439 Views | 22.01.2015 | 09:53 Uhr
geschrieben von Peter Chrobog
- Betrifft Postzustellung Leipzig-Grünau
Ich bekam zum 4. Mal vom Versender bescheid, dass Sendungen mit dem Vermerk "Nicht zustellbar" zurück gekommen wäre. Dies ist absoluter Blödsinn, da ich seit 13 Jahren unter der gleichen Adresse wohne. Eine Unverschämtheit, doch kann man gegen diesen kriminellen Verein nichts ausrichten, da dort jeder von Jedem gedeckt wird. Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten.
Das liegt wohl an der Faulheit der Zusteller in den 3. Stock zu laufen.
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
Klärung/Schadensregulierung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Der Absender hat in meisten Fällen keine Lust sich darum zu kümmern, da er kaum nachweisen kann, dass die Adresse, Briefkasten, Klingel etc. in Ordnung sind.
Da muss dringend was an dem Postgesetzt geändert werden, so dass die Post ihre AGBs auch entsprechend ändert.
############## LÖSUNGSVORSCHLAG ################
Ich habe jedoch ne Lösung für die Zukunft gefunden:
Ich kaufe selber online DHL-Paketmarke.
Ich bezahle die per Lastschrift.
Ich schicke die PDF-Datei dem Absender.
Geht das Paket zurück zum Absender wiederrufe ich die Lastschrift.
Dann muss die Deutsche Post sich darum kümmern und nicht Ich oder der Absender.
Nicht erbrachte Leistung muss auch nicht bezahlt werden.