Hertz Autovermietung GmbH (Eschborn)
Belastung der Kreditkarte durch angeblichen Schaden
Bestell-/Kundennummer: Schaden-Nr. NUE640010514, Mietvertr.Nr. 223219791
Vom 24.7.2014 - 26.7.2014 hatte ich einen Lieferwagen mit dem Kennzeichen DN-HS 9336 bei der Firma Hertz über den ADAC gemietet.
Ich habe den Wagen mit 2 Zeugen unbeschädigt am 26.7.2014 um 15:40 Uhr auf dem Gelände der Firma Hertz abgestellt und den Schlüssel in den vorgesehenen Sicherheitsbriefkasten eingeworfen.
Am 29.7.2014 habe ich ein Schreiben der Firma Hertz erhalten, in dem sie mir einen Schaden an dem Fahrzeug anlastet, der definitiv nicht von mir verursacht wurde. Die "Beweisfotos" zeigen u. a eine Tacho-Aufnahme, die belegt, dass die Bilder vom 28.7.2014 13:35 stammen. Der Wagen stand also volle 2 Tage unbeaufsichtigt auf einem öffentlich zugänglichen Gelände. Auf den Fotos steht der Wagen auch nicht an dem Platz, wo ich ihn abgestellt habe. Ich war daraufhin am 30.7.2014 bei der Verleihstation um zu reklamieren. Hier wurde ich unter Hinweis auf die "Haftung des Mieters" abgewimmelt und auch noch frech belogen. Auf meine Frage, ob ich den Schaden selber begutachten dürfte, wurde mir erklärt, dass der Wagen nicht mehr da sei und bereits weitervermietet. Das war schlicht gelogen, da ich nach Verlassen der Station zur Vorsicht nochmal nachgeschaut habe und der Wagen auf dem Parkplatz stand.
Der mir angelastete Schaden ist mit Sicherheit nicht von mir verursacht, es handelt sich um 2 sehr kleine Kratzspuren in der Klebefolie des Koffer-Aufbaus, die jeder Passant verursacht haben kann oder andere Hertz-Kunden, die z. B. neben dem Wagen andere Autos abgestellt haben, siehe Fotos.
Die Firma Hertz hat mir gegenüber nicht bewiesen, dass der Schaden während meiner Mietzeit entstanden ist, auch die Schadenshöhe wurde zu keiner Zeit begründet, geschweige denn der Schaden genau beschrieben, aber meine Kreditkarte wurde anschließend mit 260,00 € belastet.
Nachdem ich Widerspruch gegen die Belastung beim kontoführenden Kreditinstitut eingelegt habe und die Firma Hertz zur Stellungnahme aufgefordert wurde, hat diese sich auf den abgeschlossenen Mietvertrag berufen, der eine Haftung für Schäden während der Mietzeit vorsieht. Der Widerspruch wurde mit Hinweis auf den von mir unterschriebenen Vertrag leider aus Sicht der Bank korrekterweise abgelehnt.
In der Folgezeit habe ich diverse Emails und Schreiben an die Firma Hertz unter Hinweis auf eine Stellungnahme der Juristischen Zentrale des ADAC München geschickt, wonach der Mieter eines Mietfahrzeuges nur für Schäden haftet, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat.
Leider habe ich bis heute keinerlei Reaktion darauf erhalten. Weitere Bemühungen über den Verbraucherschutz und auch über den ADAC waren dann wenigstens insofern erfolgreich, dass die Fa. Hertz geantwortet hat. Allerdings immer mit demselben Hinweis, dass der Schaden vor meiner Anmietung nicht bestand und daher mir anzulasten sei, belegt durch die bereits o. a. Fotos, die erst 2 Tage später erstellt wurden.
Die bisherige Vorgehensweise der Firma Hertz erfüllt aus meiner Sicht durch den Einzug über die Kreditkarte den strafrechtlichen Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung, wenn nicht sogar der Abzocke.
Teile meines Textes habe ich 1:1 aus anderen hier geschilderten Fällen übernommen, da ich wohl nicht der einzige Betroffene bin. Die einschlägigen Foren hier im Internet beschreiben zig solcher und ähnlicher Fälle, wodurch man schon vermuten muss, dass hinter diesem Vorgehen System steht.