Durch Constructa-Neff gelöste Beschwerde. | 517 Views | 12.01.2015 | 22:19 Uhr
geschrieben von Stefan Rönnau

Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (München)

Neff-Induktionskochfeld nach 5 Jahren defekt

Bestell-/Kundennummer: EA402995

Wir haben in 2009 eine komplette Küche erworben und Geräte von Neff genommen, da diese uns empfohlen wurden. Lieber etwas teurer, dafür hält es länger!

SCHLAGWORTE

Aber falsch gedacht.

Leider ist vor 4 Tagen das Induktionskochfeld (T83l80N0MC/01) ausgefallen.

Ich dachte, die Geräte von Neff sind Qualitativ sehr hochwertig und halten auch dementsprechend lange?

Wie kann das sein, dass so ein Qualitätsprodukt schon nach 5 Jahren den "Geist" aufgibt?

Der Techniker war auch schnell zur Stelle und meinte, dass das linke Leistungsmodul ausgefallen sei.

Das linke Leistungsmodul wurde komplett erneuert für 349,- €.

Wenn es ein linkes Leistungsmodul gibt, gibt es dann auch ein rechtes?

Wie lange wird das denn wohl halten?

Ich fühle mich ein wenig hinters Licht geführt und hätte gerne eine Stellungnahme der Firma Neff.

Denn eine Recherche im Internet ergab, dass viele Neff-Geräte-Besitzer einen ähnlichen defekt an ihren Geräten feststellen mussten und das auch nach nur wenigen Jahren und unterschiedliche Rechnungen erhalten haben für die Reparatur der gleichen Induktionskochfelder.

Bei den nächsten Elektrogeräten, bin ich ratlos, welche Marke es denn sein soll.

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Meine Forderung an Constructa-Neff Vertriebs-GmbH: Ich bitte um Überprüfung des Falles und eine Erstattung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.02.2015 | 12:27
Firmen-Antwort von: Constructa-Neff Vertriebs-GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Rönnau,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme über die ReclaBox.

Wir freuen uns, dass zwischenzeitlich eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde und stehen Ihnen auch zukünftig gerne über die bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Neff Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (6)


12.01.2015 | 23:39
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Die Sachmängelhaftung beträgt in Deutschland 24 Monate. Ihr Produkt ist bereits 5 Jahre alt.

13.01.2015 | 02:44
von Steffen Hösel | Regelverstoß melden
Nach 5 Jahren gibt es keine Garantie mehr vom Hersteller, sowie auch keine Gewährleistung mehr.

Da ist nichts mehr mit Erstattung.

16.01.2015 | 21:49
von Stefan Rönnau | Regelverstoß melden
Was hat das mit Gewährleistung zu tun? Natürlich ist die abgelaufen, es sind auch einige Beschwerden über ein defektes Kochfeld, das 3 Jahre alt ist. Da greift auch keine Gewährleistung. Darum geht es doch auch nicht. Es kann doch nicht sein, dass so ein teures Kochfeld nach 3, 5 oder 6 Jahren defekt ist. Ich hatte erwähnt, dass das linke Leistungsmodul ausgefallen ist und was ist danach? Wie lange hält wohl noch das rechte? Ich meine damit, dass so etwas vielleicht sogar mit eingebaut wird. Heute hält ein LED-TV auch vielleicht nur noch 5 Jahre. Warum? Ich glaube, die Hersteller bauen extra so etwas ein, dass die Geräte nicht mehr so lange durchhalten. Ich habe aber noch Hoffnung, das unser Miele-Waschmaschine noch mind. 10 Jahre ohne Reparatur auskommt, bzw. nicht komplett versagt. Ich wollte damit sagen, das so etwas nicht sein kann und ich das nicht Kommentarlos hinnehmen werde. Zumindest sollte sich Neff mal dazu äußern! Haben sie bis jetzt noch nicht getan.

16.01.2015 | 22:02
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Ich wiederhole das gern nochmal:

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist im Hinblick auf die Sachmängelhaftung 24 Monate.
In diesem Zeitraum gewährt der Händler eine einwandfreie Beschaffenheit der Ware.

Der Hersteller haftet gegenüber dem Händler. Der Konsument hat gegenüber dem Hersteller mit Ausnahme einer ggf. Freiwilligen Herstellergarantie keine Ansprüche.

Einer Beschwerde sollten Ansprüche zugrunde liegen. Dies ist hier nicht der Fall.
Daher ist diese Beschwerde unbegründet.

17.01.2015 | 11:17
von Stefan Rönnau | Regelverstoß melden
Verstehe ich nicht! Mir ist schon klar, dass ich keine Gewährleistungsansprüche stellen kann. Und nochmal: Ich bin nicht darauf aus, irgendwelche Sachmängelhaftungen einzufordern.Es geht darum, falls Sie meinen Text gelesen haben, mal meinem Unmut Kundtun! Oder halten Sie das für Normal, dass nach 5 Jahren eine Kochfeld, welches gut 2000,- € gekostet hat, einfach den "Geist" aufgibt? Wo leben wir denn? Soll so etwas einfach hingenommen werden? Wirklich? So etwas kann doch nicht sein? Das wäre genau das gleiche, als wenn nach 2,5 Jahren ein Neu erworbenes Gerät kaputt geht. Da kann man auch keine Ansprüche stellen. Ich finden, 5 Jahre für ein Gerät sind nicht viel. Wenn Sie das hinnehmen möchten. Bitteschön. Ich finde es nicht in Ordnung! Eigentlich wollte ich nur das damit ausdrücken und nicht irgendwelche Diskussionen lostreten, wovon ich am Ende nichts darausSchlussfolgern kann. Ich benötige auch keine Belehrungen über die Gewährleistungsansprüche von Konsumenten in Deutschland. Damit sollte sich eigentlichen jeder Bürger auskennen. Aber was soll´s. Ich möchte nur, das sich die Fa. Neff dazu äußert und vielleicht sind die ja Kulant? Diese Diskussion führt zu nichts!

26.02.2015 | 20:19
von Stefan Rönnau gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


26.02.2015 | 20:19
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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