Durch PayPal (Europe) gelöste Beschwerde. | 586 Views | 22.12.2014 | 11:54 Uhr
geschrieben von Carsten Schröder

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

Transportschaden bei Privatverkauf eines Monitors nach Spanien

Bestell-/Kundennummer: PP-003-600-177-571

Am 12. November hat von mir jemand auf eBay einen 23 Jahre alten gebrauchten Monitor (Commodore 1084 S-D1) im Rahmen eines Privatverkaufs (Rücknahme wie Garantie hatte ich in der Auktion ausdrücklich ausgeschlossen) ersteigert, der nach Spanien geliefert werden sollte. Bezahlt wurde per PayPal. Aufgrund der Sperrigkeit des Geräts habe ich einen besonders stabilen Karton verwendet und den Monitor mit Füllmaterial so sicher verpackt, dass er nicht verrutschen konnte.

SCHLAGWORTE

Rund einen Monat(!) nach Erhalt des Monitors - es gab vorher keine Rückmeldung des Käufers bei mir - eröffnete dieser einen Fall per PayPal und meldet einen Transportschaden an. Auf eine Website lud er diverse Fotos hoch, auf denen in der Tat ganz massive Beschädigungen zu sehen sind. Auf dem einzigen Foto, das die Seriennummer des von mir verkauften Monitors zeigt, sind allerdings keine Beschädigungen zu sehen – alle anderen Fotos könnten auch ein anderes Exemplar dieses Geräts, welches damals zigtausendfach hergestellt wurde, zeigen. Die gezeigten Beschädigungen sind dabei derart stark, dass diese meinem Eindruck nach selbst bei einem schlecht verpackten Gerät, was wie gesagt definitiv nicht der Fall war, nicht einfach so auftreten können, sondern höchstens bei einem Fall aus großer Höhe o. Ä.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Daher habe ich dem Käufer über die PayPal-Konfliktlösung angeboten, zu versuchen, über die DPD-Transportversicherung eine Regulierung des Schadens zu erwirken, aber dazugeschrieben, dass ich im Fall einer Ablehnung durch DPD nicht bereit bin, den Monitor zurückzunehmen oder für den Schaden aufzukommen.

PayPal jedoch hat meinem PayPal-Konto zum Zeitpunkt der Fallöffnung den Kaufpreis plus Porto, insgesamt 71,26 Euro, belastet und heute entschieden, dass ich den Kaufpreis dem Käufer zurückerstatten muss, sowie der Monitor nach einer Rücksendung wieder bei mir eingetroffen ist. Angesichts der geschilderten Faktenlage betrachte ich das als ausgesprochen dreist und bin nicht bereit, für den Schaden aufzukommen.

Ich möchte hinzufügen, dass ich bis zu diesem Vorfall mit PayPal stets zufrieden war. Sollte das Unternehmen jedoch nicht bereit sein, meine oben genannte Forderung zu akzeptieren, sehe ich mich gezwungen, mein PayPal-Konto zu kündigen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Rückerstattung der von meinem PayPal-Konto abgebuchten 71,26 Euro.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


29.12.2014 | 22:24
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde leider bisher nicht gelöst - PayPal reagiert auf meine Anfragen nur, indem immer wieder auf die von Seiten des Unternehmen festgelegten Modalitäten nach einer Reklamation eines Käufers hingewiesen wird.

Das hilft aber kaum weiter, beispielsweise macht es aufgrund der horrenden Portokosten von Spanien nach Deutschland wenig Sinn, dass der Monitor nun offenbar wieder auf dem Weg zu mir ist – was soll ich mit einem mittlerweile defekten Monitor? Ich kann nach dem Eintreffen lediglich anhand der Seriennummer überprüfen, ob es wirklich das von mir verschickte Exemplar ist, aber nicht feststellen, ob das Gerät schon auf dem Transportweg beschädigt wurde oder erst nach Eintreffen beim Käufer.

Dass ich in der Auktion eine Rückgabe ausdrücklich ausgeschlossen habe, akzeptiert PayPal übrigens nicht. Dabei ist die Rechtslage völlig eindeutig: Laut §447 BGB sind mit dem sicheren Verpacken des Geräts und dem versicherten Versand meine Pflichten erfüllt. PayPal hat gar kein Recht, bei Privatverkäufen, Geld zurückzahlen.

