Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 766 Views | 08.01.2015 | 13:15 Uhr
geschrieben von Stefan Berendes

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes verweigert Regulierung

Bestell-/Kundennummer: Hermes Vorgangsnummer: 11174543

Das Ein oder Andere konnte man ja schon zu Hermes und ihre Transportversicherung im Internet lesen, nun hat es mich auch erwischt.

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Versendet wurde ein Induktionsfeld im Originalkarton.

Die Glasplatte wird mit einer 5 cm dicken Styroporplatte geschützt.

Diese ist beim Versand durch Hermes zerstört worden.

Hermes schreibt nun folgenden Text:

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.01.2015.

Mein Name ist Thomas Höhne und ich bin gern für Sie da. Es tut mir sehr leid, dass Ihr Kochfeld beschädigt ist. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sind mir bewusst und ich bedauere es sehr.

Hermes ist es anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht möglich, eine Haftung für den Schaden zu übernehmen.

Dabei beziehen wir uns zunächst auf das Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge (CMR), nach denen offensichtliche Schäden - sofern vorhanden - sofort bei Zustellung angezeigt und durch die zustellende Person bestätigt werden sollten. Sie erhalten dann eine entsprechende Schadenkarte. Diese liegt uns nicht vor, da die Außenverpackung - Ihrer Aussage nach - unbeschädigt war.

SCHLAGWORTE

Hieraus resultierend dürfen wir von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgehen.

Für die Verwendung einer unzureichenden Verpackung übernimmt Hermes keine Haftung. Hier verweisen wir u. a. ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen.

Eine Originalverpackung ist nicht für den Einzelversand ausreichend, da der Hersteller seine Ware in palettierter Form versendet und diese deshalb nicht den gleichen Transportbelastungen unterliegt.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Hermes in diesem Fall eine Haftung nicht übernehmen kann.

Herzliche Grüße aus Hamburg

Thomas Höhne

Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

Es ist demnach völlig egal, wie gut die Verpackung ist. Solange die Verpackung äußerlich nicht defekt ist, wird der Schaden nicht reguliert.

Das ist eine bodenlose Frechheit, mit einer Transportversicherung zu werben!

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Kommentare und Trackbacks (15)


08.01.2015 | 18:44
von ReclaBoxler-2206874 | Regelverstoß melden
UiUiUi, so ganz unrecht hat Hermes nicht. Abgesehen davon sieht mir das nicht nach der Originalverpackung aus. Was nicht stimmt ist, dass AEG seine Artikel nur auf Paletten versendet. Eher ganz normal, allerdings immer per Spedition und nicht per DHL oder Hermes. Bzgl. der Verpackung sollten sie aber an den Versender gehen, und nicht an Hermes.
Und. altes leidiges Thema. warum bestellen sie im Internet ein hochwertiges Kochfeld? Der Händler vor Ort hat sicherlich einen höheren Preis, aber auch einen Service hinten dran welcher wesentlich schneller reagieren kann als ein Internethändler.

09.01.2015 | 19:50
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Ein paar Anmerkungen dazu:
Die Abbildung zeigt definitiv keine für den Versand eines Ceranfeldes geeignete Transportverpackung.
Die dünnen "Würste" Styropor schützen weder den Rahmen noch das Glas. Auch das Kartonagenmaterial sieht keinerlei stauch-Schutz vor. Für einen Einzelversand definitiv ungeeignet. Das ist keine Orignalverpackung.

Insofern hat der Transportdienstleister leider recht:

Allerdings ist sowohl der Verweis auf das HGB als auch auf die CMR ein Witz, da beider Regularien auf Privatpersonen gar nicht angewendet werden können, da diese lediglich die Spielregeln zwischen Kaufleuten darstellen.

Anzumerken ist, dass nicht Sie als Empfänger, sondern der Versender Versicherungsschutz besitzt.
Sie als Empfänger haben gar keine Möglichkeit einen solchen Antrag zu stellen.

Wenden Sie sich an den Versender. Dieser haftet dafür, dass die bestellte und bezahlte Ware in tadellosem Zustand bei Ihnen ankommt und ist ferner verantwortlich für eine ausreichende Verpackung.

16.01.2015 | 07:20
von Magda | Regelverstoß melden
Beim Absender melden, dieser ist für ausreichende Verpackung verantwortlich.

