Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 499 Views | 09.03.2015 | 15:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2102735

Stromio GmbH (Kaarst)

Werbeflyer Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 121962149

Mir wurde Ende 2013 von Grünwelt ein Werbeflyer ins Postfach gelegt. Eine mail-Benachrichichtigung bekam ich nicht, da die mails im Spam-Filter landeten. Gleiches passierte mit der ersten Jahresabrechnung.

SCHLAGWORTE

Im Werbeflyer versteckt war eine Preiserhöhung, die mir natürlich erstmalig bekannt wurde, nachdem ich meinen Kundenaccount einsah, weil ich mich wunderte so lange keine Jahresabrechnung erhalten zu haben.

Das Guthaben aus der 1. Jahresabrechnung wollte ich erstatten lassen und gab eine Bankverbindung dafür ein. Promp erfolgte eine Abbuchung vom Konto trotz niemals erteilten Lastschriftauftrages!

Das Guthaben wurde von Grünstrom einfach das ganze Jahr mit den neu festgesetzten Abschlägen verrechnet. Nachdem ich der Abbuchung widersprach bekam ich umgehend eine Mahnung.

Nachdem die Preiserhöhung nicht dem §41 EnWG entsprach, da sie nicht eindeutig erkennbar und ebenso nicht ausreichend begründet war, legte ich Widerspruch gegen die Jahresabrechnungen ab 2012 ein.

Begründung: Preisänderung nicht wirksam bekannt gegeben und außerdem unbillig.

Ich bat um korrekte Jahresabrechnungen mit dem ursprünglich vereinbarten Beträgen für Arbeits- und Grundpreis. Es ergab sich ein Guthaben in Höhe von rd. 385 EUR. Gleichzeitig bat ich um Herabsetzung der festgesetzten Abschläge und erklärte die Verrechnung, falls keine Erstattung kommt.

Als Antwort kam eine labidare e-mail, dass ich kein Grundversorgungskunde bin und die Preiserhöhung ausreichend angekündigt war. Ich frage mich nur wie eine nicht zugegangene Preiserhöhung wirksam werden kann!

Nachdem ich mein Guthaben aufrechnete erhielt ich eine Mahnung und eine Woche später die Kündigung. Dies entspricht nicht einmal den eigenen AGB, von gesetzlichen Vorgaben ganz abgesehen.

Grünstrom hat offenbar unrichtige Rechnungen ausgestellt und berichtigt diese nicht!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rücknahme der Kündigung, Berichtigung der Jahresrechnungen und Abschlagsbeträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.03.2015 | 11:37
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.03.2015 | 19:55
von ReclaBoxler-2102735 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erst nach dem einschalten der Schlichtungsstelle!




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