Durch Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland gelöste Beschwerde. | 3931 Views | 06.01.2015 | 17:18 Uhr
geschrieben von Anka Scholda

Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland (Landau in der Pfalz)

Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Nichtbearbeitung v. Kindergeld!

Bestell-/Kundennummer: KG Ich möchte die NR hier nicht veröffentlichen

Es geht um Kindergeld. Eine Leistung, die man nach Antragstellung bekommen soll und wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, auch dann, wenn es sich in schulischer Ausbildung befindet. Jede Familie, ganz egal wie viele Kinder sie hat, bekommt EINE einzige Kindergeldnummer. Es ist dann auch so, wenn leibliche Kinder NICHT in der Familie leben.

SCHLAGWORTE

In meinem Fall ist es so, dass sich meine älteste Tochter letztes Jahr dazu entschieden hat, ihre Ausbildung, die ihr letztenendes wirklich nicht gefiel zu beenden, um dann doch noch ihr Abitur nachzuholen.
Dies wurde so auch der Kindergeldstelle in Landau in der Pfalz mitgeteilt!
Verschiedene Angaben und Unterlagen waren natürlich notwendig, um dies zu bestätigen und um sehen zu können, ob der Anspruch für das volljährige Kind noch besteht. aus diesem Grund wurde für ALLE Kinder KEIN Kindergeld mehr ausgezahlt!
Es gibt ja pro Familie nur EINE Kindergeldnummer!
Es dauerte zwei Monate und unzählige Telefonate, bis für die minderjährigen und bei mir lebenden Kinder das Kindergeld ausbezahlt wurde.
ABER im Juni 2014 teilte man mir mit, dass es bis zu sechs WOCHEN dauern kann bis für das volljährige Kind der Antrag auf weiter Bewilligung des Kindergeldes bearbeitet wird.

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So weit, so gut.
Bis man dies mit dann auch im August 2014, September 2014, Oktober 2014, November 2014 jeweils am Telefon erklärte!
Wohlgemerkt, wir hatten alle Unterlagen eingereicht zur Bearbeitung!
Im Dezember kam ein Schreiben, in dem mir darin genau EINE einzige Frage gestellt und genau 14 Tage Zeit zur Beantwortung gegeben wurde, ansonsten müsse man nach AKTENLAGE entscheiden! ?
Ich habe diese Frage schriftlich auf dem Formular beantwortet und per Einschreiben MIT Rückschein dort hin geschickt und inzwischen zeitgleich habe ich die Presse vorinformiert und mich mit der Beschwerdestelle in Verbindung gesetzt!
Am 19.12.2014 hat die Kindergeldstelle mein Antwort schreiben bekommen.
Bis heute hab ich weder schriftlich noch telefonisch, oder per Email Antwort bekommen, obwohl die Kontakt Daten der Kindergeld Stelle allesamt vorliegen!
Geld hat meine Tochter seit Juni 2014 von der Kindergeldstelle bis heute Januar 2015 nicht bekommen.!
Meine Hausaufgaben habe ich gemacht!
Ich bin gespannt wie lange die Kindergeldstelle noch braucht um ihre zu machen!

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Meine Forderung an Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland: Auszahlung für das vollständige Kindergeld von Michele Thomas, Pirmasens


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Kommentare und Trackbacks (4)


25.01.2015 | 16:03
von Anka Scholda | Regelverstoß melden
Ist in Bearbeitung. Man hat mir weitere 4 Wochen angekündigt, die meine Tochter Zeit hat einen Widerspruch einzulegen, falls sie das KIGE an sich ausbezahlt haben will. Sie hat geschrieben, dass sie keinen Widerspruch einlegt, und das Kige an mich ausbezahlt werden soll und zwar unverzüglich. Darauf warten wir nun schon wieder den gesamten Januar. Mal sehen, was nach den vier Wochen passiert. Das letzte mal hat mein Kind im Mai Kindergeld gesehen. Nach 6 Monaten kann ich eigentlich einen Anwalt wegen Nicht Bearbeitung einschalten. Das Problem daran, dass dann alles noch mehr hinausgezögert wird. Also hoffe ich nun, dass die Angelegenheit endlich Ende Januar erledigt und genehmigt und weiter an mich ausbezahlt wird. Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, wie es sein kann, dass die Bearbeitung der Unterlagen einer einzigen Person acht Monate dauern kann.

28.01.2015 | 09:08
von Anka Scholda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gehe davon aus, dass es weitere vier wochen in anspruch nimmt aufgrund einer widerspruchsfrist. obwohl meine tochter darauf verzichtet hat widerspruch einzulegen und der familienkasse schriftlich mitgeteilt hat dass man das kindergeld sofort an mich auszahlen soll.


08.02.2015 | 09:35
von Anka Scholda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.02.2015 | 18:10
von Anka Scholda gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit wurde endlich geklärt! Vielen Dank!




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