454 Views | 13.01.2015 | 12:18 Uhr
geschrieben von Martina A. Heymann

Weltbild GmbH & Co. KG (Augsburg)

Vogel-Strauß-Prinzip bei Reklamationen

Bestell-/Kundennummer: 522597986

Seit Oktober 2014 versuchte ich eine defekte Lichterkette an die ehemals sehr seriöse Fa. Weltbild zurückzusenden. Leider bis Ende 2014 ohne Erfolg.

SCHLAGWORTE

Ich rief am 05.01.2015 den "Kundenservice" von Weltbild an und fragte nach meiner Rückerstattung. Hier teilte man mir mit, dass ich bei Weltbild als Kundin nie existiert habe. Und das bei ca. 15 Jahren als Sammelbestellerin. Dies ist die Höhe der Unverschämtheit.

Immerhin versprach mir der "Servicemitarbeiter" (nachdem ich ihm wirklich alle Daten an die Hand gegeben hatte, was ihn aber offensichtlich nicht sonderlich interessierte) einen Rückruf seitens der Retourenabteilung. Auf diesen warte ich heute noch, und wahrscheinlich bis zum St. Nimmerleinstag.

Ich wünsche lediglich eine Rückerstattung des Kaufpreises per V-Scheck, und nein, ich will def. keine Gutschrift auf meinem nicht (mehr) existierenden "Kunde Internetseite ausfindig gemacht hatte, bei der man einen kostenlosen Rücksendeantrag stellen konnte, wurde das defekte Teil Mitte-Ende Dezember mitsamt der Rechnungskopie und meiner Bitte um einen V-Scheck zurück gesandt. Getan hat sich bis heute wieder einmal überhaupt nichts. Die Retouren bei Weltbild werden anscheinend in einer dunklen Ecke gesamen Konto.

Eine Bestellung bei Weltbild werde ich jedenfalls nicht mehr aufgeben. Selbst im Insolvenzfall kann man so nicht mit Kunden umgehen, wenn man ein Geschäft kaufmännisch (offensichtlich dort ein Fremdwort) weiter führen will.

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Meine Forderung an Weltbild GmbH & Co. KG: Rückerstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


21.01.2015 | 19:34
von Martina A. Heymann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, natürlich nicht. Der Vogel Strauß ist wohl bald in Australien angelangt. Es ist m. E. einfach unmöglich, wie hier mit Anfragen und Reklamationen umgegangen wird. Nämlich gar nicht.


06.02.2015 | 10:30
von Martina A. Heymann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wieder keine Reaktion. Noch nicht einmal vom Insolvenzverwalter bzw. der Geschäftsleitung. M.E. untragbare Zustände.




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