16.01.2015 | 15:35
von Stefan Berendes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meiner Meinung nach war die Verpackung ausreichend.
Hermes hat sich die Verpackung aber noch nichtmal angeschaut.

Die Ablehnung kam unmittelbar nach einreichen der Unterlagen.

Wenn man mal etwas im Internet recherchiert, dann ist das so Programm bei Hermes.

Es ist also völlig egal wie gut die Verpackung ist. Hermes lehnt den Schaden ab.

Das soll in Ordnung sein?
Ich finde das ist eine Frechheit.

Auch das Hermes sich hier noch nicht geäußert hat, spiegelt die Unternehmenspolitik wieder.

Geld kassieren und nach mit die Sinnflut.

Danke Hermes!


16.01.2015 | 20:19
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Nein, in diesem Fall muss ich widersprechen.

Die dokumentierte Verpackung ist zweifelsfrei nicht für den Einzeltransport geeignet gewesen.
Es ist Aufgabe des Versenders, die Ware sicher und geeignet zu verpacken.

Es bleibt übrigends dabei: das HGB ist für Privatleute nicht anwendbar, da dieses nur zwischen Kaufleuten gilt.
Für B2C-Geschäfte (das gilt auch für Frachten) gilt es schlichtweg nicht.

17.01.2015 | 01:36
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Gratulation - für den Kommentar von "magda! Ich zitiere: "Wenden Sie sich an den Versender. Dieser haftet dafür, dass die bestellte und bezahlte Ware in tadellosem Zustand bei Ihnen ankommt" usw. usf.
Der Absender hat gegenüber Hermes durchaus ein berechtigtes Interesse seinerseits zu beweisen, dass der Artikel eine ausreichende Transportverpackung aufwies.
Gelingt ihm dieser Beweis nicht, dann siehe: 'magda'. Gewerbliche Anbieter haften generell für ihre verschickten Waren bis zur Haustüre des Kunden.

Selbstverständlich bügelt Hermes zunächst einmal jedwede Schadensmeldung mehr oder weniger clever ab. Davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Setzen Sie sich "in ein Boot" mit der Firma, die Ihnen die Zeranplatte verkauft bzw. zugesandt hat. Klar, das kostet Sie Zeit und bereitet Ärger. Doch von 'nichts' kommt nichts!
PS
Versicherungen mögen generell keine Kunden, die etwaige Ansprüche, ob berechtigt oder nicht, durchsetzen möchten. Einzahlen - JA / Auszahlen? Ich bitte Sie: - NEIN! Umsatz kennt nur "schwarze Zahlen"; r o t e braucht kein Mensch. Gewinnmaximierung heisst die angebl. 'Zauberformel' - noch nie davon gehört?

17.01.2015 | 01:47
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Es muss selbstverständlich Ceranplatte oder Ceranfeld heißen. Ich bitte um "Vergebung! "

18.01.2015 | 13:26
von Gerhard | Regelverstoß melden
Wie schon geschrieben wurde, die Original Verpackung des Herstellers des Glaskeramikkochfeldes ist nicht für den Versand per Paketdienst geeignet.

Insbesondere auch deshalb, weil man selbst beim Transport im eigenen Auto schon erheblich Aufpassen muß, das nichts kaputt geht. Und hier hat man in der Regel nur ein Paket, und noch wichtiger, viel Zeit, es vorsichtig zu Handhaben.

Diese hat ein Paketfahrer nicht. Der hat noch nicht mal die Zeit, die Aufschrift "Vorsicht Zerbrechlich", "Achtung Glas", usw. zu lesen. Und die Sortieranlage kann dies erst gar nicht. Die liest nur Strichcodes.

Und nebenbei Bemerkt, die 500 Euro sind keine Transportversicherung, sondern nur eine Haftungsbeschränkung für Schäden, deren Ursache, eindeutig bei Hermes liegen.

18.01.2015 | 18:50
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
"Sie" schreiben, wie 'Sie' es verstehen: "Weil man selbst beim Transport im eigenen Auto schon erheblich 'Aufpassen' muß "ODER: "Glaskeramikkochfeld ist nicht für den Versand per Paketdienstgeeignet. ""Und nebenbei 'Bemerkt'; vorsichtig zu 'Handhaben'. "
Oft ist es besser zu schweigen; oder: Die klügere Antwort! Muss man antworten?

