BIG direkt gesund (Dortmund)
Kostenerstattung Inhalationsgerät für ein Kind
Bin seit 2007 bei BIG direkt gesund versichert und noch nie so eine unflexible Reaktion seitens BIG erlebt. Meine vierjährige Tochter hatte öfter mal Husten und als das akut wurde, habe ich für sie ein Inhalationsgerät von Pari Boy gekauft. Ich habe mir im Internet den günstigsten Anbieter gesucht, weil ich so schnell und so günstig wie möglich eins kaufen wollte. Ich habe ein Inhalationsgerät bei Amazon gekauft.
Unsere Kinderärztin meinte darauf hin, dass meine Tochter dieses Gerät unbedingt und länger brauchen wird und hat einen Rezept für die Erstattung ausgestellt. Nach einem Telefonat mit BIG (leider habe ich mir den Namen der Mitarbeiterin nicht notiert) und der Frage, ob die Kosten hierfür erstattet werden, wurde mir die Kostenerstattung zugesagt. Ich sollte den Arztrezept und die Amazon-Rechnung bei BIG einreichen.
Nach dem gute zwei Wochen vergangen sind und ich weder die Erstattung noch eine Rückmeldung erhalten habe, habe ich selbst bei BIG angerufen und nachgefragt. Auf einmal hieß es, ich bekomme keine Erstattung, da ich das Gerät bei Amazon und nicht bei Apotheke gekauft habe. Das war aber schon vorher klar und mir hat die Mitarbeiterin am Telefon was anderes erzählt hat. Nach dem langen Telefonat mit zwei unterschiedlichen Personen, bin ich nicht weiter gekommen.
Ich verstehe nicht die Erklärung, dass ich zur Apotheke gehen sollte. Das weiß ich jetzt! Nun habe ich das aber nicht getan und muss auf 150,- für das Gerät für ein krankes Kind sitzen bleiben. Das möchte ich so nicht hinnehmen, denn die ärztliche Verschreibung habe ich und die Rechnung habe ich bezahlt. Ob ich die bei der Apotheke oder woanders bezahlt habe, spielt für mich in dem Fall keine große Rolle. Ich finde, dass man bei BIG nicht stupide dem Versicherten die Gesetze vorlesen sollte, sondern sich Einzelfall anschauen sollte.
10.12.2014 | 09:26
Abteilung: Marketing/Kommunikation
Guten Tag,
Gesetzliche Krankenkassen erbringen Leistungen nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, das heißt eine Erstattung von Kosten an Versicherte ist gesetzlich grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei medizinischer Notwendigkeit eines Hilfsmittels kann Ihr behandelnder Arzt ein Kassenrezept ausstellen. Dieses wird zur Prüfung zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Anbieters bei uns eingereicht. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Anbieter. Um also Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, reicht unsere Krankenversichertenkarte also vollkommen aus.
Die BIG bewegt sich als Gesetzliche Krankenkasse in einem engen gesetzlichen Rahmen, an den wir uns halten müssen. Dies gilt für die BIG wie für alle anderen gesetzlichen Krankenkassen auch. Deswegen können wir leider auch in Ihrem Fall keine Ausnahme machen.
Wir bedauern es sehr, wenn Sie in Ihrem Fall missverständliche Auskünfte bekommen haben. Dem werden wir intern nachgehen. Bitte melden Sie sich beim nächsten Mal bei uns, bevor Sie das Hilfsmittel besorgen. Dann können wir alles nötige klären.
Beste Grüße
Ihr BIG-Team
Wenn sie es haben verkaufen Sie es via eBay oder Amazon. Dann haben sie je nach Preis wieder etwas von ihrem Geld.
Wenn das Gerät nur verliehen wird, soll sie sich das von der KK leihen. Ihr eigenes kann sie immer noch verkaufen oder schonen während der Behandlungszeit.
DANN LESEN SIE ENDLICH MAL RICHTIG!
Erst Gerät gekauft, dann zum Arzt, dann Antrag gestellt und dann Ablehnung.
Die meisten KK haben Verträge mit Lieferanten und bekommen dann das Gerät zum verleihen oder Vorzugspreis.
Bevor man was von der KK haben will, ist erst ein Antrag zu stellen UND DANN bekommt man erst das Gerät.
… habe ich für sie ein Inhalationsgerät von Pari Boy gekauft…
… Ich habe mir im Internet den günstigsten Anbieter gesucht…
… weil ich so schnell und so günstig wie möglich eins kaufen wollte.
… Ich habe ein Inhalationsgerät bei Amazon gekauft…
Unsere Kinderärztin meinte…
…darauf hin…
>>>>UND DAS SOLLTEN SIE MAL VERSTEHENSie hat erst gekauft, dann Rezept und eingereicht! Soll ich das Ihnen vortanzen?
…dass meine Tochter dieses Gerät unbedingt und länger brauchen wird und hat einen Rezept für die Erstattung ausgestellt…
…Nach einem Telefonat mit BIG (leider habe ich mir den Namen der Mitarbeiterin nicht notiert) und der Frage, ob die Kosten hierfür erstattet werden, wurde mir die Kostenerstattung zugesagt. Ich sollte den Arztrezept und die Amazon-Rechnung bei BIG einreichen….
Ich denke da an die Mär des Rückgaberechts in Geschäften, falscher Ansprechpartner bei Gewährleistungen oder auch das beleibte Thema der Taschenkontrollen im Supermarkt.
Manchmal geht es dann aber bis zum äußersten. dann lege ich es aber auch richtiggehend darauf an. Erst neulich mit der Taschenkontrolle beim Mediamarkt. Habe nichts vor gehabt und dann einfach mal durchgespielt, bis die Polizei da war. Die durften dann auch reinschauen.
Wenn man sich alles gefallen lässt, verschiebt sich die Grenze immer mehr zu Ungunsten des Kunden. Und das darf nicht passieren. Das wird dann immer weiter ausgenutzt.
Beschwerde ist gelöst