Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 633 Views | 15.12.2014 | 10:33 Uhr
geschrieben von Christian Buxbaum-Conradi

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Unseriöse Zustellung einer vollkommen unangemessenen Preiserhöhun

Bestell-/Kundennummer: 01652739

Der Sachverhalt ergibt sich aus folgender Nachricht an ExtraEnergie GmbH am 12.12.2014 per E-Mail und Brief:

SCHLAGWORTE

Betreff: Unseriöse Zustellung einer vollkommen unangemessenen Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.11.2013 beziehe ich Strom und Gas von ExtraEnergie (bzw. seit 01.11.2012 von priostrom/priogas, dem Tochterunternehmen). Bisher war ich auch zufrieden, da die erbrachten Leistungen dem Angebot tatsächlich entsprachen.

Am 29.08.2014 erhielt ich zwei E-Mails mit dem Titel „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung“. Ich habe diese E-Mails durchgelesen ohne mir bewusst zu werden, was sie eigentlich bedeuten, da diese derart unseriös und verschleiernd aufgebaut waren. Die tatsächlichen Preiserhöhungen bezüglich meiner Verträge gingen darin völlig unter und wurden nicht ausreichend konkret beschrieben (Netto/Brutto, prozentuale Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr, tatsächlicher Arbeitspreis etc.). Diese Art der Informationsübermittlung entspricht eindeutig nicht der geforderten Transparenz nach §41 Abs. 3 EnWG.

Erst in der Jahresabschlussrechnung, die ich am 17.11.2014 erhielt, fiel mir die Unverschämtheit der angekündigten Preiserhöhung auf. Auf Seite 4 der jeweiligen Abschlussrechnung war (in einen Fließtext eingebunden) der neue Kostenbetrag des Paketes genannt:

So erhöhte sich das 1700 kWh Paket für Strom (Extrastrom 12 Paket Pur 1700) von ursprünglich
369 € (21,7 ct/kWh) auf 548 € (32,2 ct/kWh) um insgesamt 48,5 %.

Das Paket für Gas (Extragas 12 Klimapaket Pur 6500) erhöhte sich von 386 € (5,94 ct/kWh) auf 458 € (7,05 ct/kWh) um insgesamt 18,6 %.

Während die Erhöhung des Gaspreises schon vollkommen ungerechtfertigt ist (EEG Umlage und sonstige Argumente greifen hier nicht) stufe ich die Erhöhung des Strompreises um beinahe 50 % als eindeutigen Betrugsversuch ein (das Argument, mit einem Paket einen günstigeren Strompreis zu erhalten, mit dem solche Pakete aktuell beworben werden, ist damit nichtig). Hierbei ist zu erwähnen, dass ich keinen Neukundenvertrag mit irgendwelchen Bonusrabatten hatte, die eine entsprechende Preiserhöhung im Folgejahr bewirken könnten, sondern als Bestandskunde bereits einen bonusfreien Tarif inne hatte.

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Diese Preiserhöhungen wurden auch in der Jahresendabrechnung weiterhin verschleiert, in dem viel niedrigere Verbrauchszahlen zur Berechnung der neuen Abschlagszahlungen herangezogen wurden, sodass die Abschlagszahlungen annähernd die gleichen des Vorjahres betrugen. Erst nach einem Anruf am 12.12.2014 beim Kundenservice wurde ich darüber aufgeklärt, welche Berechnungsgrundlagen für die neuen Abschläge herangezogen wurden. Diese beinhalten nur noch die reinen Paketmengen und keinerlei Mehrverbrauch. Jedoch wurden vorsorglich pauschale, eventuelle, nicht selbstverschuldete, gesetzliche oder steuerliche Preiserhöhungen berücksichtigt.

Da ich erst am 17.11.2014 durch Erhalt meiner Jahresendabrechnungen und anschließende Umrechnungen das Ausmaß der Preiserhöhungen feststellen konnte, nehme ich mit diesem Schreiben fristgerecht mein Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 EnWG war.

Hiermit kündige ich den Stromliefervertrag 01736416 sowie auch den Gasliefervertrag 01736414 jeweils rückwirkend zum Zeitpunkt der Preiserhöhung vom 01.11.2014 gemäß § 41 Abs. 3 EnWG.

Den seit 01.11.2014 in Anspruch genommenen Verbrauch von Strom und Gas vergüte ich Ihnen selbstverständlich zu einem angemessenen und marktüblichen Arbeitspreis in Anlehnung an Ihre aktuell beworbenen, nicht paketgebundenen Tarife für Bestandskunden.

Diese Nachricht erhalten sie parallel in Form einer E-Mail. Des Weiteren findet zeitgleich eine Veröffentlichung auf ReclaBox statt.

