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1337 Views | 17.12.2014 | 17:52 Uhr
geschrieben von Bernd Maier
Kam heute Abend mit einem kleinen Stück Brezel in den Penny Markt. Wollte nur ein paar Gummibärchen kaufen. Sofort kam ein Mitarbeiter in dieser unfreunlichen Filiale auf mich zu und sagte zu mir, dass ich die Brezel zahlen müßte, weil ich sie hier gekauft hätte. Ich sagte ihm, dass ich sie beim Sehne gekauft hätte. Dies weiterem sagte ich zu diesem Mitarbeiter, dass ich es nicht notwendig hätte meine Brezel hier zu kaufen und vor allem nicht zu zahlen.
Penny Markt sollte mal seine Angestellten etwas besser unterweisen im Umgang mit Personen, welche da einkaufen.
Mesnchlich unterste Schublade.
Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH:
Unfreundlicher Mitarbeiter
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Der Supermarkt hat den Verzehr zu Recht besnstandet. Ihre Beschwerde ist unbegründet.
Abgesehen davon gilt dort das Hausrecht. Wenn es heißt, der Verzehr von Lebensmitteln ist grundsätzlich nicht erlaubt, haben Sie sich dieser Anweisung zu beugen oder müssen woanders einkaufen.
Im übrigen ist es auch sehr befremdlich essenderweise einen Supermarkt zu betreten. Viel höflicher als die Mitarbelter sind Sie auch nicht, wenn Sie Brezel verzehrend durch den Supermarkt wandern.
Die Beschwerde ist nur teilweise unbegründet! Warum?
Beanstandet wird der unfreundlicher Ton des Mitarbeiters, den der hätte es auch in einem freundlichen und anständigen Ton sagen können, dass das verzehren von Speisen im Markt verboten ist.
Hausrecht bedeutet nicht, das man in dem Ton reden wie man will nach dem Motto: "Das ist mein Haus, und da rede wie ich will! ". Oder ist hier jemand der anderen Meinung?
Fakt ist, dass das Hausrecht gilt und der Beschwerdeführer nichts davon schrieb, dass der Mitarbeiter sich im Ton vergriffen haben soll.
Was daran ist falsch?
Beschwerde ist gelöst