TREUREAL GmbH (Mannheim)
Auszugsprotokoll im Original nicht in Mieterakte
Guten Tag,
wir sind zum 30.04.2011 aus unserer Wohnung ausgezogen. Der Vermieter ist Franconia Wohnen Düsseldorf. Alle Mietangelegenheiten werden durch die Firma Treureal GmbH verwaltet. Am 02.05.2011 wurde das Auszugsprotokoll erstellt inkl. den Zählerständen.
In der Nebenkostenabrechnung von 2011 stimmten keinerlei Zählerstände mit denen des Auszugsprotokolls überein. Nach etlichen Telefonaten, Einschreiben und Emailkontakt erfolgte keinerlei Rückmeldung die zur Klärung hätten führen können, dass die Betriebskostenabrechnung auf die Auszugszählerstände hin korrigiert werden konnte. Im Gegenteil: wir bekamen einen Mahnbescheid. In dem Urteil des sich anschließenden Verfahrens wurden wir nun dazu verpflichtet der Zahlung besagter Betriebskostenabrechnung nachzukommen (sowie Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen).
Ob dieser Entscheidung sind wir fassungslos, da wir auf das Originalprotokoll hingewiesen haben. In der Gerichtsverhandlung hieß es, das Protokoll würde sich nicht in unserer Mieterakte befinden. Wieso nicht?
Wir sollen nun eine Betriebskostenabrechnung zahlen, deren Werte nicht stimmen (die Differenz zu unserem Verbrauch ist immens: fast 600€ für vier Monate!).
Es ist schade, dass es von Seiten Treureal nicht möglich war unser Originalprotokoll zu verwahren bzw. auf das Einzugsprotokoll des Nachmieters bezug zu nehmen. Dessen Einzugswerte sind identisch mit denen unseres Auszugs! Somit wäre eine Klärung und Korrektur möglich gewesen und Franconia Wohnen GmbH hätte keinen Mahnbescheid an uns richten müssen. Mal abgesehen von dem Richter, der das Urteil gesprochen hat und auf das Protokoll bzw. deren Zählerstände gar nicht eingegangen ist, da unser Durchschlag des Protokoll laut Richter nicht lesbar waren!
MfG
Beschwerde ist noch nicht gelöst