Von EVD EnergieVersorgung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 418 Views | 30.01.2015 | 12:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5362632

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Keine Guthabenrückzahlung + vertragswidrige EEG-Umlagenerhöhung

Bestell-/Kundennummer: 48361

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

trotz Überfälligkeit und wiederholter Mahnung haben Sie mir bis heute mein Guthaben aus der Schlussrechnung des am 30.11.2014 beendeten Vertrages nicht zurückgezahlt.

Des Weiteren hatte ich beanstandet, dass Sie mir vertragswidrig die EEG-Umlagenerhöhung 2014 berechnet haben. Die verlangte Rechnungskorrektur haben Sie mit der Behauptung abgelehnt, dass bei Vertragsabschluss am 16.10.2013 in dem vereinbarten Arbeitspreis in Höhe von 0,2552 Euro/kWh (brutto) die ab dem 01.01.2014 geltende EEG-Umlagenerhöhung bereits inkludiert gewesen sei und nicht nachträglich noch einmal in Rechnung gestellt worden sei.

Ihre Behauptung ist erweislich falsch. Zum einen liegen mir Screenshots Ihres Online-Preisrechners aus den Tagen vor dem 15.10.2013 vor, aus denen sich gerichtsfest ergibt, dass zu einem Zeitpunkt, als die EEG-Umlagenerhöhung für 2014 noch nicht veröffentlicht war (siehe u. a. der übersandte Screenshot vom 13.10.2013 20:02 Uhr), ebenso ein Preis von 0,2552 Euro/kWh galt, wie zu Vertragsschluss am 16.10.2015. Ihre Behauptung, die am 15.10.2013 veröffentlichte EEG-Umlagenerhöhung für 2014 sei am 16.10.2015 bereits inkludiert, d. h. auf den vor dem 15.10.2013 gültigen Preis aufgeschlagen worden, weise ich deshalb als wissentlich unwahre Behauptung zurück.

Zudem setzt sich die für das Vertragsjahr 2013/2014 in Ihrer Schlussrechnung ausgewiesene EEG-Umlage von 313,29 € (siehe der Posten „In Ihrem Rechnungsbetrag sind somit enthalten …“), eindeutig wie folgt zusammen: 507 kWh x 5,277 Ct. /kWh (EEG-Umlage 2013) = 26,75 € für den Zeitraum 01.11.2013 bis 31.12.2013 zzgl. 4592 kWh x 6,240 Ct. /kWh (EEG-Umlage 2014) = 286,54 für den Zeitraum 01.01.2014 bis 30.10.2014. Sie haben mir damit für 2014 definitiv eine höhere EEG-Umlage berechnet als für 2013.

Dies ist ausweislich Ziff. 6.2. Satz 4 und 6.9 Satz 1 und 2 Ihrer AGB vertragswidrig. Ich zitiere Ziff. 6.2. Satz 4:„Die EEG-Umlage beträgt für das Kalenderjahr 2013 5,277 Cent pro kWh. Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i. d.R. der 15.10 eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage i. S. dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die einmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und dauerhaft gutgeschrieben. “sowie Ziff. 6.9:„Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. “

Berechnungsfähig wäre damit für die gesamte Laufzeit meines Vertrages lediglich die EEG-Umlage 2013 in Höhe von 5,277 Ct. /kWh gewesen, mithin insgesamt 5099 kWh x 5,277 Ct. /kWh = 269,07 €. Ich habe Sie mehrfach aufgefordert, mir die Differenz von 44,22 € zzgl. 19% MwSt. = 52,62 € zu dem mir tatsächlich berechneten EEG-Umlagebetrag von 313,29 € zusammen mit meinem sonstigen Guthaben von 538,52 €, mithin insgesamt 591,14 € auf mein Ihnen bekanntes Konto zu erstatten.

Da Sie dies erneut abgelehnt haben und bisher auch keinerlei Zahlung geleistet haben, werde ich die Angelegenheit nunmehr wie bereits beschrieben auf dem Rechtsweg verfolgen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Sofortige Auszahlung von 591,14 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.01.2015 | 14:51
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrte Frau E.,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen.

Wir haben nach Prüfung des Vorgangs festgestellt, dass Ihr Guthaben längst auf Ihr Konto überwiesen wurde. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Zahlungseingänge auf Ihrem Bankkonto. Denn bei uns ging die Zahlung bereits am 07.01.2015 raus. In der Regel beträgt die Banklauftzeit nicht mehr als drei Werktage, sodass Sie spätestens am 12.01.2015 das Guthaben auf Ihrem Konto hatten.

Insofern distanzieren wir uns ausdrücklich von Ihrem Vorwurf, dass das Guthaben aus der Schlussrechnung noch nicht zurückgezahlt wäre.

Des Weiteren beanstanden Sie die EEG-Umlagenerhöhung zu 2014. Bitte haben Sie Verständnis, dass es sich hierbei um staatliche Abgaben handelt und wir als Energieversorgungsunternehmen darauf keinen Einfluss nehmen können. Die EEG-Umlagen wurden Ihnen korrekt in Rechnung gestellt und korrekt abgeführt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Ihnen die EEG-Umlage zu 2014 bereits im Arbeitspreis eingepreist war, und diese nicht separat nochmals aufgeschlagen wurde. Auf Seite 3 Ihrer Schlussrechnung finden Sie unter Position 2. "Ihr Rechnungsbetrag" lediglich die gesetzlich regulierten Kosten aufgeführt, welche nicht bereits eingepreist waren. Nämlich die Erhöhung der KWK, die Senkung der § 19 StromNEV und die Umlage gem. AbLaV. Alle anderen Preisbestandteile waren bereits im Arbeitspreis inkludiert und werden nur der Übersichtlichkeit halber noch einzeln aufgeschlüsselt.

Ausdrücklich distanzieren wir uns auch von Ihrem Vorwurf der vertragswidrigen EEG-Umlagenerhöhung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.01.2015 | 19:49
von ReclaBoxler-5362632 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie mögen bestreiten und sich distanzieren wie Sie wollen. Fakt ist:

1. Ihre Überweisung war nicht wie von Ihnen behauptet, "spätestens" am 12.01.2013" auf meinem Konto. Erst heute stelle ich den Eingang fest.

2. Ich habe Ihnen klar nachgewiesen, dass die EEG-Umlage 2014 bei Vertragsschluss NICHT schon im Preis enthalten war, sondern von Ihnen zuzätzlich berechnet wurde. Ebenfalls war dies vertragswidrig, wie anhand Ihrer AGB leicht feststellbar ist.

Deshalb bleibt es dabei: Wir werden uns auf dem Rechtsweg wiedersehen, wobei ich bevorzuge, die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten. Deren Kosten werden Sie neben der Rückerstattung zusätzlich zu tragen haben.




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