589 Views | 01.02.2015 | 13:42 Uhr
geschrieben von A. u. D. B.

Deutsche Post AG (Bonn)

Vorenthaltung/massive Verspätung bei Zustellung von ALG II

Wir legen Beschwerde ein aufgrund der mehrfachen und mittlerweile regelmäßigen und daher unserer Meinung nach vorsätzlichen Vorenthaltung von Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes.

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Sachverhalt:
Meine Frau und ich beziehen o. g. Leistungen (ALG II). Diese Leistungen werden anteilig per Postscheck erbracht.

Diese Leistungen haben dem Empfänger lt. Gesetzgeber zum Ersten eines jeden Monats uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Fällt der Erste auf einen Sonn- oder Feiertag, so sind diese Leistungen rechtzeitig im voraus auf den dem Sonn- oder Feiertag unmittelbar vorhergehenden Werk-/Buchungstag zu erbringen.

Dies ist jedoch, alleine durch die Deutsche Post AG, mehrfach und mittlerweile regelmäßig, ohne das hierfür Gründe vorliegen, nicht der Fall.

Verspätete Leistungsbezüge: 07.2014 // 12.2014 // 01.2015.

Vorenthaltene Leistungsbezüge: 02.2015.

Durch diese ungesetzliche und verspätete Zustellung/Vorenthaltung o. g. Leistungen entstehen uns regelmäßig erhebliche Mehrkosten sowie Schaden, u. a. durch die Unmöglichkeit, finanziellen Verpflichtungen pünktlich und rechtzeitig nachkommen zu können und der Einschränkung an der Teilnahme des allgemeinen sozialen Lebens.

Da wir keinen Einzelfall darstellen, weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem Unternehmen Postbank AG durch diese massiv verspätete Zustellung/Vorenthaltung ein nicht unerheblicher und vor allem unrechtmäßiger Zinsvorteil auf Kosten der betroffenen Leistungsempfänger erwächst.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Post AG: Zukünftig rechtzeitige Zustellung. Übernahme. sämtlicher Mehr-, Schadens- und Zinskosten, Schmerzensgeld i. H.v. mindestens 10% pro überfälligen Zustellungstag.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


01.02.2015 | 22:37
von Jaqueline Alas
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

04.02.2015 | 16:07
von A. u. D. B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kurzes Update.:
Der Scheck kam am 02.02.2015 endlich an (Stempel der BA vom 30! . 01.2015), gilt damit also nicht mehr als Vorenthalten, sondern als verspätet zugestellt, was allerdings letztendlich nichts an der eigentlichen Beschwerdegrundlage ändert.!
Ich habe mich ebenfalls auch bei der Post mit selbigen (s. o.) Text online direkt beschwert und gestern kam von dieser folgende Antwort.:
------------------------------------------
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie teilen uns mit, dass Ihre Briefe von der Agentur für Arbeit verspätet zugestellt werden.
In einzelnen Fällen kann es passieren, dass eine Sendung mehrere Tage unterwegs ist, bevor sie den Empfänger erreicht.

Leider dürfen wir in Ihrem Auftrag keinen Nachforschungsauftrag annehmen, das kann uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Absender erteilen.

Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
--
Ihr Kundenservice
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
Deutschland

www.deutschepost.de

Deutsche Post DHL – The Mail & Logistics Group

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender; Ken Allen, Roger Crook, Jürgen Gerdes, John Gilbert, Melanie Kreis, Lawrence Rosen

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann

Dies ist eine Nachricht der Deutschen Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser E-Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.
-------------------------------------------

Es wurde von mir weder ein Nachforschungsantrag gestellt oder verlangt, schließlich weiß ich ja, welche Fa. dafür verantwortlich ist. q.e. d., zum wiederholten male.!


25.02.2015 | 11:43
von A. u. D. B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Post AG hat zwar auf eine von mir direkt bei ihr gestellte Beschwerde geantwortet, die Antwort beinhaltete jedoch ledgl. einen Nichtssagenden Standardtext, der nicht näher auf den spezifischen Sachverhalt einging, sondern ledgl. die Information enthielt, daß einige Briefe "vereinzelt" etwas länger unterwegs sein könnten.




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