Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 11098 Views | 05.02.2015 | 14:02 Uhr
geschrieben von Silke Künzel

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Überweisung Guthaben bei Extraenergie erst in 30 Tagen

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 01925912 Kd.-Nr 18007853

Am 02.02.2015 erhielt ich online die Abschlussrechnung der Fa. ExtraEnergie, ich hinterlegte noch am gleichen Tag die Kontonummer, auf die das Guthaben von über 900 Euro überwiesen werden soll, heute am 04.02.2015 erfuhr ich auf Nachfrage, dass es wohl mit der Überweisung des Guthabens 30 Tage dauert. Das nehme ich nicht hin, wieso wird mit dem Geld noch gearbeitet, muss man sich denn hier einfach an die Schlichtungsstelle wenden?

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Sofortige Auszahlung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2015 | 10:34
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Künzel,

auch auf diesem Wege möchten wir uns nochmals für das freundliche Gespräch mit Ihnen bedanken.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


06.02.2015 | 08:48
von Silke Künzel | Regelverstoß melden
Gestern erhielt ich einen wirklich netten Anruf eines Mitarbeiters der Extraenergie, er versuchte mich über die Verfahrensweise der Auszahlung des Guthabens zu informieren und verneinte die Aussage, dass wir nun 30 Tage auf unsere Gutschrift warten müssen, doch leider konnte er mir auch nicht genau sagen, wann die Überweisung erfolgt. Ich verblieb so, dass ich auf das Geld bis Ende nächster Woche auf dem Konto erwarte., hoffe jedoch, dass mir man hier freundlicherweise mitteilt, wann die Überweisung bei der Fa. Extraenergie tatsächlich rausgegangen ist, würde ja die Zeit der hier sichtbaren Beschwerde ungemein verkürzen können, na ich warte mal ab., vielleicht findet sich ja doch wieder ein netter Mitarbeiter und gibt mir hier Bescheid.

06.02.2015 | 10:55
von Karl Bühren | Regelverstoß melden
Mir geht's ganz genau so. Habe daher folgenden Text an ExtraEnergie geschickt:

Guthaben aus Stromabrechnung oder Gasrechnung ist unverzüglich zu erstatten
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I-20 U 136/14)
Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden.
Eine Revision schlossen die Richter aus. „ExtraEnergie sollte seine unzulässige Abrechnungspraxis jetzt schleunigst revidieren“, erklärt Jürgen Schröder, Energierechtsjurist der Verbraucherzentrale NRW. Kunden rät er, auf unverzügliche Erstattung etwaiger Guthaben und eine realistische Abschlagsermittlung zu pochen.
ExtraEnergie zahlte Guthaben nur peu à peu aus
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die ExtraEnergie geklagt, weil der Versorger seinen Kunden Abrechnungsguthaben erst nach und nach mit den Monatsabschlägen erstattete. Dies befanden nun auch die Richter des OLG Düsseldorf als unzulässig und erklärten, dass Guthaben unverzüglich und vollständig auszuzahlen seien. Darüber hinaus monierten sie, dass die Abrechnungspraxis von Extra Energie im Widerspruch zu deren eigenen vertraglichen Vereinbarungen stehe: Selbst die Geschäftsbedingungen des Versorgers sahen vor, dass ein Guthaben spätestens mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen ist. Dem Argument von ExtraEnergie, ein Guthaben resultiere aus dem gewährten Bonus, unverzüglich zu erstatten seien nur die Energiekosten, mochte das OLG nicht folgen: Nach Ansicht der Richter spiele es keine Rolle, ob ein Rechnungsguthaben aus einem Bonus oder aus überzahlten Abschlägen resultiere. Erstattet werden müsse – so oder so – unverzüglich.
ExtraEnergie änderte Höhe der Abschlagzahlungen nicht
Klage hatte die Verbraucherzentrale NRW auch gegen überhöhte Abschlagsforderungen des Versorgers geführt: So hatte ExtraEnergie die relativ hohen Abschläge des vorherigen Lieferjahres einfach beibehalten, obwohl sich aus der Abrechnung ein geringerer Verbrauch ergab.
Energieversorger darf Abschlagszahlungen nur in angemessener Höhe fordern
Auch hier schlossen sich die OLG-Richter der Auffassung der Verbraucherschützer an: Künftige Abschläge dürften nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden und müssten sich am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden ausrichten. Würden von Anfang an überhöhte Abschlagszahlungen verlangt, stellten diese in wirtschaftlicher Hinsicht versteckte Vorauszahlungen dar. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine derartige Praxis legitimierten, wären daher rechtswidrig.
Guthaben sofort zurückverlangen
Kunden können nun von ExtraEnergie verlangen, dass Rechnungsguthaben unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagszahlung komplett verrechnet werden. Falls ein Guthaben den nächsten Abschlag übersteigt, muss die Differenz spätestens bei Fälligkeit des nächsten Abschlags ausgezahlt werden.
Wer zu hohen Abschlagszahlungen einen Riegel vorschieben will, sollte die konkreten Abschläge für die künftige Verbrauchsperiode selbst nachrechnen und prüfen. „Das lässt sich leicht machen“, so Schröder: „Der bisherige Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung wird mit dem aktuellen Arbeitspreis multipliziert und zum Grundpreis für das nächste Jahr addiert. Diese Summe geteilt durch zwölf Monate beziffert dann die Höhe des neuen Abschlags. “
Jahresverbrauch durch 11 Monate teilen?
Nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW ist es unzulässig, den Jahresbetrag nur durch elf Monate zu teilen. Damit würden Verbraucher jeden Monat zu einem Teil in Vorleistung gehen. Kunden sollten daher auf die korrekte Division für zwölf Monate pochen.

10.02.2015 | 07:16
von Karl Bühren | Regelverstoß melden
Da habe ich richtig "Glück"?

Die Rechnungsstellung erfolgte am 02.02.2015, also 33 Tage nach Jahresabschluss. In weiteren 30 Tagen sollte die Überweisung des Guthabens geschehen.

Gestern, 09.02.2015, war das Geld auf meinem Konto!

Was sagt man dazu?

Hat vielleicht die Beschwerde bei ReclaBox geholfen? Ich vermute es einmal.

Wünsche Ihnen ebenfalls baldige Erledigung der Angelegenheit und Geldeingang.

12.02.2015 | 20:39
von Silke Künzel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben war am 12.02.2015 auf dem Konto.
Es zeigt sich immer wieder, dass man als Verbraucher seine Rechte durchsetzten muss, dann braucht man auch nicht 30 Tage auf sein Guthaben warten, Danke!




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