Durch almado-ENERGY gelöste Beschwerde. | 664 Views | 14.02.2015 | 14:29 Uhr
geschrieben von Andreas Schreiber

almado-ENERGY GmbH (Köln)

Falsche Schlussrechnung - keine Bonusauszahlung

Bestell-/Kundennummer: 11211077174

Vor wenigen Tagen erhielt ich von Almado Energy die Abschlussrechnung zum Vertragsende zum 31.12.2014. Diese ist voller Fehler. Ich hatte den Tarif almado ökosiegel B (Bonustarif) 3200. Begonnen hat das Vertragsverhältnis zum 01.01.2013 mit dem Zählerstand 57616 (von EON Netzbetreiber und almado energy bestätigt).

SCHLAGWORTE

Dieser Zählerstand lautete am 31.12.2014 63312 (von neuem Anbieter und almado energy bestätigt) - das ergibt insgesamt einen Verbrauch von 5696 kw/h, oder pro Jahr 2848. Nun kommt almado energy mit einem imaginären, von niemanden bestätigten Ablesestand vom 31.05.2014 von 60773 und rechnet einen angeblichen Verbrauch für die Zeit von 01.06.2014 bis zum 31.12.2014 von 2539 für 214 Tage, oder hochgerechnet auf einen Jahresverbrauch 4330 und fordert von mir eine deftige Nachzahlung, weil das Paket von 3200 kw/h angeblich überschritten wurde. Alle korrekten, vom Netzbetreiber überprüften und bestätigten Ablesungen (18.10.13 59795, 19.10.14 62684 und 31.12.14 63312) zeigen klar, dass ich immer deutlich unter einem Jahresverbrauch von 3200 gelegen habe. Nach der Lektüre der hier geposteten Punkte, ist mir klar, dass es kein Versehen, sondern klare Absicht.

Weiterhin warte ich immer noch auf die Auszahlung des vertraglich zugesicherten Wechselbonus, da ich alle Vorraussetzung erfüllt habe.

Bei der Überprüfung ist mir aufgefallen, dass per Dauerauftrag versehentlich ein Vorrausszahlung für Januar 2015 erfolgte. Ich fordere Sie hiermit auf, diesen Betrag auf mein Konto zurück zu überweisen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an almado-ENERGY GmbH: Korrekte Abschlussrechnung ohne Nachzahlung, Auszahlung Bonus, Rückzahlung Überzahlung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


14.02.2015 | 14:46
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Guten Tag, Herr Schreiber,

natürlich ist die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise von Almado
beabsichtigt.

Hier die Standardantwort, die Sie erhalten werden:

"Sehr geehrte Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen"

Lassen Sie sich keinesfalls auf Diskussionen mit dem "Verbraucherbeauftragten" ("Unterhändler" würde besser passen) ein.

26.02.2015 | 18:38
von Andreas Schreiber | Regelverstoß melden
Jetzt wird es absurd.
Die Firma unterstellt mir ich hätte eine Photovoltaikanlage und würde deswegen, gegen den Vertrag verstoßen. habe ich aber sicher nicht, dass müssten sie ja über den Netzbetreiber in Erfahrungen bringen können. Anbei die Email von almado-energy und anschließend meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Schreiber,

die Revisionsabteilung hat festgestellt, dass an Ihrer Abnahmestelle eine Photovoltaikanlage betrieben wird.

In Ziffer 1 der dem Liefervertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen ist bestimmt, dass die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicherheizungen, von Photovoltaikanlagen und von Wärmepumpen standardmäßig nicht angeboten wird.

Damit liegt ein Verstoß gegen einen Belieferungsausschlussgrund vor.

Bedauerlicherweise können wir Ihnen daher nichts Anderes mitteilen, als dass ein Bonus hier auf Grund der dem oben genannten Stromvertrag zugrunde liegenden vertraglichen Bedingungen nicht gewährt werden kann.

