Wolf GmbH (Mainburg)
Wolf Gastherme Abgaslüfter defekt
Wolf CGB-11 installiert im Neubau 2007 wurde nach mehreren Ausfällen heute von unserem Heizungstechniker inspiziert.
Dabei stellte sich heraus das der Abgaslüfter/Gebläse defekt ist und ausgetauscht werden muss.
Wie hier in den vorangegangenen Reklamationen zu ersehen ist handelt es sich um einen bauartbedingten Mangel der im Zeitraum 2006 - 2008 überdurchschnittlich oft an dieser Wolf Therme vorkommt.
Ich bitte die Firma Wolf um Erstattung der Kosten für den defekten Abgaslüfter im Rahmen der Kulanz über meinen Heizungsmonteur.
11.02.2015 | 16:31
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Kock,
die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.
Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. A. Markus Schaller, Wolf Kundenservice