Deutsche Telekom:
Unerledigte Störungsmeldungen
O2 (Germany):
Abbuchungstag geändert
Vodafone D2:
Keine Rückerstattung von Guthaben
Deutsche Telekom:
Statt einer Antwort eine Auftragsbestätigung zugesendet

Ist Ihren Eltern nach dem Telefonat ein Schreiben zugestellt worden? Telefonische Verträge müssen - sofern Sie überhaupt abgeschlossen wurden - immer schriftlich von dem jeweiligen Unternehmen bestätigt werden (Auftragsbestätigung, Vertragsbestätigung, etc.) Eine Rechnung reicht als Bestätigung in jedem Fall NICHT aus. Weiterhin muss das Unternehmen Ihre Eltern über die gesetzliche Widerrufsfrist (14 Tage ab Erhalt der Belehrung) informieren.
Sie haben also in diesem Fall sehr gute Karten.
Es war so: Wenige Tage nach dem Anruf erhielten meine Eltern ein Schreiben von der Optimatelecom. Erst da verstand meine Mutter den Unterschied zwischen "Optimatelecom" und "Deutsche Telecom". Innerhalb weniger Tage haben wir diesen Vertrag mit einem Brief ohne Rückschein gekündigt.
Dann war erst einmal Ruhe, bis im Juni die erste Rechnung kam. Die 2. Kündigung haben wir dann unmittelbar danach als Einschreiben mit Rückschein versendet. Daraufhin kam eine Kündigungsbestätigung zu Mitte 2010.
Offensichtlich entsorgt die Optimatelecom Briefe ohne Rückschein also im Papierkorb.
Nun könnten wir klein beigeben. Wir sehen aber nicht ein, für etwas Geld zu bezahlen, was wir als Betrug empfinden - und was nebenbei auch deutlich teurer als die Deutsche Telekom ist.
und natürlich hier www.bmj.bund.de/enid/0,0/Verbraucherschutz/Unerwuenschte_Telefonwerbung_1cj.html?druck=1
und hier www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/521439.phtml
In Ihrem Fall wahrscheinlich zu spät, aber als Gedächtnisstütze für die Zukunft.
Beschwerden Sie sich erneut schriftlich bei dem Unternehmen (Einschreiben m. Rückschein). Fordern Sie die Stornierung des Vertrages und setzen Sie hierfür eine angemessene Frist (3 Wochen kann man angemessen nennen). Schreiben Sie mit rein, dass Sie nach Fristablauf bzw. bei Nichtstornierung des Vertrags Ihren Anwalt einschalten werden.
Schreiben Sie das aber nur, wenn Sie bereit sind, dies auch umzusetzten. Wenn Sie einen guten Anwalt haben, sind Sie den Verein nach einem Schreiben von selbigem wieder los.
Die Drohung mit den Anwälten ist nachvollziehbar, da hier offensichtlich eine Leistung bezogen wurde und dafür keine Zahlung geleistet wurde.
Das Alter (sofern laut Gesetz geschäftsfähig) der Kunden ist ebenfalls egal.
Schöne Grüße aus Paderborn.
M.C.