Durch Ryanair endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 442 Views | 13.02.2015 | 17:19 Uhr
geschrieben von Alexandra Dittrich

Ryanair Ltd. (Dublin)

Umbuchung angeblich nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: OJKD2Z

Ich hatte den Ryanair-Flug Teneriffa - Memmingen für den 17.2.2015 und den Rückflug von Memmingen nach Teneriffa, 21.2.2015, gebucht.

Wegen eines verletzten Knöchels kann ich den ersten Termin am 17.2.2015 nicht wahrnehmen und wollte ihn für einen weiteren Flug am 10.3.2015 Teneriffa - Memmingen umbuchen. Das wurde mir nicht gestattet; laut Chat gehen nur die Umbuchen beider Termine, obwohl ich den 21.2.2015 - Rückflug nach Behandlung von Deutschland - auch wahrnehmen werde.

Eine Unverschämtheit oder Inkompetenz der Mitarbeiter.

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Meine Forderung an Ryanair Ltd.: Umbuchung auf den 10.3.2015, gleiche Flughäfen, gleiche Flugrichtung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


19.02.2015 | 04:25
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Die Kardinalfrage ist hier: Handelte es sich um ein Fluticket, welches zu einem umbuchbaren Tarif erworben wurde.

Heutzutage sind die meisten (Billig-) Flugtickets weder stornierbar noch umbuchbar. Genaueres müßte man seinen Ticket- bzw. Tarifbestimmungen entnehmen.

Kann man einen Flug nicht antreten (wobei Krankheit oder Verletzung in die alleinige Risikospähre des Passagiers fällt) so hat man zumindest Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren für Dritte. Näheres dazu hier: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html

20.02.2015 | 18:32
von Alexandra Dittrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Ryanair schert sich - wie die Telekom auch - um nichts und lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, um ihre vielen, unbeschäftigten Rechtsanwälte zu beschäftigen. Darüber hinaus ist der Streitwert auch zu gering - und da kann sich die Firma ohne weiteres Frechheiten oder Dummheiten erlauben.


06.03.2015 | 19:28
von Alexandra Dittrich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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