Meine Befürchtung ist, dass sich das ganze noch eine Weile hinziehen wird, wie man es im Internet leider des öfteren lesen kann. Meine nächste Aktion wird wohl ein Brief an die PayPal-Geschäftsführung sein.


29.12.2014 | 22:27
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Korrektur eines Tippfehlers im Kommentar von eben:

zurückzahlen = zurückzuhalten


07.01.2015 | 12:27
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unter der mir von PayPal genannten Sendungsnummer ist eine Sendung eingetroffen, allerdings kein Paket, sondern ein leerer(!) Einschreibe-Brief. Ich denke, das spricht für sich – ich habe PayPal bereits ein Foto geschickt.


08.01.2015 | 10:07
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Spätestens jetzt wird es lächerlich: PayPal verlangt nun, dass ich(!) gegen den Käufer eine polizeiliche Anzeige erstatte und die Anzeigenbestätigung an PayPal übermitteln.

ICH habe jedoch überhaupt keine Forderungen an den Käufer - rechtswidrig den Betrag abgebucht hat PayPal, sollen die doch Anzeige erstatten. Alternativ kann PayPal den Brief gern persönlich bei mir in Augenschein nehmen.

Wie gesagt, nach deutschem Recht ist die Sache völlig eindeutig. Allmählich wird das wirklich ein Fall für die BILD-Zeitung.


12.01.2015 | 02:10
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich direkt dem Geschäftsführer von PayPal Deutschland, Herrn Arnulf Keese, geschrieben. Sollte auch das nicht zur Lösung des Problems führen, werde ich mich an heise („Vorsicht Kunde“) und an Springer („BILD kämpft für Sie“) wenden. Danach blieben mir wohl nur noch Rechtsmittel gegen PayPal, ich bin mit meinem Latein fast am Ende.


20.01.2015 | 01:27
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Letzter Stand ist, dass mir die "Executive Escalations"-Abteilung von PayPal geantwortet hat, dass meine Nachricht eingegangen ist. Eine Beantwortung könne bis zu vier, in manchen Fällen bis zu acht, Wochen dauern.


03.02.2015 | 11:33
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz einer Fristsetzung von mir bis zum 31.01. ist mein Brief an die PayPal-Geschäftsführung nach wie vor nicht bearbeitet.


05.02.2015 | 17:31
von Carsten Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich bereits vor ca. zehn Tagen einen Anruf von der Inkasso-Abteilung von PayPal erhalten habe (dies war ein freundlicher Mitarbeiter, dem ich den ganzen Fall noch mal schilderte), erhielt ich soeben einen erneuten Anruf aus der Abteilung. Dieser Herr interessierte sich jedoch überhaupt nicht für meinen Fall, sondern nur dafür, dass ich mein Konto ausgleiche (was ich nicht machen werde, weil ich das Geld möglicherweise nie wieder sehe). Nach seiner Auffassung hat PayPal immer Recht und achtet alle Gesetze – beides ist leider nicht der Fall (die Rechtslage hatte ich weiter oben erläutert). Von der Geschäftsführung bisher weiterhin keine Antwort.


09.02.2015 | 16:19
von Carsten Schröder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Drama hat nach fast zwei Monaten ein Ende! Am 6. Februar hatte ich eine E-Mail der PayPal-Abteilung „Executive Escalations“ erhalten, in der mir die Rückerstattung des einbehaltenen Betrags „aus Kulanz“ zugesagt wurde. Dies ist heute geschehen – immerhin ein positiver Aspekt dieses Vorfalls, der mich viel Zeit und Ärger gekostet hat.

Ansonsten muss ich leider sagen, dass Regularien, Struktur, Organisation und Bearbeitungszeit von PayPal stark verbesserungsbedürftig sind – insbesondere geht einfach nicht, dass die eigenen AGB über deutsches Recht gestellt werden.

Immerhin hat das Unternehmen mit der Rückerstattung des Betrags dafür gesorgt, dass ich PayPal zukünftig wieder eine Chance geben werde. So häufig wie bisher werde ich es in nächster Zeit aber wohl nicht nutzen, dazu war der Vorfall zu gravierend.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!