Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 608 Views | 04.03.2015 | 18:15 Uhr
geschrieben von Kerstin Möller

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Versteckte Preiserhöhung um über 30%

Bestell-/Kundennummer: 01845274

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe ab dem 01.02.2014 einen Stromvertrag Extrastrom Bonus 12 mit ExtraEnergie abgeschlossen.

Nach einem Jahr problemloser Lieferung erhielt ich nun die Jahresabrechnung für meinen Tarif.

Erst bei Überprüfung der Jahresabrechnung entdeckte ich nun, dass in der Jahresabrechnung vom 11.02.2015 der aktuelle Arbeitspreis von 0,2582 €/kWh auf 0,3400 €/kWh angehoben worden ist.

Der Grundpreis von 3,90 €/Monat wurde beibehalten.

In meinem Kundenbereich erhielt ich scheinbar am 30.11.2014 als Kundeninformation einen Überblick über die aktuelle Strommarkt-Lage. In diesem Text ist eine Strompreiserhöhung eingebaut, welche mir aber erst am 11.02.2015 in der Jahresrechnung bekannt gegeben wurde. Denn in dieser steht nun, dass der neue Preis gilt.

Da mir erst jetzt durch die Jahresrechnung der neue Preis bekannt gegeben wurde, möchte ich hiermit außerordentlich zum 31.03.2015 kündigen.

Die versteckt mitgeteilte Preiserhöhung entspricht nicht dem gesetzlichen Transparenzgebot gemäß §41 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetz und ist folglich unwirksam. Dies bezüglich wurde ExtraEnergie bereits am 15.04.2014 von der VZ Sachsen abgemahnt ( www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-mit-preiserhoehung.html).

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Gewährung von Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.03.2015 | 10:27
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Möller,

wir freuen uns, dass wir Ihnen so schnell weiterhelfen konnten und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.03.2015 | 22:15
von Kerstin Möller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meiner Beschwerde wurde abgeholfen und die Auflösung des Vertragsverhältnisses zum 31.03.2015 per mail verbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angeboten.




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