Durch almado-ENERGY gelöste Beschwerde. | 737 Views | 16.12.2014 | 09:07 Uhr
geschrieben von Alexander Gärtner

almado-ENERGY GmbH (Köln)

Jahresrechnung nach 18 Monaten und ohne Bonusberücksichtigung

Bestell-/Kundennummer: 11210019889

Almado Energy weigert sich den Bonus vertragsgemäß auszuzahlen.

SCHLAGWORTE

Hier einige Korrespondenz:

Lt. Anwalt und Verivox sind Sie, die Almado Energy 365 AG als Auftragnehmer verpflichtet vorab auf alles explizieht hinzuweisen bzw den Auftrag aufgrund der von Ihnen nun genannten Ausschlüsse vor Beginn der Belieferung abzulehnen und nicht im Nachhinein. wenns Ihnen gerade so ins Konzept passt.

Ich habe von Anfang an korrekte Daten / Angaben gemeldet und den Antrag auch so direkt über Verivox gestellt. Wie man sieht, von ihnen für korrekt befunden und der Auftrag angenommen wurde. Nun im Nachhinein wäre alles nicht korrekt und natürlich nicht ihr Verschulden.

Auch haben sie trotz meiner fristgerechten Kündigung behauptet das diese nie angekommen ist und mich somit zu einem weiteren Jahr bei Ihnen gezwungen. Warum haben sie erst Nach 1 1/2 Jahren abgerechnet und nun beanstanden sie dies als meinem Fehler?

Irgendwas stimmt hier leider nicht und dies gilt es zu klären.

Nochmals, gerne können sie die Sache positiv Regeln, ich möchte Ihr Angbot von 200 € nicht annehmen das es nicht korrekt ist, dass Sie kulant sind, in dem Fall wäre ich es und dazu sehe ich keinerlei Veranlassung. bis morgen 12 Uhr. Hier gehts ums Recht und der damit verbundenen vollen Bonusauszahlung, wenn nötig auch per Gericht!

Gruß Gärtner

Anbei zwei Almado E-Mails

Nr. 2

Sehr geehrter Herr Gärtner,

wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 10.12.2014.

Gerne möchten wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz eine einvernehmliche Lösung für Ihr geschildertes Anliegen mit Ihnen erzielen.

In Bezug auf Ihre Bonusrückfrage möchten wir Ihnen zunächst gerne folgendes erläutern:

Ein Neukundenbonus wird nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden, im selben Tarif an derselben Abnahmestelle, bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.

Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht insbesondere nur für Haushaltskunden, vgl. Ziffer 9 der dem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen.

Der Begriff des Haushaltskunden ist im Energiewirtschaftsgesetz legaldefiniert (§ 3 Nr. 22 EnWG). Entsprechend ist der Letztverbraucher, der ein Jahresvolumen von mehr als 10.000 Kilowattstunden verbraucht, gerade kein Haushaltskunde.

Ihr Verbrauch liegt vom 01.03.2013 bis 30.09.2014 bei 18.405,00 Kilowattstunden. Somit haben Sie grundsätzlich keinen Bonusanspruch.

Zwar haben Sie zuvor Ihren Verbrauch auf 13.000 kWh geschätzt, jedoch handelte es sich bei dieser Angabe lediglich um eine anfängliche Verbrauchsprognose.
Es wäre ebenso möglich gewesen, dass diese Prognose unterschritten wird und der Verbrauch bei unter 10.000 kWh gelegen hätte.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass an der Abnahmestelle ein Wandler bzw. Doppel-/ Mehrtarifzähler betrieben wird.

Dies ist ausweislich Ziffer 1 Absatz 2 der dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB ein Belieferungsausschluss- und damit ein Bonusversagungsgrund.

Dies ist auch bereits gerichtlich bestätigt worden.

Daher konnte der geforderte Bonus bedauerlicherweise nicht gutgeschrieben werden.

Nichtsdestotrotz besteht, wie eingangs mitgeteilt, die Bereitschaft, Ihnen aus Kulanz entgegenzukommen.

Daher bieten wir Ihnen auftragsgemäß und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abgeltung des strittigen Bonus eine Rechnungsgutschrift in Höhe von 200,00 Euro brutto an.

Bitte teilen Sie uns bis zum 17.12.2014 mit, ob Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind.

Wir werden dann umgehend alles Weitere für Sie veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr almado-ENERGY Beschwerdemanagement

NR: 1

Sehr geehrter Herr Gärtner,

damit die Tarife der almado-ENERGY für alle Kunden stabil gehalten werden können, wird die Nutzungscharakteristik des Kundenbestandes regelmäßig überprüft. Hierbei wurde in der Revisionsabteilung festgestellt, dass an Ihrer Abnahmestelle ein Mehrfachtarifzähler betrieben wird.

Die Belieferung von Mehrfachtarifzählern ist in Ihrem Bonus-Tarif nicht vorgesehen.

Energieversorgern werden für einen Mehrfachtarifzähler höhere Gebühren in Rechnung gestellt. Dabei sind die Gebühren Ihres Netzbetreibers für den Zähler und für das Messen der Zählerstände höher, da der Zähler teurer ist und auch zweimal gemessen werden muss. Diese höheren Gebühren müssten in den angebotenen Strompreis einkalkuliert werden. Um den Strompreis in dem von Ihnen gewählten Bonus-Tarif möglichst niedrig zu halten, wurde in diesen Tarifen gegen eine solche Mischkalkulation entschieden.

Daher ist in Ziffer 1 der Ihrem Liefervertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen festgehalten, dass ausschließlich Eintarifabnahmestellen beliefert werden und die Belieferung von Mehrfachtarifzählern im Rahmen der Bonus-Tarife nicht angeboten wird.

Ein Bonusanspruch entsteht entsprechend nach zwölfmonatiger berechtigter Belieferung in demselben Tarif an derselben Abnahmestelle. Die Bonusgewährung ist hingegen ausgeschlossen, wenn die Belieferung unberechtigt und trotz eines Belieferungsausschlusses erfolgt ist. Hierfür bitten wir Sie aus Gründen der Gleichbehandlung aller Kunden um Verständnis. Möglicherweise ist Ihnen im Rahmen des Versorgerwechsels entgangen, dass Sie an Ihrer Abnahmestelle einen Mehrfachtarifzähler betreiben, obwohl Sie einen Bonus-Tarif für Eintarifabnahmestellen abgeschlossen haben.

Erweist sich im Nachhinein das Vorliegen eines solchen Belieferungsausschlusses, besteht zudem die grundsätzliche Möglichkeit, die von Ihnen bezogene Energie rückwirkend mit einem Aufschlag von 20% auf den Arbeits- und Grundpreis abzurechnen. Aus Kulanzgründen wird in Ihrem Fall aber gegenwärtig von einer solchen Nachberechnung abgesehen.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung und wünschen Ihnen weiter viel Energie.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr almado-ENERGY Team

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Meine Forderung an almado-ENERGY GmbH: Ca 800 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.12.2014 | 09:07
Firmen-Antwort von: almado-ENERGY GmbH
Abteilung: Online

Sehr geehrter Herr Gärtner,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
almado-ENERGY GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.12.2014 | 09:46
von Alexander Gärtner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.12.2014 | 00:17
von Alexander Gärtner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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