Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1460 Views | 28.01.2015 | 22:09 Uhr
geschrieben von Christian Ackermann

Stromio GmbH (Kaarst)

Versteckte und überhöhte Preiserhöhung in Flyerform

Bestell-/Kundennummer: 122047738

Preiserhöhungen um bis zu 31% in insgesamt vier Verträgen, die unsere Familie bei Grünwelt haben. Alles versteckt in Prosatexten, die den Anschein eines Flyers machen. und nicht als eigentliche Preiserhöhung deklariert. Die Erhöhung der EEG-Umlage mit brutto 1,04. ct/kwh wurde im zweiten Absatz eines zweiseitigen Schreibens noch einigermaßen transparent gestaltet. Die eigentlichen und sehr unverschämten Erhöhungen wurden dann mit Mitleidsfloskeln und vorgeschobenen Entschuldigungen im dritten Absatz des Textes versteckt untergeschoben.

SCHLAGWORTE

Jeder Neukunde hat bessere Konditionen und Bestandskunden werden über den Tisch gezogen, von wegen seriöses Unternehmen!

Und auf ein Beschwerdeschreiben kommt die dreiste Antwort, dass man die Preiserhöhung natürlich auch in Flyerform vornehmen könne.

Hier unser Schreiben an Stromio mit der zugehörigen Antwort:

  1. Stromio Kundenservice / Reklamation
    per Email an

    kundenservice spider monkey stromio.de
    reklamation spider monkey stromio.de

    Widerspruch gegen alle aktuellen Jahresrechnungen der o. a. Kundennummern
    Widerspruch gegen die jeweiligen Preisanpassungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eigens und in Vollmacht für meine Familienangehörigen
    xxx

    trage ich Ihnen nunmehr auch in Schriftform folgende Beschwerde vor:
    Die jeweiligen Preisanpassungen zu den genannten Verträgen aus dem Jahr 2013 werden wir nicht akzeptieren! Mit Transparenz hat diese versteckte Preiserhöhung wohl nichts zu tun.
    Preiserhöhungen müssen nach aktueller Rechtsprechung transparent und eindeutig erfolgen und müssen auch als solche deklariert sein und nicht versteckt in Prosatexten.
    Und genau das sind ihre Preisanpassungen. Sie haben eher den Anschein eines Informationsflyers.

    Wir haben uns alle maßlos über die in verschiedene Absätze des jeweiligen Schreibens verteilten Teilerhöhungen aufgeregt.

    Einfach, übersichtlich und transparent wäre es gewesen, den für uns als Kunden wichtigsten Informationsbestandteil, nämlich die Gesamtpreiserhöhung, beim Namen zu nennen und in Form einer Gegenüberstellung
    ("Preis alt: x/kWh– Preis neu: x/kWh ab 01.01.2014") direkt zu Beginn des Schreibens und in ausreichender Buchstabengröße mitzuteilen, anstatt sie in viel Text in der Mitte des Schreibens zu verstecken.

    Es ist zweitrangig, wie sich die gesetzgeberischen Erhöhungen im Einzelnen zusammensetzen.
    Dies muss nicht unbedingt am Anfang stehen, denn diese Erhöhung (1,04958 Cent) ist der kleinste Teil der Gesamtpreiserhöhung.

    Interessant auch, dass Sie hier formulieren:
    "Ihr Arbeitspreis erhöht sich zum 01.01.2014 um 1,04958 Cent",
    später wird aber die eigentliche und massive Erhöhung nicht explizit genannt, sondern im geltenden Gesamtarbeitspreis für 2014 versteckt.
    Das Ganze dann noch "als attraktive Konditionen" zu bezeichnen, ist schon dreist, wenn gleichzeitig Neukunden wesentlich günstigere Tarife angeboten werden.

    Sowohl meine Familie als auch meine Person dachten, in Grünwelt einen ehrlichen und seriösen Energieanbieter gefunden zu haben. Umso enttäuschter sind wir alle.
    Die Preisanpassungen betragen sage und schreibe bis zu mehr als 31% in einem der Verträge. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!