18.01.2015 | 20:09
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Wieso kritisieren Sie die Antwort in Gänze? Wenigstens in den Punkt hat er Recht: die dargestellte Verpackung ist für den Einzeltransport definitiv ungeeignet.

18.01.2015 | 22:16
von Gerhard | Regelverstoß melden
Ich schreibe nicht nur wie ich es verstehe, sondern leider auch aus negativer, eigener Erfahrung, mit dieser Herstellerverpackung. Habe nämlich auch schon mal, beim einfachen Transport im KFZ, so ein Glaskeramikkochfeld geschrottet. Geht schneller, als man Denken kann.

19.01.2015 | 03:09
von K. Hoffmann hilfreicher Kommentar | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclaboxler-8558384

Antwort: Am 16.01.2015| 20:15 schrieben Sie:

"Die dokumentierte Verpackung ist zweifelsfrei nicht für den
Einzeltransport geeignet gewesen. "

Woher "wissen" Sie dies 'so zweifelsfrei'? Waren Sie im Hause des Beschwerdeführers, sind Sie Astrologe, besitzen Sie, im Gegensatz zu mir, - 'Röntgen-Augen'?

Mir leuchtet bedauerlicherweise nicht so ganz ein, wie Menschen, dank eines wenig bis kaum aussagekräftigen, dazu noch recht winzigen Bildchens, sofort wissen, was hier "richtig" bzw. "falsch" gewesen sein 'soll oder muss'?

Beschwerdeführer suchen auf dieser Plattform zuerst in aller Regel Unterstützung; nicht aber k a u m qualifizierte Kommentare, ergo: Gewäsch!

Interessant scheint mir folgende Beobachtung derart "selbsternannter Qualitätskommentatoren: " Sie haben nicht eine einzige, hier selbst verfasste Beschwerde aufzuweisen - sie "kommentieren nur 'intelligent'" - siehe u. a. (Gerhard)!


25.01.2015 | 23:24
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
ReclaBox zensiert leider recht massiv, wie ich meinem eigenen Kommentar-Beitrag entnahm, der angeblich ' n u r ' überprüft werde.

Einmal "geschluckt, " taucht er nie wieder auf. Deshalb wollte ich mich zu diesem Fall normalerweise nicht mehr äußern. Auch wenn ich mich wiederhole:

Muss man antworten, wenn man (im Grunde) n i c h t s zu sagen hat?

Hier eine Erfolgs-Story - wobei Hermes SOGAR & AUCH das 'verlorene Porto' rückerstattete, was mich, zugegeben, doch einigermaßen verblüffte.

Zitat einer E-Mail:
"von Carola G.
Von: socialmedia spider monkey hermes-europe.de
Betreff: Hermes Ihre Hermes Vorgangsnummer: 9707942

Sehr geehrte Frau G.,

da Frau N. noch nicht im Hause ist, übernehme ich die Beantwortung Ihrer E-Mail.

Die Erstattung der Portokosten in Höhe von 19,30 Euro habe ich veranlasst.

Der Betrag wird in den kommenden Tagen dem von Ihnen benannten Konto gutgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Petra S.

Kundenservice

Hermes"

Erläuterung:
Ein Waschbecken ging beim Transport zu Bruch. Natürlich wurde zunächst der Ersatz des entstandenen, materiellen Schadens (mehrfach!) durch Hermes abgelehnt.
Dank Beharrlichkeit, Geschick und einer [m. E.] sehr vernünftigen Argumentation der geschädigten Dame, war nach einigem "Hin und Her" Hermes letztendlich doch bereit, das kaputte Waschbecken komplett und in voller Höhe = 146,32 € zu ersetzen.

Nachzulesen unter ReclaBox: Hermes-Transportschaden!
(Vom 27.12.2013, derzeit: 821 Views, Bewertung: 5,28; 6 Kommentare, 0 Bilder

27.01.2015 | 13:11
von Stefan Berendes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben uns auf eine Teilerstattung geeinigt.
Die andere Hälfte hat der Verkäufer übernommen.

Ich rate jedem hartnäckig zu bleiben!

Danke an alle!


28.01.2015 | 00:07
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Ein "ganz besonderer Dank" gilt den 'Fachkommentatoren'

1. Gerhard,

2. ReclaBoxler-8558384,

die zu diesem positiven Ergebnis entscheidend beitrugen.



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