ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Preiserhöhung per e-mail
Bestell-/Kundennummer: 10702063
Ich wurde seit 1.11.2013 bis 30.10.2014 zu günstigen Konditionen von extraenergie mit Strom beliefert.
Ich habe leider eine fristgerechte Kündigung verpasst und am 6.10.2014 die extraenergie per mail nach meinen neuen Konditionen befragt und erhielt auch Anwort mit dem Hinweis das in, hier oft erwähnter E-Mail, auf entsprechende Preiserhöhung hingewiesen wurde.
Die E-Mail habe ich nicht erhalten und erst nach Erhalt der Abschlussrechnung sind ist mir die extreme Preiserhöhung richtig aufgefallen.
In meinem Kundenzugang habe ich dann erwähnt Mitteilung zur Entwicklung der Strompreise gefunden (18.02.2015).
Nach einiger Recherche habe ich jetzt ein Schreiben abgeschickt mit Forderung nach firstloser Kündigung des Vertrages zum 28.02.2015 (Steht mir laut § 41 Abs 3 EnWG zu, da Lieferant vertragswidirg gehandelt hat -wie in dem Schreiben der Schlichtungsstelle formuliert-). Zudem fordere ich eine Abschlussrechnung zu den alten Konditionen, habe die Einzugermächtigung zurückgezogen, Abschlagzahlungen zurückbuchen lassen und nur gezahlt, was nach alten Konditionen an Abschlagshöhe hätte erbracht werden müssen. Per mail am 22.02.2015 und postalisch hinterher am 23.02.2015.
Abschlussrechnung soll verbrauchsgenau erfolgen, so dass ich im Laufe der Woche den aktuellen Zählerstand hinterher sende.
Habe auch geschrieben, dass ich mich bei Nichteinlenken an die Schlichtungsstelle wende. Dort gibt es ja sicher identische Fälle.
Ist mein Vorgehen soweit in Ordnung?
27.02.2015 | 09:45
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Adamski,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir haben bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen und werden uns selbstverständlich sofort bei Ihnen melden, sobald neue Informationen für Sie vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Mir wurde eine Entlassung aus dem Vertrag zum 31.03.2015 angeboten zu den neuen Konditionen. Den 31.03.2015 habe ich akzeptiert, nicht aber die neuen Konditionen. Kündigung zum 31.03.2015 Abrechnung und Abschläge zu alten Konditionen. Ich habe nochmals auf meine Beanstandungen hingewiesen, die eine Kündigung begründen.
Habe um Antwort bis 13.03.2015 gebeten. Wird meinen Forderungen nicht entsprochen oder bleibt Antwort auf geht es zur Schlichtungsstelle. Dann Anwalt, gar kein Thema.
Beschwerde ist noch nicht gelöst