Ich erwarte innerhalb der nächsten vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme in Form einer Bestätigung des rückwirkenden Kündigungsvorgangs. Anderenfalls und bei Ablehnung des Kündigungsvorgangs sehe ich mich gezwungen von meinem bürgerlichen Verbrauchsrecht Gebrauch zu machen und den Sachverhalt an die Schlichtungsstelle Energie zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Gewährung des Sonderkündigungsrechts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2014 | 14:37
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Buxbaum-Conradi,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald sich neue Informationen für Sie ergeben.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


17.12.2014 | 21:36
von Carsten Wieneke | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Buxbaum-Conradi,

ExtraEnergie wird ihre Kündigung wahrscheinlich zunächst nicht akzeptieren. Wenden Sie sich dann umgehend an die Schlichtungsstelle Energie. Ich wünsche Ihnen die nötige Gelassenheit.

04.01.2015 | 14:11
von Christian Buxbaum-Conradi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In einem Antwortschreiben vom 18.12.2014 wird mir ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2015 gewährt, jedoch soll ich die vollen Paketpreise bezahlen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt nur 3 von 12 Monaten der Pakete genutzt haben werde. Dieser Vorschlag wird in dem Schreiben als besonders kundenfreundlich angepriesen.

Folgendes Antwortschreiben ging heute raus:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwortschreiben vom 18.12.2014. Sie ermöglichen mir demnach ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2015, jedoch soll ich dennoch den gesamten Paketpreis jeweils für Strom und Gas mit den vollkommen überhöhten Preisanpassungen, wie in meinem Schreiben vom 12.12.2014 beschrieben, zahlen. Sie schlagen mir also offenkundig unter dem Deckmantel vermeintlicher Kundenfreundlichkeit eine für mich vollkommen unakzeptable Einigung vor. Demnach kann ich aus dem jeweiligen Vertrag aussteigen, zahle jedoch den auf 12 Monate ausgelegten völlig überhöhten Paketpreis, den ich allerdings nur 3 Monate nutze. Das ist alles andere als kundenfreundlich sondern vielmehr ein Abkassieren ohne jegliche Gegenleistung.
Ihre Aussage „In bestimmten Fällen kann noch ein gewisser Teilbetrag abgezogen werden. Als Basis wird der seit 01.11.2014 gültige Paketpreis herangezogen. “ liefert für mich keine brauchbare Information auf Basis dessen ich eine entsprechende Entscheidung treffen könnte.
Unter diesen Bedingungen und ohne Konkretisierung Ihres Entgegenkommens stimme ich Ihrem Vorschlag der Sonderkündigung zum 31.01.2015 nicht zu.
Auf meine ursprünglich im Schreiben vom 12.12.2014 geäußerten Forderungen einer rückwirkenden Kündigung und einer fairen Abrechnung der seit dem 01.11.2014 genutzten Strom- und Gaslieferungen sind sie leider nicht bzw. nur zu meinem Nachteil eingegangen.
Bezüglich der Preisanpassung behaupten Sie: „Die Änderung der Konditionen und die Erläuterung Ihres Sonderkündigungsrechtes haben wir Ihnen in einem separaten Absatz verdeutlicht. “
Ich sehe jedoch weiterhin keine transparente Ankündigung der Preiserhöhung gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in Ihren Schreiben vom 29.08.2014, da Sie die Änderung der Konditionen nicht ansatzweise ausreichend Beschrieben haben (Netto/Brutto, Arbeitspreis pro kWh, prozentuale Veränderung zum vorherigen Paketpreis etc.) und den „separaten Absatz“ am Ende eines mehrseitigen Schreibens platziert haben, das mit den Worten „Aktuelle Energiemarktentwicklungen …“ beginnt.
Auf Basis Ihrer Schreiben vom 18.12.2014 unterbreite ich Ihnen folgende Gegenvorschläge:
- Sonderkündigung zum 31.01.2015 und anteilige Abrechnung des Paketpreises (3/12 des Paketpreises + eventuellen Mehrverbrauch)
oder
- Auslauf der Verträge bis zum 31.10.2015, jedoch zu den Konditionen vor Ihrer vermeintlichen Preisanpassung (ausgenommen der Erhöhungen durch gesetzliche Änderungen wie EEG-Umlage etc., auf die Sie keinen Einfluss haben)

Ich erwarte innerhalb der nächsten zwei Wochen eine schriftliche Stellungnahme in Form einer Bestätigung eines meiner beiden Gegenvorschläge. Anderenfalls und bei Ablehnung beider Gegenvorschläge sehe ich mich gezwungen von meinem bürgerlichen Verbrauchsrecht Gebrauch zu machen und den Sachverhalt an die Schlichtungsstelle Energie zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Buxbaum-Conradi


08.02.2015 | 17:54
von Christian Buxbaum-Conradi gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ExtraEnergie ist mir kein Stück entgegen gekommen.
Ich musste ExtraEnergie bestätigen, dass meiner Beschwerde mit Ihrem Angebot zur Sonderkündigung in vollem Umfang abhilfe geleistet werden kann. Ansonsten gelte ihr Angebot nicht.
Deshalb markiere ich diese Beschwerde nun mit "gelöst". auch wenn es eigentlich nicht so ist.

Ich habe das bestätigt um überhaupt erstmal aus dem Vertrag raus zu kommen. Jetzt muss sich erst noch zeigen in wie weit sich ExtraEnergie an die eigenen Aussagen hält und wie "fair" die Endabrechnung ausfällt.




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