Durch GLS gelöste Beschwerde. | 347 Views | 19.02.2015 | 09:15 Uhr
geschrieben von Franz Kratz

GLS Germany (Neuenstein)

GLS stellt ständig neue Forderungen für Zustellung

Bestell-/Kundennummer: Paket Nr. 60292568819

Vorige Woche erhielt ich von GLS eine Nachricht über die Zustellung eines Pakets am 16.2.15. Diesen Termin änderte ich online auf den 17.2.15 und erhielt eine Mail mit einer Bestätigung dieses Zustelltermins. Als ich am 17.2. die Sendung online verfolgte, war diese immer noch eingelagert, weshalb ich bei GLS angerufen habe. Was dann kam, ist kaum nachvollziehbar.

SCHLAGWORTE

1. Es stellte sich heraus, dass GLS diesen Termin zwar bestätigt hatte, ihn aber ohne Absage und ohne Nennung von Gründen nicht einhielt. Erst in dieser telefonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es da "wohl eine Panne gegeben habe". Aber es werde morgen (18.02.) zugestellt.

2. Auf meinen Hinweis, dass da niemand da sei, das Paket aber wieder, wie bei einer früheren Zustellung am 04.02.2015, in die Garage gestellt werden könne, wurde ich gebeten, dies online einzugeben, weil dies auch bei einem Fehler von GLS telefonisch nicht möglich sei.

3. Beim Versuch, dies zu tun, stellt sich heraus, dass dies wegen der vorigen Woche erfolgten Eingabe meines Terminwunsches 17.02. nicht mehr möglich war.

4. Ich muss also nochmals anrufen. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass die Abstellerlaubnis nur berücksichtigt werden könne, wenn ich an eine mir in diesem Telefonat genannte Mailadresse eine Mail mit entsprechendem Inhalt sende.

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5. Nachdem ich dies getan hatte, trat ein "GLS-Team" auf den Plan. Innerhalb kurzer Zeit kamen zwei (!) Mails mit dem Inhalt, dass ich für die Berücksichtigung meines Abstellwunsches noch meine vollständige Adresse und eine Rufnummer mitteilen müsse, unter der ich am Zustelltag erreichbar sei.

6. Völlig genervt machte ich auch das noch, teilte also GLS die für die Erfüllung des Abstellwunsches noch fehlenden Angaben per Mail mit.

7. Und dann wird es ganz skurril. Plötzlich hieß es, dass das jetzt doch nicht reiche, ich müsste eine einmalige Abstellerlaubnis gut sichtbar an der Tür usw. anbringen. Offensichtlich hatte das niemand vorher gewusst.

8. Auf meine ungläubige Nachfrage hieß es, die Abstellerlaubnis per Mail, die niemand anderes als GLS von mir so verlangt und als ausreichend bezeichnet hatte, sei aus "Haftungsgründen" nicht gültig.

Ich weigerte mich deshalb, dieser weiteren Forderung nachzukommen, u. a. weil ich davon ausgehen musste, dass GLS dann erneut mit einer weiteren Anforderung kommen würde.

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Meine Forderung an GLS Germany: Zustellung des Pakets, ggf. durch Abstellen in der Garage wie erlaubt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2015 | 09:15
Firmen-Antwort von: GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin

Sehr geehrter Herr Kratz,

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter spider monkey gls-germany.com". Hilfreich für eine schnelle Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.

Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.02.2015 | 10:58
von Franz Kratz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nur deshalb gelöst, weil der Klügere nachgegeben hat: Ich habe eine (die x-te) Abstellerlaubnis an die Tür gehängt, die dann aber nicht mitgenommen werden musste, obwohl sie angeblich die einzig gültige war. Absurd!




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