Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 5529 Views | 27.01.2015 | 13:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7323025

primastrom GmbH (Berlin)

Abzocke von Primastrom?

Bestell-/Kundennummer: 00008972

KNT-STR-00008972

SCHLAGWORTE

Was ich mit Primastrom erlebe, das wünsche ich keinem. Dieser Stromanbieter ist absolut nicht zu empfehlen.

Ich habe meine Abschläge immer pünktlich bezahlt und Primastrom auch über meinen Auszug zum 31.3.2014 und Einzug zum 1.4.2014 in eine WG informiert und alle geforderten Unterlagen wie auch Kündigungen mehrmals geschickt.

Primastrom wollte mich an meiner neuen Adresse weiter beliefern, eine Kündigung wurde nicht akzeptiert, da ich einen 24 monatigen Vertrag hatte.

Ich habe Primastrom meine neue Adresse mitgeteilt, die Zählernummer aus der neuen Wohnung und den Zählerstand aus der alten Wohnung, mit der Hoffnung eine Abrechnung für die alte Wohnung zu erhalten, bis heute warte ich darauf.

Da ich in eine bestehende WG gezogen bin, und ein Stromvertrag schon mit dem Hauptmieter bestand, somit die Zählernummer belegt war, konnte mich Primastrom nicht weiter beliefern.

Primastrom hat das aber nicht eingesehen, ignoriert seine eigenen AGB's, wo unter Punkt 4.6. geschrieben steht: " Primastrom gewährt dem Kunden ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, sofern die Belieferung durch Primastrom an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist. "

Ich habe die Meldebescheinigung geschickt, den Zählerstand aus der alten Wohnung und habe Monate auf eine Abmeldung und Schlussrechnung gewartet.

Im November schickte mir dann Primastrom ein Schreiben mit der Überschrift letzte Mahnung geschickt mit einer Forderung in Höhe von 73€, wovon 25€ allein Mahnbegühren waren und ohne mir vorher Mahnung geschickt zu haben. Die Forderung war nicht nachvollziehbar, mir wurde auch in dem Schreiben mit einem negativen Schufaeintrag gedroht, dem Stromabstellen und einer Klage.

Ich bin aus allen Wolken gefallen.

Daraufhin habe ich einen Anwalt mit dieser Angelegenheit beauftragt.

Primastrom wurde nun zum fünften Mal mitgeteilt, dass ich umgezogen bin und sie mich nicht mehr seit März 2014 beliefern.

Jetzt endlich habe ich eine Umzugsmitteilung von Frau R. G. erhalten mit dem Inhalt, dass keine Weiterbeliefrung am neuen Wohnort möglich sei und dass der Vertrag zum Auszustermin beendet werde, ich aber die Grundgebühr trotzdem weiterhin bis zur Vertragslaufzeit zahlen müsste. Und wieder hatte ich den Verdacht, dass doch noch alles versucht wird, auch wenn es wieder nicht mit den AGB's vereinbar ist, dem Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen.

Im letzten Schreiben von Primastrom vom 13.1.2015 von Frau K. P. hat man wieder das Gefühl, dass durch diverse Tricksereien alles versucht wird, noch irgendwie an Geld zu kommen, dem Kunden wird das Leben so schwer gemacht, dass ich hier schon von einer Körperverletzung sprechen muss.

In dem Schreiben steht geschrieben, dass mein Lieferende der 5.11.2014 sei und ich noch bis einschließlich November die Abschläge zu zahlen habe. Mir fehlen die Worte, ich muss von Abzocke und extremer Inkompetenz ausgehen, anders kann ich mir das nicht erklären. Die Grundgebühr habe ich auch noch zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, . "da eine Weiterversorgung durch Primastrom an der neuen Abnahmestelle möglich gewesen wäre. "

Ich wurde nicht von Primastrom bis November beliefert, also zahle ich auch keine Abschläge mehr!

Ich werde die Grundgebühr auch nicht bezahlen, da eine Weiterbeliefrung nicht möglich ist und der Vertrag mit Auszug beendet ist.

Ich werde diese Vorgehensweise der Verbraucherzentrale, der Schlichtungsstelle, dem Netzbetreiber melden und bei weiteren unrechtmäßigen Forderungen Klage einreichen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Abmeldung zum 31.3.2014, Anerkennung der Kündigung zum 31.3.2014, keine Forderung mehr!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.02.2015 | 12:56
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Reclaboxer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals geprüft.

Grundsätzlich ändert ein Umzug nichts an der Wirksamkeit eines Stromlieferungsvertrags. Nur wenn für primastrom die Leistungserbringung am neune Standort technisch unmöglich ist, besteht die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Auch die Tatsache, dass der bestehende Anschluss bereits von einem anderen Anbieter versorgt wird, ändert nichts daran, dass der Leistungshinderungsgrund nicht von primastrom zu vertreten ist und somit grundsätzlich der Anspruch auf die vereinbarte Grundgebühr weiterhin besteht.

Zudem haben Sie uns bedauerlicherweise die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt.

In Anbetracht der Gesamtsituation haben wir uns dennoch - aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - dazu entschlossen, Ihren Vertrag zu beenden. Wir werden daher umgehend eine Endabrechnung Ihres Tarifs vornehmen und eventuell zu viel geleistete Beträge gutschreiben und verrechnen.

Wir sind zuversichtlich die Angelegenheit somit zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst zu haben und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (5)


04.02.2015 | 14:45
von ReclaBoxler-7323025 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.02.2015 | 13:09
von ReclaBoxler-7323025 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.02.2015 | 15:02
von ReclaBoxler-7323025 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.03.2015 | 19:06
von ReclaBoxler-7323025 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.03.2015 | 16:26
von ReclaBoxler-7323025 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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