Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 754 Views | 22.12.2014 | 15:13 Uhr
geschrieben von H. Derenthal

AXA Versicherung AG (Köln)

4 Wochen null Reaktion auf Schadensregulierung

Am 25.11.2014 ist mir eine Frau auf mein Auto aufgefahren. Sie ist bei der AXA versichert. Heute ist der 20.12.2014

Etliche Anrufe, 2 E-Mails sowie ein Brief sind bis heute durch die AXA Versicherung unbeantwortet. Es geht um rund 10.000 €, also kein Pappenstiel. Unglaublich, was die Versicherung sich hier erlaubt.

Warte jetzt noch Montag ab und übergebe es dann meinem Anwalt. Zudem werde ich, wie hier, etliche Verbraucher über weitere Web-Portale auf das Vorgehen der Axa aufmerksam machen. Denn Versicherungen, die so arbeiten und Zahlungen verzögern, möchte sicher niemand unterstützen. Der Unfallverursacherin ist es zudem jetzt schon peinlich und wer will das schon?

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Kurzfristige Schadensregulierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.12.2014 | 09:37
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

axacenter.de/axaweb2008/kontaktSoM/axaweb2008/start.do

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.12.2014 | 10:07
von H. Derenthal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute noch keine Reaktion eingegangen.


03.01.2015 | 13:32
von H. Derenthal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich immer noch nichts getan.


20.01.2015 | 09:02
von Karosh Shahin | Regelverstoß melden
Hat sich mittlerweile irgendwas in den Fall getan? Würde mich gerne interessieren ob die sich nach der Beschwerde drum gekümmert haben?

23.01.2015 | 06:29
von H. Derenthal gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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