Durch PENNY-Markt gelöste Beschwerde. | 1337 Views | 17.12.2014 | 17:52 Uhr
geschrieben von Bernd Maier

PENNY-Markt GmbH (Köln)

Unfreundlicher Mitarbeiter

Kam heute Abend mit einem kleinen Stück Brezel in den Penny Markt. Wollte nur ein paar Gummibärchen kaufen. Sofort kam ein Mitarbeiter in dieser unfreunlichen Filiale auf mich zu und sagte zu mir, dass ich die Brezel zahlen müßte, weil ich sie hier gekauft hätte. Ich sagte ihm, dass ich sie beim Sehne gekauft hätte. Dies weiterem sagte ich zu diesem Mitarbeiter, dass ich es nicht notwendig hätte meine Brezel hier zu kaufen und vor allem nicht zu zahlen.

Penny Markt sollte mal seine Angestellten etwas besser unterweisen im Umgang mit Personen, welche da einkaufen.

Mesnchlich unterste Schublade.

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Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH: Unfreundlicher Mitarbeiter


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


17.12.2014 | 19:27
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Wenn Sie ein Lebensmittel während des Supermarkt besuches verzehren, welches es dort auch gibt, sind sie in der nachweispflicht, dass Sie dieses Lebensmittel woanders erworben haben.

Der Supermarkt hat den Verzehr zu Recht besnstandet. Ihre Beschwerde ist unbegründet.

Abgesehen davon gilt dort das Hausrecht. Wenn es heißt, der Verzehr von Lebensmitteln ist grundsätzlich nicht erlaubt, haben Sie sich dieser Anweisung zu beugen oder müssen woanders einkaufen.

Im übrigen ist es auch sehr befremdlich essenderweise einen Supermarkt zu betreten. Viel höflicher als die Mitarbelter sind Sie auch nicht, wenn Sie Brezel verzehrend durch den Supermarkt wandern.

18.12.2014 | 10:37
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8558384,

Die Beschwerde ist nur teilweise unbegründet! Warum?
Beanstandet wird der unfreundlicher Ton des Mitarbeiters, den der hätte es auch in einem freundlichen und anständigen Ton sagen können, dass das verzehren von Speisen im Markt verboten ist.

Hausrecht bedeutet nicht, das man in dem Ton reden wie man will nach dem Motto: "Das ist mein Haus, und da rede wie ich will! ". Oder ist hier jemand der anderen Meinung?

18.12.2014 | 19:13
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Werter Herr Heinzelmann, Der Beschwerdeführer schrieb nichts von "unfreundlichem Ton" des Mitarbeiters. Er fühlte sich lediglich auf den Schlips getreten, dass man ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht hat. Es bleibt dabei: es gilt das Hausrecht, die Beschwerde ist unbegründet, der Beschwerdeführer ist in der nachweispflicht. Punkt.

18.12.2014 | 19:30
von ReclaBoxler-3224551 | Regelverstoß melden
Lassen Sie sich von ReclaBoxler-8558384 nicht beeinflussen. Anscheinend hat dieser Nutzer kein anderes Hobby als sich abends Beschwerden auf reclabox nur teilweise durchzulesen und mit dem Beschwerde Eröffner eine Streit anzufangen. Ich habe diesen Nutzer bereits reclabox gemeldet.

18.12.2014 | 19:59
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Dann seien Sie doch bitte so nett und teilen mir den Grund mit für Ihre Meldung.
Fakt ist, dass das Hausrecht gilt und der Beschwerdeführer nichts davon schrieb, dass der Mitarbeiter sich im Ton vergriffen haben soll.

Was daran ist falsch?

07.01.2015 | 18:06
von Bernd Maier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


07.01.2015 | 19:04
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Wie wurde die Beschwerde denn gelöst? Es gab ja nichteinmal (und verständlicherweise) eine Antwort.



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