Amtsgericht Waldbröl (Waldbröl)
Königlich Bayerisches Amtsgericht von Waldbröl
Bestell-/Kundennummer: 3 C 166 / 06 und 3 C 225 / 07
Nur leider nur nicht so lustig wie die Fernsehserie vom ZDF. Dafür wurden aber alle anderen, insbesondere die nicht so Positiven Eigenschaften der Fernsehserie, vom Amtsgericht Waldbröl und seinen Richtern, ins wirkliche Leben geholt.
Bereits seit Jahren versuche ich vom Amtsgericht Waldbröl eine ausführliche Urteilsbegründung zu bekommen, in der im Einzelnen erläutert und erklärt wird, warum ich an die Telekom so viel Geld zahlen soll. Leider bisher ohne Erfolg.
Mit mehr oder weniger fadenscheinigen Erklärungen versucht sich das Amtsgericht Waldbröl davor bis heute zu drücken. Und dabei würde mir die ausführliche Beantwortung und Erklärung folgender einfacher Fragen, mit dem Zitat der entsprechenden Gesetztestexte, auf denen die Gerichtliche Entscheidung beruht, schon vollkommen ausreichen:
- Warum ich für die ersten zwei Monate des Vertrages Grundgebühren in Höhe von 29,95€ pro Monat bezahlen soll, obwohl mit T-Online Vertraglich vereinbart wurde, das in den ersten zwei Monaten keine Grundgebühr für mich anfällt.
- Warum ich eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 99,95€ für den Technischen Anschluß bezahlen muß, obwohl diese bei meinem Vertrag entfallen sollten.
- Warum ich 3,83€ für Porto und Versand des DSL-Modems bezahlen soll, obwohl keine Versandkosten dafür vereinbart wurden.
- Warum der Vertraglich vereinbarte 64MB USB-Memory-Drive im Wert von 30,00€ nicht geliefert wurde.
- Warum ich bereits vom 20.08.2004 bis 16.09.2004 DSL-Grundgebühren zahlen sollte, obwohl ich den DSL-Anschluß erst ab dem 16.09.2004 nutzen konnte, weil mir T-Online erst zu diesem Datum, die zur Nutzung benötigten Zugangsdaten, hat zukommen lassen.
- Warum der Zugang zum Internet am 31.03.2005 unberechtigt gesperrt wurde. Denn wenn man, unter Berücksichtigung der obigen Fakten, die Zahlen in einer Aufstellung zusammen fast, dann kommen am Tage der Sperre, rein rechnerisch, keine Schulden raus, sondern ein Guthaben in Höhe von vollen 15,34 Euro (siehe Anlage Bild und im Original in Ihren Unterlagen). Und somit war die Sperre nicht rechtens.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
(Dieter Hildebrandt)