889 Views | 02.06.2008 | 23:25 Uhr
geschrieben von Martin Krieg

Sozialgericht Münster (Münster)

Warte seit 2006 auf Hartz IV Zahlung

Ich warte seit geschlagenen zwei Jahren auf eine HARTZ IV Zahlung für ca. sechs Monate. Trotz damaliger Zusage der bearbeitenden Person (mit Kollegen) nach einer Besichtigung der Wohnverhältnisse.

SCHLAGWORTE

Es wird in einer Zeit nach einem Fehlverhalten meinerseits gesucht, die mit dem Zeitpunkt der Antragstellung rein gar nichts mehr zu tun hat. Sie machen zu jeder von mir geschriebenen Angabe Ihrerseits eine Eingabe und verlangen immer wieder neue irrelevante Angaben. Die sie noch nicht einmal genau auswerten, denn manche jetzt gestellte Fragen sind schon in vorangegangenen Schreiben beantwortet worden. Ich vermute eine Vorteilnahme durch Sie zugunsten der ARGE WAF. Somit stelle ich den Antrag auf "Befangenheit des Gerichts" wegen Vorteilnahme im Amt! Ich werde vertreten durch den DGB Rechtsschutz, Büro Münster, Sachbearbeiter ist der Herr Volker B. Wenn einer keinen Rechtsschutz hätte, könnte er dieses Zeitspiel gar nicht durchstehen. Das Verhalten des Gerichts sehe ich als Zermürbung und Hinhalte Taktik an. Zugunsten der staatlichen Institution ARGE WAF. Kein Wunder wenn die Deutsche Gerichtsbarkeit überlastet ist, bei so einem Kleinkrieg. Handelt es ich doch bei mir um eine Zahlung von 5/6 Monate. Aber jetzt mit Zinsen wegen der zu dieser Zeit aufgelaufenen Kosten. Einmal unten, immer unten!

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Meine Forderung an Sozialgericht Münster: HARTZ IV Zahlung für 5/6 Monate


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


04.06.2008 | 20:42
von Umberto Graziani | Regelverstoß melden
Das hört sich ja an wie eine Schildbürgerposse. Diese Staatsbediensteten spielen bewusst oder unbewusst den Extremen-Parteien in die Hände. Die Bürger haben die Schnauze voll, ungerecht behandelt zu werden und laufen Ihrerseits mit dem Stimmzettel in der Hand den Extremisten direkt in die Arme. Die staatlichen Institutionen sollten mal beginnen, über die Folgen Ihres Handelns nachzudenken.

04.07.2010 | 16:55
von H. B. | Regelverstoß melden
Ein freundliches hallo,
erst einmal komisch, dass hier keine Empfänger von ALG II Zahlungen geantwortet haben - sind sie doch in allen möglichen Foren sonst zu finden und können dank Internet ihren Unmut freien Lauf lassen, da ihnen ja sonst kein anderer Mensch zuhört (traurig, aber wahr).
Ist schon schlimm in unserem Land geworden - wir warten auch seit fast zwei Jahren auf eine Bearbeitung beim Sozialgericht - bei uns noch schlimmer, da Ehemann in einer Zeitarbeitsfirma in Vollzeit Schichten im "Westen" arbeitet, im "Osten" wohnt, also nach Osttarif bezahlt wird - mit 800 Euro netto pro Monat für zwei Personen, demzufolge: Beantragung ergänzend ALG II - einfach nur z. Umfallen dieser ganze Papierkrieg - Ehefrau seit langer Zeit krank, trotzdem zu Hause arbeiten als Sekretärin für das Job Center und Sozialgericht (Papiere ohne Ende, Aktenordner werden immer voller). Das muß man sich mal vorstellen: Obwohl Ehemann in VOLLZEIT SCHICHTEN arbeitet, einen langen Fahrweg zur Arbeit hat und ja auch zurück; soll er wiederholt eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in welcher u. a. steht, er soll sich Arbeit suchen, mit dem Ziel, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Noch Fragen? Für ihn allein reicht der Lohn - vielleicht sollen sich die Eheleute trennen, dann muß das Amt den vollen ALG II Betrag an die Ehefrau zahlen, aber der Ehemann ist weg vom Job Center - ist das der Weg, das Ziel unserer Job Center und Sozialgerichte?



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