    Wir fordern Sie auf, die Preisanpassungen zurückzunehmen und alle vier Verträge dementsprechend rückwirkend zum 01.01.2014 anzupassen.
    Wir gehen davon aus, dass die jeweiligen Jahresrechnungen nachträglich, gemäß der ursprünglichen Konditionen vor der Preisanpassung, neu durch Ihr Unternehmen berechnet werden.

    Bitte sparen Sie uns, die Schlichtungsstelle für Energie oder einen Anwalt einschalten zu müssen, auch mit dem Hinweis, dass gleichgeartete Anliegen (u. a. www.reklabox.de; Beschwerde vom 26.11.2014, 13:40 Uhr)
    bereits zu Gunsten des Beschwerdeführers durch Ihr Unternehmen entschieden wurden.

    Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Rufnummer xxx zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen aus xxxx

  2. Anwort vom Kundenservice Betreff: Widerspruch Preisanpassungen / Jahresrechnungen zu Verträgen: 122047738, 122093784, 122071281, 122093905 lautete sinngemäß so, dass sie den von mir geschilderten Sachverhalt geprüft hätten und darauf hinweisen, dass Ihnen keine ordentliche Vollmacht der mir benannten Geschäftspartner vorliege.

    Für weitere Auskünfte bzw. eine entsprechende Bearbeitung würden diese zwingend benötigt. Anderenfalls werden sie mir gegenüber zukünftig keine Rechenschaft mehr ablegen.

    Des Weiteren weisen sie darauf hin, dass mit jeder Bestellung eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten vereinbart worden wäre.

    Mit Ablauf dieser, sind sie als Unternehmen zu einer Preisanpassung berechtigt, welche zu keiner Zeit in ihrer Höhe begründet werden müsse.

    Sie hätten für die oben benannten Vertragskonten jeweils ein fristgerechtes Schreiben zur geplanten Preisanpassung versandt.

    Ich solle beachten, dass ein Kunde in schriftlicher Form informiert werden müsse. Ob dieses Schreiben in Form eines Geschäftsbriefes oder als Flyer versandt wird, wäre dabei nicht relevant.

    Ihr Schreiben sei somit rechtskräftig.

    Aufgrund der geplanten Preisanpassungen hätten sie uns zudem ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, welches jedoch nicht wahrgenommen worden wäre. Die jeweiligen Preisänderung wurden demnach akzeptiert. Zudem hätte ich ihrem Unternehmen gegenüber den Erhalt der Dokumente durchaus bestätigt.

    Die Preisanpassungen hätten somit Bestand und würden nicht zurückgenommen.

    Ich soll noch beachten, dass für jedes der benannten Vertragskonten jedoch die Möglichkeit eines Tarifwechsels (rückwirkend zum Beginn der jeweiligen, neuen Vertragslaufzeit 2015) bestünde.

    "stromio classic“ bzw. grünstrom "pur12"- und "classic"-Tarife" würden ohne Neukundenbonus angeboten und sollen eine sehr gute Alternative für eine Folgebelieferung darstellen. Bei diesen Tarifen würde mein tatsächlicher Stromverbrauch abgerechnet.

    Falls ich einen Tarifwechsel wünsche, soll ich meine Tarifwahl bitte schriftlich (gerne auch per E-Mail) mitteilen. Falls ich einen anderen als den ursprünglich angegebenen Jahresverbrauch wünsche, soll ich dies bitte entsprechend deutlich vermerken.

    Weiterhin hieß es, dass die Preise sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Tag der Beantragung des Tarifwechsels gelten. Ich solle noch beachten, dass für den neuen Tarif keine Bonuszahlungen gewährt werden könnten.

    li>
  3. Unsere AW auf die Email: Sehr geehrte Damen und Herren,

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, wenngleich sie leider nicht das von uns erwartete Entgekommen beinhaltet hat.
    Sehr schade, dass Sie - obwohl Sie ja dem "Kundenservice" angehören - an einem persönlichen Gespräch anscheinend kein Interesse haben und ich die heute von Ihrem Kollegen genannten zeitlichen Gründe für vorgeschoben halte.
    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass nur sprechenden Menschen geholfen werden kann und meiner Meinung nach wäre die Gesamtsituation einfacher und unkomplizierter zu klären gewesen.

