kundentäuschung sprechen.

Meine Forderung nach Auszahlung des Restguthabens wurde mit einer Dauer von 42Tagen beantwortet, was absolut inakzeptabel ist. Mir wurde dann gesagt, dass wenn ich kündigen würde (d. h. die Arbeit auf mich abgewälzt wird!) eine Auszahlung in 14 Tagen möglich sei. Auch dies ist bei einer Banklaufzeit von 1 Tag nicht nachvollziehbar und inakzeptabel. Weitere Konversationen haben nun dazu geführt, dass mir zum 3.12.2014 eine angebliche Kündigung durch mich bestätigt wurde und mein Guthaben angeblich ausbezahlt wurde ("Wunschgemäß haben wir Ihre Prepaid Karte gekündigt und das Restguthaben in Höhe von 42,87 € ausgezahlt").

Die SIM ist deaktiviert worden. Das Problem ist, ich habe gar nicht gekündigt aber es scheint so als würde bei congstar eine E-Mail nicht gelesen werden. Die Abschaltung war also schon mal rechtswidrig. Da bis heute noch kein Guthaben eingetroffen ist (es war also eine Lüge!) habe ich erneut eine Beschwerde geschrieben und bekomme eine augenscheinlich automatisch generierte Antwort:

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


"gerne haben wir uns Ihrem Anliegen angenommen. Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (12.2) kann von unserer Seite mit einer Frist von einem Monat Prepaid Karten schriftlich per E-Mail oder per Post gekündigt werden. Dieser Kündigung können Sie widersprechen, indem Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Kündigungs-SMS Guthaben per Cash Code Ihre Prepaid Konto aufladen. Falls Sie kein Interesse mehr an der Nutzung Ihrer Karte haben, können Sie diese jederzeit selbst schriftlich kündigen. Nach einer Kündigung, ob durch Sie oder durch uns, wird ein eventuell bestehendes Restguthaben nach frühestens 42 Tagen auf Ihr Konto ausgezahlt. Geschenkte Guthaben, wie zum Beispiel Startguthaben, sind davon ausgenommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis. "

Es ist eine Frechheit was congstar da macht, anscheinend geht ohne das Einschalten eines Anwaltes nichts. Verständnis habe ich jedenfalls nicht dafür, dass congstar mein Geld unterschlägt (Tatbestand der Unterschlagung)

Ich kann also nur vor diesem Anbieter warnen. Und kämpfe weiter für mein Geld.

Gruß
Andreas U

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Meine Forderung an congstar GmbH: Sofortige Auszahlung des Guthabens


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


18.12.2014 | 18:36
von Andreas Unterstein gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde nach mehr als 14 Tagen ausgezahlt




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