Bedauerlicherweise verhält es sich demnach so, dass auf Grund der eindeutigen vertraglichen Grundlagen ein Entgegenkommen gegenüber Ihnen nicht möglich ist, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Kunden.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung. Wir hoffen jedoch, dass wir in der Lage waren, Ihnen die Gründe für die Entscheidung nachvollziehbar darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr almado-ENERGY Team

Meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf sie darauf hinweisen, dass ich keine Photovoltaikanlage betreibe.
Ihre Revisionsabteilung soll bitte genau hinschauen und sich den Unterschied zwischen Photovoltaikanlage und Sonnenkollektor erklären lassen
Wenn Sie auf Googleearth meine Adresse eingeben, sehen sie eine Sonnenkollektoren-Anlage, die dort schon seit über 20 Jahre ist! Sonnenkollektoren verbrauchen Strom (Wasserpumpe) und produzieren keinen!
Wenn Sie bei EON nachfragen, werden Sie dies auch bestätigt bekommen, ich habe keine Photovoltaikanlage!

Ich bestehe weiterhin auf meine Forderungen -

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schreiber

06.03.2015 | 16:12
von Andreas Schreiber | Regelverstoß melden
Zur Info bezüglich Verlauf: am 02.03.2015 erhielt ich von der Rechnungsstelle die gleiche, falsche Rechnung, ohne Änderung oder irgendeinen Kommentar - das ist ja wirklich unglaublich

09.03.2015 | 19:59
von Andreas Schreiber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Als erstes kam die Behauptung, dass ich gegen die Geschäftsbedingungen verstossen hätte, weil ich eine Photovoltaikanlage hätte. Habe ich aber nicht. Nachdem ich es so reklamiert habe, kam ohne Kommentar noch einmal die gleiche, falsche Rechnung mit Datum 02.03.2015. Ich habe sofort wieder Einspruch eingelegt.


19.03.2015 | 10:05
von Andreas Schreiber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bekam am 12.03.2015 eine Rechnung, die weitrehin den gleichen Fehler enthält, aber zu mindestens den Bonus als Gutschrift beinhaltete. Ich habe wieder Widerspruch eingelegt, siehe angehängte Email:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den ersten Schritt, ihren Verpflichtung nachzukommen.
Weil sie nur die Gutschrift des Bonus verrechnet haben und nicht die Rechnung insgesamt korrigiert haben,
lege ich wieder Widerspruch zu dieser Rechnung ein.
Meine Argumentation folgt weiterhin den vorhergehenden Begründungen.
Ihre Rechnung ist grunglegend falsch, daran hat sich nichts geändert.
Ich habe in den zwei Jahren weniger als jährlich durchschnittlich 3200 kw/h verbraucht.
Alle vom offiziellen Netzbetreiber bestätigten Stromablesungen zeigen dies deutlich auf.
Ihr willkürlich, nicht bestätigter Ablesetermin vom 31.05.2014 ist auch deshalb nicht möglich und unrealistisch, weil dies bedeuten würde, dass ich im Zeitraum vom 18.10.13 mit einem Stand von 59795 (vorgehende von EON bestätigte Ablesung) innerhalb von 194 Tagen nur 978 kw/h verbraucht hätte - ich denke diese Zahlen sprechen für sich und zeigen, dass dies nicht sein kann.

Ich fordere sie wiederum auf eine korrigierte Rechnung zu erstellen, den Bonus an mich auszuzahlen, zuzüglich die Vorrauszahlung für Januar vom 20.12.2014 von 75. - Euro

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schreiber


28.03.2015 | 17:31
von Andreas Schreiber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine neue Rechnung bekommen, die meine geforderten Korrekturen enthält. Es wurde mir zugesagt, dass ich in den nächsten 30 Tagen einen Verrechnungscheck über das Gutachten erhatlten werde. Sobald dieser da ist, werde ich die Beschwerde als gelöst setzen - vielen Dank für die Unterstützung von ReclaBox!


19.04.2015 | 18:21
von Andreas Schreiber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute habe ich einen Verrechnungsscheck über ein Guthaben von 215. - Euro erhalten. So kann ich endlich sagen, dass die Beschwerde zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde. Anstatt 280. - Nachforderung nun ein deutliches Guthaben. Vielen Dank auch an reclabox




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!