Durch GLS endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 298 Views | 19.12.2014 | 11:03 Uhr
geschrieben von Jörg Meene

GLS Germany (Neuenstein)

GLS Versand - versichert und doch nicht versichert?

Bestell-/Kundennummer: 25840510150

Am 1.12. 2014 habe ich mit GLS ein Paket verschickt - versichert! Darin befand sich ein Teller aus Glas. Dieser war verpackt in schwarzem Seidenpapier. Dann in einem Wellpappe-Kuvert, wie es für den Versand von Büchern üblich ist. Das ganze Paket wiederum geschützt durch Zeitungspapier und erneut verpackt in einem quadratischen Schuhkarton.

SCHLAGWORTE

Zu meinem großen Erstaunen war es offensichtlich möglich, selbst in dieser doppelten Verpackung den Teller zu zerstören. Der Empfänger schickte mir am 4.12. ein Foto mit den Trümmern. Da ich darauf bereits ein deutliches Loch in der Verpackung sah, bat ich ihn, sich den Karton noch einmal genau anzusehen. Am 5.12. bestätigte mir ein weiteres Foto, dass der äußere Karton von einem spitzen Gegenstand regelrecht durchstoßen worden war.

Nach Eingang der detaillerten Schadensmeldung reagierte GLS mit einem standardmäßigen Wust von Formularen, mit denen ich unter anderem eidesstattlich versichern sollte, dass die Sendung nicht angekommen ist. Daraufhin habe ich also noch einmal einen Versuch unternommen, zu erklären, worum es eigentlich geht:

"Guten Tag
Ich hatte ihnen ja bereits ausfürhrlich geschildert, dass der durch Sie transportierte Artikel trotz doppelter Verpackung durch unsachgemäße Behandlung zerstört wurde. Dementsprechend sind Ihre angehängten Datein völlig sinnfrei, weil die Ware ja ausgeliefert wurde - eben nur in Trümmern. Eine anderslautende Bestätigung erhalten Sie von mir folglich nicht. Gern sende ich Ihnen aber die Bilder des zersörten Artikels mit allen zur Klärung notwendigen Details. Den Sendungsverlauf entnehmen Sie bitte der Ihnen mitgeteilten Sendungsnummer. " u.s. w.
Seitdem reagiert GLS überhaupt nicht mehr.

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Meine Forderung an GLS Germany: Erstattung des Schadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.12.2014 | 11:03
Firmen-Antwort von: GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin

Sehr geehrter Herr Meene,

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Paketnummer und Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter spider monkey gls-germany.com".

Wir werden Ihr Anliegen umgehend an die zuständige Fachabteilung weiterleiten. Wir sichern Ihnen eine zeitnahe Überprüfung und Rückmeldung zu.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.12.2014 | 11:47
von Stefan Bauer | Regelverstoß melden
Sie verschicken einen Artikel aus Glas und packen ihn folgendermaßen ein: Seidenpapier, Wellpappe, geeignet für Bücher, Zeitungspapier und am Schluss dann einen Schuhkarton. Im Grunde sind dass doch alles Verpackungsmaterialien welche nicht dazu geeignet sind um Waren aus Glas zu schützen. Nur weil Sie etliche Schichten sinnloses Verpackungsmaterial verwenden bedeutet das nicht gleich das die Ware perfekt verpackt wurde.

Seitenpapier ist bereits so dünn, dass es nicht ernsthaft als Verpackungsmaterial angesehen werden kann. Schicht eins ist also völlig sinnlos. Warum Sie es erwähnen verstehe ich nicht.

Wellpappe mag für Bücher geeignet sein, doch nicht für Glas. Entsprechend ist auch Schicht zwei völlig sinnlos. Und zwei sinnlose Schichten ergeben nicht automatisch eine geeignete Verpackung.

Zeitungspapier: Auch völlig sinnlos, das mag vielleicht für einen Umzug reichen, doch auch da geht das ein oder andere meistens kaputt. Also eine weitere Schicht sinnloses Verpackungsmaterial.

Schuhkarton: Wie der Name bereits sagt, ist das eine Verpackung für einen Schuh und keine Verpackung für Glas. Eventuell würde es ja dann „Glaskarton“ heißen. Grundsätzlich sollten auch Sie wissen, dass ein Schuh mehr aushält als ein Glas.

Und wie bereits bei der Wellpappe gilt für alle vier Schichten meiner Meinung nach folgendes: Vier sinnlose Schichten ergeben nicht unbedingt eine perfekte Verpackung. Ein GGVS-Transporter z. B. kann auch viel sinnloses anbringen, was aber noch nicht für eine sinnvolle Ladungssicherung sorgt, weshalb es auch eine entsprechende Strafe gibt (Nnur ein Beispiel).

Was will ich damit sagen: Machen Sie sich das nächste Mal am besten mehr Gedanken um das von Ihnen verwendete Verpackungsmaterial und verwenden Sie nicht solches welches völlig sinnlos ist. Ich würde Ihnen den Schaden auch nicht ersetzen.

07.01.2015 | 11:23
von Jörg Meene noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie sehr GLS die Kundenzufriedenheit "am Herzen liegt" möchte ich mit folgendem Auszug des Schreibens verdeutlichen, das ich inzwischen von GLS erhalten habe: "…keine der in unserem System regelmäßig vorgenommenen Schnittstellenscannungen ließen jedoch auf Unregelmäßigkeiten während der Beförderung schließen. "
Ein komplett durchstoßenes Paket (Foto liegt vor) stellt also laut GLS keine Unregelmäßigkeit dar. Und derartige Schäden sind dann wohl auch während der Zustellung durch den Fahrer ausgeschlossen? .
"Des Weiteren sind zerbrechliche Güter vom Versand ausgeschlossen. "
Mir fallen spontan außer Wasser oder einem Amboss keine wirklich unzerbrechliche Güter ein, auf deren Versand sich GLS offensichtlich einschränken möchte?
"Ihrer Schadenersatzforderung können wir somit leider nicht entsprechen. "
Ich habe inzwischen den Schaden aus eigener Tasche erstattet, um einer möglichen Klage des Empfängers entgegenzuwirken. Unter den erlebten Umständen scheidet für sämtliche zukünftigen Versendungen GLS als Dienstleister für mich definitiv aus. Juristische Schritte behalte ich mir vor.


09.01.2015 | 22:01
von Jörg Meene noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielleicht noch ergänzend ein kleines Zitat von der GLS-Seite unter dem Stichwort "Häufig gestellte Fragen" zum Thema "Sind Pakete bei GLS versichert? ": "GLS haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung entstehen, während sich ein Paket in der Obhut von GLS befindet. " "Hat der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen, haftet GLS über die gesetzlich geregelte Haftung hinaus für den Warenwert des versendeten Gutes bis zu maximal 750 Euro pro Paket. "
Hört sich gut an. Aber nur solange, bis tatsächlich eine Sendung beschädigt wird.


24.01.2015 | 18:19
von Jörg Meene endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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