Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Sendung komplett beschädigt
Bestell-/Kundennummer: Schadensmeldung 01350110836938
Ich habe mir im Dezember 2014 eine Mikrowelle aus Österreich zusenden lassen, die dann mit einer zerstörten Tür bei mir vor Weihnachten 2014 eintraf. Dieses wurde von mir bei Herrmes gemeldet und ich sollte die Schadensmeldung ausgefüllt zurücksenden, was ich auch tat. Danach kam man dann auf mich zu, dass diese Meldung nur vom Absender vorgenommen werden kann und ich mich mit demjenigen in Verbindung setzen müsse.
Also wurde von mir eine Mail an den Versender der Ware geschickt, incl. Photos, die ich machen und zusenden musste. Seitdem, wie auch in vielen anderen Fällen beschrieben, weigert sich Hermes beharrlich, den Schaden zu begleichen, weil: "die von Ihren gewählte Verpackung für den gegenständlichen Transport unzureichend war".
Jegliche Widersprüche wurden bisher immer wieder mit "falsch verpackt" zurückgewiesen.
Der letzte Widerspruch lautete:
"mit Ihrer Entscheidung, anhand von Unterlagen und Fotos ein Urteil zu fällen, ob eine Verpackung unzureichend war, erkläre ich mich nicht einverstanden.
Im Nachfolgenden beziehe ich mich auf Ihre Verpackungsrichtlinien Punkt 2.2 ff.
Zu 2.2: Die Mikrowelle wurde genau so verpackt.
Zu 2.2.1: Bei der Kartonage handelte es sich um eine Verpackung, die dafür
genutzt wird, um entsprechend schwere Güter zu verpacken und zu
transportieren. Auch die Druckstabilität war mit diesem Karton gegeben.
Zu 2.2.2: Die Innenverpackung hat den Inhalt komplett umschlossen und zur
Außenverpackung fixiert, wobei es sich hierbei auch nicht um Verkaufs-
und Lagerverpackungen handelte.
Zu 2.2.3: Zum Verschließen wurde der Karton von mir mehrfach mit entsprechendem Klebeband versehen, so dass auch ein Herausfallen nicht möglich war.
Zu 2.2.4: Scharfe Kanten, Ecken oder Spitzen hat meine Verpackung nicht aufgewiesen.
„Eine Verpackung gilt dann als sicher, wenn sie vor den natürlichen Einwirkungen des Straßengüterverkehrs hinreichend Schutz bietet. “
Was verstehen Sie unter „natürliche Einwirkungen“?
Sind natürliche Einwirkungen, wenn der Karton über alle Kanten gerollt wird, trotz des Hinweises „Glas – zerbrechlich“? Oder verstehen Sie unter „natürliche Einwirkungen“ „Druck, Stoßkraft, Vibration, Temperatur, etc. “?
Wie sicher können Sie sich sein, dass die mechanischen Sortieranlagen, die überwiegend zum Einsatz gekommen sind, fehlerfrei funktioniert haben?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Des Weiteren bitte ich Sie, mir das Gesetz und den entsprechenden Paragraphen zu nennen, auf das Sie sich beziehen, damit ich überprüfen kann, ob dieses für mich als Privatperson zutreffend ist.
Da ich mich auch im Internet über ähnlich gelagerte Fälle informiert habe, werde ich mir vorbehalten, diesen Fall im Internet auf den bekannten Seiten at.reclabox.com/firma/2266-Hermes-Logistik-GmbH und de.reclabox.com/firma/287-Hermes-Logistik-Gruppe-Deutschland-GmbH zu veröffentlichen und zur Diskussion zu stellen.
Daher bitte ich Sie um nochmalige Überprüfung des Sachverhaltes und um Begleichung des entstandenen Schadens. "
Antworten auf die Fragen gab es nicht, sondern nur "nochmals geprüft und trotzdem falsch verpackt.
Weiß noch jemand von euch weiter, welchen Weg man noch beschreiten kann?