Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 436 Views | 20.01.2015 | 16:38 Uhr
geschrieben von Werner Lange

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Sonderkündigungsrecht verwährt nach Preiserhöhungen

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 1057460

Guten Tag hier,

SCHLAGWORTE

leider muß ich mich innerhalb eines knappen halben Jahres wegen diesem Stromanbieter (prioenergie) wieder hier melden.

Bei Prioenergie hatte ich einen Strom-Paketvertrag über 1700Kwh/Jahr abgeschlossen zu einem Gesamtpreis über 431 Euro.

Jetzt erhielt ich die Jahresabschlußrechnung - über 469,86 Euro! Da staunte ich nicht schlecht. Aufgelistet waren da dann7 verschiedene Erhöhungen(EEG-Umlagen, Abgaben, Steuern, etc.) in den vergangenen 12 Monaten - über keine Erhöhung hat mich Prioenergie im Vorfeld in irgendeinerweise informiert - erst in der Schlußrechnung!

Gegen diese legte ich am 7.1.15 Widerspruch ein:

Zitat: ". Hiermit lege ich Widerspruch zu Ihrer prioenergie Abschlussrechnung, Rechnungsnummer 32232509, ein.
In dieser Abschlußrechnung sind Preiserhöhungen des vergangenen Vertragsjahres enthalten, worüber Sie mich in keinsterweise im Vorfeld unterrichtet haben, und Sie mir somit ein Sonderkündigungsrecht verwehrt haben.
Laut Vertrag hatte ich bei Ihnen einen Paketpreis über 431 Euro/Jahr. Nun, in Ihrer Abschlußrechnung, stellen Sie mir einen Gesamtpreis über 469,86 Euro in Rechnung. Für mich als Verbraucher, habe Sie Ihre Informationspflicht mißachtet, Preisveränderungen im laufenden Vertragsjahr mitzuteilen - erst mit der Schlußrechnung erfahre ich darüber! Ich entziehe Ihnen hiermit mit sofortiger Wirkung meine Einzugsermächtigung von meinem Konto. Ich bin bereit, den Differenzbetrag von 431 Euro zu 429 Euro (schon geleistete Zahlungen) über 2 Euro zu begleichen - dazu senden Sie mir bitte eine neue Abschlußrechnung zu. Ich werde dann diese 2 Euro manuell überweisen. .".

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Antwort von Prioenergie am 16.1.15:

Zitat: ". vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.01.2015. Während Ihrer Abrechnungsperiode wurden gesetzlich regulierte Kosten (z. B. Steuern und Abgaben) erhöht. Auf diese haben wir als Lieferant keinen Einfluss und müssen diese an den Kunden weitergebenEin Sonderkündigungsrecht besteht ausschließlich bei Strompreiserhöhungen.Haben Sie noch Fragen? . ".

Soweit ich als Verbraucher informiert bin, ist esgesetzlich vorgeschrieben, jegliche Art von Preisveränderungen im Vorfeld dem Verbraucher mitzuteilen. -Hier macht wieder mal prioenergie seine eigenen Gesetze - und nimt seinen Kunden das Recht auf Sonderkündigung.

Ich bin gespannt, wie sich prioenergie hier äußern wird!

P. S. - mein Stromverbrauch lag bei 1108Kwh/Jahr - nur zur Info hier.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Annahme meines Widerspruches und neue Schlußrechnung über 2 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2015 | 15:56
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Wir haben Sie per E-Mail kontaktiert und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (5)


22.01.2015 | 15:32
von Stefan Bauer | Regelverstoß melden
Wenn ich mich täusche gebt mir bitte Bescheid, doch ich glaube auch nicht dass eine gesetzlich erfolgte Erhöhung, z. B. EEG-Umlage, ein Sonderkündigungsrecht beinhaltet. Denn darauf hat der Stromanbieter wirklich keinen Einfluss.

23.01.2015 | 14:39
von Werner Lange noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 21.01.15 erhielt ich von prioenergie folgende Antwort:
Zitat: ". vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.01.2015.

Zur Berechnung der staatlichen Umlage in Ihrer Schlussrechnung teilen wir
Ihnen mit, dass wir als Energielieferant auf diese staatliche Abgabe keinen Einfluss haben. Laut Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren wir Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, wir garantieren Ihnen Arbeits- und Grundpreisen/Paket- und Mehrverbrauchspreis. Erhöhungen der staatlichen Umlagen sind von dieser Preisgarantie nicht eingeschlossen und können an den Endverbraucher weitergegeben werden.
Wir schätzen Sie als Kunde und verstehen Ihre Einwände. Jedoch sind wir als Lieferant an die derzeit in Deutschland geltenden Gesetze und steuerlichen Umlagen, wie zum Beispiel die EEG-Umlage, gebunden. Wie Sie sicherlich wissen, wird die Erzeugung von Strom
aus erneuerbaren Energien staatlich gefördert. Mithilfe des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien, auch Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
genannt, soll eine nachhaltige Energieversorgung erreicht werden. Dies ist leider nicht frei von Kosten.

Wir hoffen, dass wir mit oben genannter Erklärung Ihrer Beschwerde im vollen Umfang Abhilfe leisten konnten.

Hiermit bitten wir Sie die Beschwerde als "gelöst" zu deklarieren. "

Die Antwort zu meiner Beschwerde ist erstmal völlig daneben - empfinde ich. Es geht in erster Linie darum, das mich mein Stromanbieter (prioenegie) überhaupt nicht im vergangenen Vertragsjahr über bevorstehende Strompreisveränderungen informiert hat.
Dies habe ich erst in meiner Schlußrechnung erfahren - dies kann und darf nicht sein! Jeder Anbieter (auch Prioenergie) ist gesetzlich verpflichtet VOR einer Preisveränderung (egal welcher Art) seinen Endkunden darüber zu informieren - und nicht erst Monate später, in Form einer Abschlußrechnung.

