Durch MPM endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1324 Views | 24.03.2015 | 15:47 Uhr
geschrieben von Ulrich Camin

MPM GmbH (Hamburg)

Ärger mit dem schlechten Service des Sanitätshaus MPM

Das Sanitätshaus MPM, Behringstr. 16, 22765 Hamburg hat sich durch seinen schlechten Serice und Unzuverlässigkeit mehrfach unangenehm bemerkbar gemacht. Seit der Auslieferung des Rollstuhl gibt es nur Probleme.

SCHLAGWORTE

Der Rollstuhl war bei der Auslieferung mit einer Kinderausstattung versehen. Der E-Motor konnte nur Personen bis 100 Kg transportieren, war nach kurzer Benutzung der Motor defekt. Verantwortlich war nach Meinung des Sanitätshaus die Krankenkasse, der Hersteller und ich. Dass man die Bestellung und Lieferung nicht verglichen hatte, war das tatsächliche Problem. Der Rollstuhl war für 3 Wochen weg, erst nach massiven Beschwerden wurde der Rollstuhl ausgeliefert. Im Verlaufe der Zeit kam es zu immer weiteren Problemen. Am 19.03.2015 wurde ich kurzfristig informiert, dass man den Rollstuhl abholen wolle, um für die Rollstuhlrampe den Transportsack zu instalieren. Bei der Frage, wann der Rollstuhl zurück kommt, hieß es um 15:00 Uhr, dann um 16:00 Uhr und danach um 18:00 Uhr, aber nichts geschah. Auf meine Anrufe wurde nicht reagiert.

Ich musste also für den 20.03.2015 die Termine z. B. für den Arzt absagen, weil ich keinen Rollstuhl hatte. Auf massiver Beschwerde und den Hinweis, dass ich mich bei der Kasse beschweren werde und Anzeige wegen Freiheitsberaubung stelle, wurde mir mitgeteilt, dass der Rollstuhl kommt. Mir wurde vor Ort, in meiner Wohnung, mitgeteilt, es habe gestern der Kollege anrufen sollen, was er nicht getan habe. Ich erklärte, dass er die Verantwortung habe, wenn er den Rollstuhl abhole. Wie immer wird die Schuld auf andere abgeladen. Warum ich von ihm nicht angerufen wurde und er nicht an das Telefon ging als ich wissen wollt, warum niemand kam, wollte er nicht beantworten.

Schlechter Service bei extrem hohen Preisen.

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Meine Forderung an MPM GmbH: Entschuldigung und besseren Service Zuverlässigkeit in den Aussagen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.03.2015 | 10:53
Firmen-Antwort von: MPM GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Stellungnahme.

Wir hatten einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse über einen Rollstuhl mit verstärkten Motoren da diese unsere Meinung nach für das Gewicht und die Ausstattung der Verstärken Elektronik erforderlich waren. Obwohl wir der Krankenkasse und dem Hilfsmittelberater die Notwendigkeit einer stärkeren Motorisierung erklärt haben, wurde diese nicht bewilligt. Dies fällt jedoch in der Verantwortungsbereich der Krankenkasse.

Wir haben täglich mit der Situation zu kämpfen, einerseits den Erwartungen der Kunden gerecht werden zu wollen und andererseits eine entsprechende Kostenübernahme bei den Krankenkassen zu erreichen. Wir versuchen dabei unsere Kunden bestmöglich zu beraten und das Machbare für diese zu realisieren. Trotzdem kann es hier immer wieder zu Enttäuschungen kommen, was wir natürlich sehr bedauern.

Unsere Abgabepreise sind keineswegs extrem hoch, sondern sind mit den Krankenkassen rahmenvertraglich festgelegt. Unsere Kassenpatienten zahlen in der Regel allenfalls eine gesetzliche Zuzahlung.

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Kommentare und Trackbacks (2)


30.03.2015 | 15:01
von Ulrich Camin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz des gelungenen Text der Gegenseite ist nichts gelöst. Nach wie vor habe ich Probleme mit dem Rollstuhl. Er entspricht nicht den StVO. Gemeldet hat sich bei mir niemand. Die Frist zur Nachbesserung läuft am 31.3.2015 ab, dann wird es eine Klage auf Mängelbeseitigung geben. Die Kasse hat mit den angeblichen Problemen nichts zu tun. Auch nicht damit, dass mir auf Grund des fehlenden Rollstuhl nicht Möglich war den Arzttermin war zu nehmen. Es wird nur über die angeblich so tollen Leistungen gesprochen, aber nichts davon trifft zu.


07.04.2015 | 06:34
von Ulrich Camin endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird nicht reagiert und auch sonst ist man an einer Lösung nicht interessiert. Das Gericht wird jetzt die Klage auf Schadensersatz und Mängelbeseitigung klären.




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