Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 757 Views | 20.12.2014 | 16:16 Uhr
geschrieben von Sebastian Spöring

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Keine Leistung erbracht KEINE Rückerstattung der Zahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


eigentlich war ich von dem Portal check24 bisher immer positiv eingestellt. Leider wird dieser Eindruck gerade extrem getrübt.

Ca am 16 oder 17 November 2014 habe ich über Ihr Portal den unten aufgeführten Artikel einer Bauknecht Waschmaschiene mit der Nummer 2014-365529-2 bestellt.

Am 17.11 haben Sie mir dann diese Stornierungsbestätigung zugesendet da diese nicht mehr geliefert werden konnte.
Am Mo den 24. Nov. bin ich dann von einer Spedition angerufen worden, die im Namen von get-it-quick (getgoods) die Waschmaschine
liefern wollte.

Sie können sicher nachvollziehen, dass ich von dieser Situation sehr überrascht und später verärgert war, da ich in der Zwischenheit
dieses Gerät selbstverständlich teurer erststanden habe was sich nachträglich als überflüssig herausgestellt hat.

Hinzu kommt, dass meine Kreditkarte mit dem Kaufpreis, obwohl storniert wurde, belastet ist.

Nach tel Gesprächen mit der Buchhaltung habe ich meine Bankverbindung übermittelt. Eine Rückerstattung ist aber leider nicht erfolgt. So "langsam"bin ich angefressen und werde Kontakt mit meinem Anwalt aufnehmen müssen. Ich bitte um Stellungnahme und Korrektur der Zahlung.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Rückerstattung des gezahlten Betrags und Schadenersatz für den Aufwand


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.12.2014 | 08:25
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Spöring,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben von Ihnen zwei Bestellungen bei uns im System. Eine Bestellung (2014-365529-2) wurde storniert und der Betrag wurde Ihrer Kreditkarte auch nicht belastet. Wir würden Sie bitten dies noch einmal zu überprüfen und falls dies nicht zutrifft, würden wir Sie bitten sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzten. Wir klären das dann selbstverständlich umgehend für Sie.

Die zweite Bestellung (2014-365529-1) wurde von unserem Partner getgoods bearbeitet und an Sie ausgeliefert. Heute hat uns die Nachricht erreicht, dass die Annahme von Ihnen verweigert wurde und somit erhalten Sie heute den Betrag auf Ihr angegebenes Konto zurückerstattet.

Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.01.2015 | 11:09
von Sebastian Spöring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes CHECK24 Serviceteam,

vielen Dank für Ihre Nachricht, auch wenn diese typisches Marketing geplänkel ist.

Ich habe zig malig mit Ihnen per Mail und per Telefon Kontakt aufgenommen und Ihnen nicht nur einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben.

Ihr Bestellsystem scheint bei der ersten Bestellung die Zahlung nicht verarbeitet zu haben, woraufhin ich eine Email "Zahlungserinnerung" bekommen habe. Der Anleitung in der Mail gefolgt, scheint es die zweite Bestellung mit der Endung - 2 auszulösen. Das wurde mir sogar am Telefon bestätigt!
Nur bekommt der Kunde davon in der Regel nichts mit.

Ich habe mein Geld aus der Bestellung -2 immer noch nicht wieder. Nach ÜBER EINEM MONAT.

Sollte die Zahlung bis zum 07.01 nicht auf meinem angegebenen Konto eingehen oder auf die Kreditkarte zurück gebucht werden, werde ich Klage einreichen. Dies ist eine letztmalige Aufforderung! Sie können gerne mit mir telefonisch Kontakt aufnehmen. Das Profil bei Ihnen ist gepflegt.

Hochachtungsvoll

S. Spöring


02.01.2015 | 12:39
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Spöring,

wir bitten vielmals um Entschuldigung. Der Vorgang wird direkt in unsere Buchhaltung weitergegeben um die Rückzahlung an Sie zu überprüfen.

Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung mit genauen Details.

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nadja Schneider

CHECK24 Kundensupport Elektronik & Haushalt

089 2000 47 1538



12.01.2015 | 12:55
von Sebastian Spöring gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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