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1295 Views | 18.12.2014 | 08:06 Uhr
geschrieben von Joachim Kautz
Bestell-/Kundennummer: 1812551632
Ich bat im November 2014 um Rückerstattung von 390 € Bearbeitungsgebühr entsprechend aktueller Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Auch die Beschwerdeabteilung der Targo-Bank sah es bislang als nicht notwendig an, mir zumindest zu bestätigen, dass sie auf die Einrede der Verjährung (31.12.2014) verzichten.
Meine Forderung an TARGOBANK AG & Co. KGaA:
Erstattung der Bearbeitungsgebühr; zumindest Bestätigung, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird!
Firmen-Antwort ausstehend seit
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bankenverband.de/service/beschwerdestelle/fragen-und-antworten-zum-thema-bearbeitungsentgelt
Mit Eingang der Sendung bei der Schlichtungsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Damit verhindert man das gern praktizierte Aussitzen des Problems bis zur Verjährung durch die Banken.
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