2678 Views | 18.12.2014 | 16:42 Uhr
geschrieben von Carsten Köhler

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Abgeschleppt und Abgezockt

Am Freitag den12.12.2014 hatte ich wie immer Freitags meinen PKW in der Zufahrtsstraße zum Nettomarkt abgestellt, dies geschah gegen 7:00 Uhr Morgens. Als ich von der Arbeit kam, es war gegen 13:00 mußte ich feststellen, dass mein PKW nicht mehr da war!

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Ich ging zur Polizei um dort nachzufragen und bekam die Rufnummer eines privaten Abschleppunternehmens. Dieses rief ich an, man sagte mir ich könne den Wagen gegen Zahlung von 230€ bei ihnen auslösen. Der Wagen befand sich auf dem Gelände des Abschleppunternehmens ca. 20 Kilometer am anderen Ende Berlins.

Das kostete nicht nur Nerven, Zeit und Geld sondern auch noch den Rest meiner Kräfte da ich zu 100% Schwerbehindert bin. Wie gesagt es handelte sich nicht um den Parkplatz sondern die Zufahrtsstraße welche nicht als Privatgrundstück oder Straße durch ein z. B. Schild ausgewiesen war. Eine Schranke ist Tag und Nacht geöffnet und an diesem Tag wurden ganz offensichtlich keine Autos vom Parkplatz abgeschleppt denn mindestens 3 Autos die Frühmorgens schon standen, standen Nachmittags an der selben Stelle!

Ich habe wie andere abgestellte Fahrzeuge niemanden behindert oder blockiert, es konnten immer noch 2 Autos auf der Straße aneinander vorbei fahren! Ich bin seit langem Stammkunde und nehme Freitags mein Auto mit vor um nach der Arbeit gleich im Markt einkaufen zu können, ich glaube ich war die längste Zeit Stammkunde bei diesem Discounter es gibt schließlich noch andere! So geht man nicht mit Stammkunden um!

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Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG: 230€


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Kommentare und Trackbacks (5)


22.12.2014 | 11:55
von Stefan Bauer | Regelverstoß melden
Eigentlich müssen Sie uns nur eines verraten: Hatten Sie das Recht dazu an der Stelle 6 Stunden lang Ihr Auto abzustellen oder nicht. Alles andere interessiert nicht wirklich.

22.12.2014 | 14:41
von E. L. | Regelverstoß melden
Toll, dem Poster fehlte die geschlossene Zustimmung der Netzgemeinde. und schon meldet er alle Kommentare.

Das sie aber auf Privatgelände gestanden haben, das wird sich nicht ändern.

27.12.2014 | 17:11
von Carsten Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher refolgte von seiten der Netto Handelsgesellschaft keinerlei Reaktion!


14.01.2015 | 22:24
von Max Payne | Regelverstoß melden
Mit einer 100% Behinderung genießen Sie doch sicher den Vorteil von den gesonderten Parkplätzen, Netto hat diese. Nutzen Sie sie.

11.03.2015 | 02:51
von Jim | Regelverstoß melden
Netto weisst auf seinen Parkplätzen hin, das dies ein Kundenparkplatz ist und dieser für 1 Std. zu benutzen ist. Alles andere kann vom Privatgrundstück abgeschleppt werden. Dies gilt natürlich nur für ausgewiesene Parkflächen, andere können direkt abgeschleppt werden.



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