2604 Views | 14.07.2009 | 00:30 Uhr
geschrieben von Herr Grundmann

optimatelecom GmbH (Berlin)

Tätigt Optimatelecom Drückeranrufe bei Senioren?

Ende März erhielten meine Eltern (82 und 76 Jahre alt) einen unerwünschten Anruf der Firma Optimatelecom aus Berlin. Seitdem behauptet der Laden, dass meine Eltern dort einen Telefonvertrag haben. Das erste Kündigungsschreiben ging innerhalb einer Woche als Standardbrief an die Optimatelecom und wurde ignoriert.

Erst als im Juni die erste Rechnung eintrudelte, haben meine Eltern ein zweites Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein verschickt. Dies hat das Unternehmen als fristgerechte Kündigung zu Mitte 2010 akzeptiert.

Mittlerweile droht Optimatelecom mit einem Anwalt. Da es meiner Meinung nach nie ein gültiges Vertragsverhältnis gab, haben wir nicht vor zu zahlen.

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Meine Forderung an optimatelecom GmbH: Optimatelecom muss auf alle Forderungen verzichten.


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Kommentare und Trackbacks (6)


14.07.2009 | 00:36
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Haben denn die Eltern irgendetwas unterschrieben? Falls nein, wird es für die Firma schwierig, irgendwelche Forderungen durchzusetzen. Allerdings ist es ziemlich hinterhältig, alte Leute mit derartigen Dingen zu belasten.

15.07.2009 | 18:29
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Jep, lassen Sie sich am besten mal den Vertrag Ihrer Eltern zeigen. Das Unternehmen, welches die Forderung stellt, ist immer in der Nachweispflicht, dass ein Vertrag zu stande kam.

Ist Ihren Eltern nach dem Telefonat ein Schreiben zugestellt worden? Telefonische Verträge müssen - sofern Sie überhaupt abgeschlossen wurden - immer schriftlich von dem jeweiligen Unternehmen bestätigt werden (Auftragsbestätigung, Vertragsbestätigung, etc.) Eine Rechnung reicht als Bestätigung in jedem Fall NICHT aus. Weiterhin muss das Unternehmen Ihre Eltern über die gesetzliche Widerrufsfrist (14 Tage ab Erhalt der Belehrung) informieren.

Sie haben also in diesem Fall sehr gute Karten.


18.07.2009 | 10:53
von Grundmann | Regelverstoß melden
Vielen Dank erst einmal für die Rückmeldungen!
Es war so: Wenige Tage nach dem Anruf erhielten meine Eltern ein Schreiben von der Optimatelecom. Erst da verstand meine Mutter den Unterschied zwischen "Optimatelecom" und "Deutsche Telecom". Innerhalb weniger Tage haben wir diesen Vertrag mit einem Brief ohne Rückschein gekündigt.
Dann war erst einmal Ruhe, bis im Juni die erste Rechnung kam. Die 2. Kündigung haben wir dann unmittelbar danach als Einschreiben mit Rückschein versendet. Daraufhin kam eine Kündigungsbestätigung zu Mitte 2010.
Offensichtlich entsorgt die Optimatelecom Briefe ohne Rückschein also im Papierkorb.
Nun könnten wir klein beigeben. Wir sehen aber nicht ein, für etwas Geld zu bezahlen, was wir als Betrug empfinden - und was nebenbei auch deutlich teurer als die Deutsche Telekom ist.

18.07.2009 | 11:34
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Nur mal zur Info für alle Mitleser: www.bmj.bund.de/files/4c5ca8db10ad3f215d2df7bc4de9986e/3600/broschuere_verbraucherschutz_telefon_internet_barrierefrei.pdf

und natürlich hier www.bmj.bund.de/enid/0,0/Verbraucherschutz/Unerwuenschte_Telefonwerbung_1cj.html?druck=1

und hier www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/521439.phtml

In Ihrem Fall wahrscheinlich zu spät, aber als Gedächtnisstütze für die Zukunft.

18.07.2009 | 13:09
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Versuchen Sie es mal so:

Beschwerden Sie sich erneut schriftlich bei dem Unternehmen (Einschreiben m. Rückschein). Fordern Sie die Stornierung des Vertrages und setzen Sie hierfür eine angemessene Frist (3 Wochen kann man angemessen nennen). Schreiben Sie mit rein, dass Sie nach Fristablauf bzw. bei Nichtstornierung des Vertrags Ihren Anwalt einschalten werden.

Schreiben Sie das aber nur, wenn Sie bereit sind, dies auch umzusetzten. Wenn Sie einen guten Anwalt haben, sind Sie den Verein nach einem Schreiben von selbigem wieder los.


29.07.2009 | 20:27
von Martin Clemens | Regelverstoß melden
So wie das hier aussieht, könnt Ihr den fristgerechten Widerruf nicht nachweisen. Also ist es hier zu einem rechtsmäßigen Vertrag gekommen. Egal, ob "Coldcalling" oder nicht. Sobald die Leistung bezogen wird, muss man dafür auch bezahlen.

Die Drohung mit den Anwälten ist nachvollziehbar, da hier offensichtlich eine Leistung bezogen wurde und dafür keine Zahlung geleistet wurde.

Das Alter (sofern laut Gesetz geschäftsfähig) der Kunden ist ebenfalls egal.

Schöne Grüße aus Paderborn.

M.C.



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