Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 963 Views | 24.02.2015 | 15:50 Uhr
geschrieben von Caroski

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Preiserhöhung per e-mail

Bestell-/Kundennummer: 10702063

Ich wurde seit 1.11.2013 bis 30.10.2014 zu günstigen Konditionen von extraenergie mit Strom beliefert.

SCHLAGWORTE

Ich habe leider eine fristgerechte Kündigung verpasst und am 6.10.2014 die extraenergie per mail nach meinen neuen Konditionen befragt und erhielt auch Anwort mit dem Hinweis das in, hier oft erwähnter E-Mail, auf entsprechende Preiserhöhung hingewiesen wurde.

Die E-Mail habe ich nicht erhalten und erst nach Erhalt der Abschlussrechnung sind ist mir die extreme Preiserhöhung richtig aufgefallen.

In meinem Kundenzugang habe ich dann erwähnt Mitteilung zur Entwicklung der Strompreise gefunden (18.02.2015).

Nach einiger Recherche habe ich jetzt ein Schreiben abgeschickt mit Forderung nach firstloser Kündigung des Vertrages zum 28.02.2015 (Steht mir laut § 41 Abs 3 EnWG zu, da Lieferant vertragswidirg gehandelt hat -wie in dem Schreiben der Schlichtungsstelle formuliert-). Zudem fordere ich eine Abschlussrechnung zu den alten Konditionen, habe die Einzugermächtigung zurückgezogen, Abschlagzahlungen zurückbuchen lassen und nur gezahlt, was nach alten Konditionen an Abschlagshöhe hätte erbracht werden müssen. Per mail am 22.02.2015 und postalisch hinterher am 23.02.2015.

Abschlussrechnung soll verbrauchsgenau erfolgen, so dass ich im Laufe der Woche den aktuellen Zählerstand hinterher sende.

Habe auch geschrieben, dass ich mich bei Nichteinlenken an die Schlichtungsstelle wende. Dort gibt es ja sicher identische Fälle.

Ist mein Vorgehen soweit in Ordnung?

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Fristlose Kündigung, Abschlussrechnung zu alten Konditionen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.02.2015 | 09:45
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Adamski,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir haben bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen und werden uns selbstverständlich sofort bei Ihnen melden, sobald neue Informationen für Sie vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


25.02.2015 | 15:12
von Caroski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E-mail vom 22.02.2015 wurde beantwortet. Standartantworten mit Hilfe von copy and paste, nicht eine Silbe neu formuliert.

Mir wurde eine Entlassung aus dem Vertrag zum 31.03.2015 angeboten zu den neuen Konditionen. Den 31.03.2015 habe ich akzeptiert, nicht aber die neuen Konditionen. Kündigung zum 31.03.2015 Abrechnung und Abschläge zu alten Konditionen. Ich habe nochmals auf meine Beanstandungen hingewiesen, die eine Kündigung begründen.
Habe um Antwort bis 13.03.2015 gebeten. Wird meinen Forderungen nicht entsprochen oder bleibt Antwort auf geht es zur Schlichtungsstelle. Dann Anwalt, gar kein Thema.


25.02.2015 | 15:13
von Caroski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.02.2015 | 22:20
von Hella John | Regelverstoß melden
Ich war auch bei Extraenergie bis zum 27.01.2015, angeblich wäre ich per E-Mail von der Preiserhöhung informiert worden, nur diese habe ich niemals erhalten, sondern lag in meinen "Postfach" bei Extraenergie.So geht es natürlich nicht, so etwas ist nicht zulässig. diese preiserhöhung war zudem sehr versteckt in einem ellenlangen geschwafel untergebracht, war gut zu überlesen. Ich habe daraufhin von meinem sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Insbesondere auch deswegen, weil die EEG-Umlage bei mir berechnet wurde, obwohl dieses vertraglich nicht vorgesehen war. Antwort von Extraenergie: das ginge technisch nicht anders. die spinnen doch., die Schlußabrechnung versucht Energie mit den neuen nicht mit mir vereinbarten Preisen durchzusetzen. Bekomme jetzt nur Drohungen und Mahnungen; dann wird eben ein Gericht das letzte Wort sprechen müssen. Unverschämte Kundenbehandlung. Mein Fazit: lasst bloß die Hände weg von diesem Stromanbieter und fallt bloß nicht auf die sogenannten "Tarifvergleiche" von entsprechenden Firmen herein.

14.03.2015 | 14:46
von Caroski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung zum 31.03.2015 bestätigt. Abschlussrechnung muss abgewartet werden, ob auch die aktuellen Zählerstände beachtet werden. Rabatt von 75% auf den neuen Arbeitspeis in Höhe von 97 Euro unabhängig vom Endverdrauch. Bei der zu erwartenden Endabrechung dürfte ich mit einer zuzahlung von höchstens 10 Euro das Kapitel "EE" abschließen können.




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