Deutsche Post AG (Bonn)
Vorenthaltung/massive Verspätung bei Zustellung von ALG II
Wir legen Beschwerde ein aufgrund der mehrfachen und mittlerweile regelmäßigen und daher unserer Meinung nach vorsätzlichen Vorenthaltung von Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes.
Sachverhalt:
Meine Frau und ich beziehen o. g. Leistungen (ALG II). Diese Leistungen werden anteilig per Postscheck erbracht.
Diese Leistungen haben dem Empfänger lt. Gesetzgeber zum Ersten eines jeden Monats uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Fällt der Erste auf einen Sonn- oder Feiertag, so sind diese Leistungen rechtzeitig im voraus auf den dem Sonn- oder Feiertag unmittelbar vorhergehenden Werk-/Buchungstag zu erbringen.
Dies ist jedoch, alleine durch die Deutsche Post AG, mehrfach und mittlerweile regelmäßig, ohne das hierfür Gründe vorliegen, nicht der Fall.
Verspätete Leistungsbezüge: 07.2014 // 12.2014 // 01.2015.
Vorenthaltene Leistungsbezüge: 02.2015.
Durch diese ungesetzliche und verspätete Zustellung/Vorenthaltung o. g. Leistungen entstehen uns regelmäßig erhebliche Mehrkosten sowie Schaden, u. a. durch die Unmöglichkeit, finanziellen Verpflichtungen pünktlich und rechtzeitig nachkommen zu können und der Einschränkung an der Teilnahme des allgemeinen sozialen Lebens.
Da wir keinen Einzelfall darstellen, weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem Unternehmen Postbank AG durch diese massiv verspätete Zustellung/Vorenthaltung ein nicht unerheblicher und vor allem unrechtmäßiger Zinsvorteil auf Kosten der betroffenen Leistungsempfänger erwächst.
Der Scheck kam am 02.02.2015 endlich an (Stempel der BA vom 30! . 01.2015), gilt damit also nicht mehr als Vorenthalten, sondern als verspätet zugestellt, was allerdings letztendlich nichts an der eigentlichen Beschwerdegrundlage ändert.!
Ich habe mich ebenfalls auch bei der Post mit selbigen (s. o.) Text online direkt beschwert und gestern kam von dieser folgende Antwort.:
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Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie teilen uns mit, dass Ihre Briefe von der Agentur für Arbeit verspätet zugestellt werden.
In einzelnen Fällen kann es passieren, dass eine Sendung mehrere Tage unterwegs ist, bevor sie den Empfänger erreicht.
Leider dürfen wir in Ihrem Auftrag keinen Nachforschungsauftrag annehmen, das kann uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Absender erteilen.
Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Kundenservice
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
Deutschland
www.deutschepost.de
Deutsche Post DHL – The Mail & Logistics Group
Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792
Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender; Ken Allen, Roger Crook, Jürgen Gerdes, John Gilbert, Melanie Kreis, Lawrence Rosen
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann
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Es wurde von mir weder ein Nachforschungsantrag gestellt oder verlangt, schließlich weiß ich ja, welche Fa. dafür verantwortlich ist. q.e. d., zum wiederholten male.!