    Ich bin nach wie vor an einem Telefonat mit Ihnen, einem / einer Vorgesetzten interessiert, verbleibe aber bei meinen in der eigentlichen Beschwerde getätigten Aussagen:
    Meine Familie und ich bestehen weiterhin auf die Rücknahme der versteckten Preiserhöhungen, die eine absolute Frechheit sind!

    Die Vollmachten kann ich Ihnen gerne nachreichen, aber zu meinem Vertrag werden Sie mir ja hoffentlich Auskunft geben - das reicht auch für den Anfang.

    Ich gebe Ihnen auch insoweit Recht, dass die Preisgarantie 12 Monate betrug.

    In der fehlenden Begründung für die Erhöhung stimme ich Ihnen jedoch in keinster Weise zu. Der EuGH hat hierzu entschieden, dass die Preiserhöhungen, die außerhalb der EEG-Umlage erfolgen, nicht willkürlich erfolgen dürfen und sehrwohl einer Begründung bedürfen. Und wie erklären Sie mir dann bitte die unverschämte Erhöhung von über 31% in einem Fall!
    Sie würden wohl nicht anders handeln, wenn Sie an meiner Stelle wären.
    Es ist einfach die Art und Weise, wie die Preisanpassung erfolgt ist, nicht transparent und an Dreistigkeit nicht zu überbieten!

    Klar steht die Preisanpassung irgendwo im Text, aber wunderschön versteckt und nicht als solche deklariert, sondern in Aufmachung eines Flyers, wie Sie es selbst zugeben.
    Und glauben Sie mir, hätten wir alle richtig nachgerechnet, wir hätten jeden einzelnen der Verträge gekündigt!

    Wie bereits geschildert, bin ich durchaus gesprächsbereit, scheue mich aber nicht davor sämtliche Onlineportale mit meinem Unmut über Ihr Unternehmen zu füllen und mich an die Verbraucherzentrale sowie die Schlichtungsstelle für Energie zu wenden. In letzter Instanz wird sich dann noch mein Anwalt mit Ihnen in Verbindung setzen, falls notwendig.

    Ich habe Sie bereits in meiner Beschwerde mit genau gleich gelagerten Fällen konfrontiert, die im Internet veröffentlicht wurden. Dann erklären Sie mir doch bitte worin der Unterschied besteht zu unseren Verträgen!

    Hier noch einmal meine Erreichbarkeit: xxx

    Mit freundlichen Grüßen!
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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rückwirkende Preisanpassung zu den ursprünglichen Konditionen aus dem Jahr 2013 für ALLE Verträge!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.01.2015 | 08:56
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.02.2015 | 12:23
von Christian Ackermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio zeigt kein Entgegenkommen. Eine solch dreiste Abzocke und so ein Umgang mit dem Kunden ist mir noch nie passiert! Ich kann jedem von diesem Unternehmen abraten. Die Schlichtungsstelle für Energie ist die nächste Instanz. Die Verbraucherzentrale ist ebenfalls informiert. Als nächstes geht es zum Anwalt


09.02.2015 | 10:55
von Christian Ackermann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Plötzlich geht alles doch ganz einfach. man muss nur die Schlichtungsstelle für Energie beauftragen. Bislang verhielt sich Stromio in Gänze unkooperativ. Nachdem die Schlichtungsstelle von mir beauftragt wurde erhielt ich innerhalb eines Tages das Angebot der rückwirkenden Preisanpassung gemäß meiner Forderung. Alle anderen Verträge wurden ebenfalls angepasst. Man ist ja schließlich kundenorientiert - welch ein Hohn! Auch wenn Stromio - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht natürlich - die Anpassung nunmehr vorgenommen hat, stinkt das ganze System dennoch zum Himmel! Wenn dieser Konzern doch der Meinung ist, rechtmäßig die Preise angehoben zu haben, warum werden dann plötzlich alle Verträge gemäß meiner Forderung angepasst! Mein Tipp: Eine Email an Stromio, negative AW abwarten (denn diese kommt) und sofort an die Schlichtungsstelle wenden.




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