Prioenergie ist somit seiner gesetzlichen Informationspflicht gegenüber seinem Kunden überhaupt nicht nachgekommen, hat diese also grob verletzt!
Und noch ein Wort zur EEG-Umlage/Abgabe: Soweit ich informiert bin (als Laie), ist die EEG-Umlage keine staatliche Abgabe.
Das EEG regelt ausschließlich den Belastungsausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetrieben.
Falls es hier zu keiner Einigung mit Prioenergie kommt, ist mein nächster Weg die Schlichtungsstelle-Energie in Berlin.

Meine oben genannte Forderung der Annahme meines Widerspruches bleibt natürlich bestehen.


02.02.2015 | 21:08
von Werner Lange noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Versorger hat sich nicht zum direkten Anlass meiner Beschwerde geäußert.


06.02.2015 | 16:32
von Werner Lange noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 4.2.15 bekam ich von Prioenergie folgende Mail:
Zitat: ". wir haben Ihre Rückmeldung vom 02.02.2015 über das Portal „ReclaBox“ erhalten.

Natürlich sind wir stets daran interessiert, alle Informationen für unsere Kunden verständlich und transparent darzulegen. Aus diesem Grund ist Ihre Anfrage sehr wichtig für uns und wir möchten Ihnen gern entsprechende Informationen zur Verfügung stellen, damit Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden kann.

Bezüglich der Berechnung der staatlichen Umlage in Ihrer Schlussrechnung teilen wir Ihnen mit, dass wir als Energielieferant auf diese staatliche Abgabe keinen Einfluss haben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Vertrag gewähren wir Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie. Dies bedeutet, dass wir Ihnen den Paket- und Mehrverbrauchspreis garantieren. Die Erhöhungen der staatlichen Umlagen sind von einer Preisgarantie nicht eingeschlossen und können an den Endverbraucher weitergegeben werden.

Beispielsweise ist die EEG-Umlage eine staatliche und somit hoheitliche Abgabe, auf die wir als Lieferant keinerlei Einfluss haben. Die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2014 betrug 6,240 Cent/kWh. Im Vergleich hierzu betrug sie im Jahr 2010 2,047 Cent/kWh. Somit war allein in den letzten 4 Jahren ein Anstieg von über 4 Cent/kWh zu verzeichnen. Erstmals wurde die EEG-Umlage für das Jahr 2015 gesenkt.

Zweifelsohne ist dies auch für unser Unternehmen eine unerfreuliche Situation, genauso wie für Sie als Kunden.

Gern empfehlen wir Ihnen, für alle wichtigen Auskünfte rund um die staatlichen Abgaben, einen Besuch auf der Internetseite „ www.netztransparenz.de

“. Auf dieser Seite können Sie sich in detaillierten Artikeln über alle wichtigen Fakten zu diesem Thema belesen.

Wir hoffen sehr, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen selbstverständlich gern für Rückfragen zur Verfügung. "

Dazu schrieb ich heute an Prioenergie:
". Langsam frage ich mich, ob Sie meinen Widerspruch zur Abschlußrechnung überhaupt richtig gelesen und zur Kenntnis genommen haben, da Sie bisher überhaupt nicht zu dessen Inhalt Stellung genommen haben!
Ich versuche es nun mal ganz einfach.
- Haben Sie, als Energielieferant, die gesetzliche Pflicht Ihren Kunden vor einer Preiserhöhung, egal welcher Art im Laufe des Vertragsjahres, darüber zu informieren? Ja oder Nein?
- Wenn Ja - wann und wie, wurde ich darüber informiert.

Für meinen tatsächlichen Verbrauch von 1108 KWh/Jahr machen Sie nachträglich ein Mehrpreis durch Abgaben-/Steuererhöhung von 38,86 Euro geltend, das entspricht einer Erhöhung von 3,507 Cent/KWh!
(Wenn ich meinen Paket von 1700 KWh voll ausgeschöpft hätte, wäre es ein Mehrpreis durch Abgaben-/Steuererhöhung von ca. 59 Euro - oder nicht?)

In meinem Widerspruch vom 07.01.15 entzog ich Ihnen die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung
- Sie versuchten trotzdem Anfang Februar von meinem Konto abzubuchen (erfolglos) - und drohen nun auch in Ihrer Mahnung vom 03.2.15 ". werden wir unsere Ansprüche ohne erneute Aufforderung gerichtlich geltend machen. " sowie
"Wir möchten Ihnen des Weiteren mitteilen, dass wir die zu Ihrer Person aufgrund nichtvertragsmäßigem Zahlungsverhalten gespeicherten Daten (unter Beachtung §28a BDSG) nach Fristablauf an die Deltavista GmbH, Dessauerstr. 9, 80992 München melden werden, welche als Wirtschaftsauskunftei Daten speichert und an ihre Vertragspartner zum Zweck der Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern und Schuldnern übermittelt. "

Ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, das ich nun meine Beschwerde/Widerruf zu Ihrer Abrechnung bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht habe. "

Nun reicht es mir, mit den sogenannten "Experten vom Kundendienst" der Firma Prioenergie.


16.02.2015 | 18:09
von Werner Lange gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Anliegen wurde nun endlich positiv für mich geklärt.


16.02.2015 | 18:10
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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