ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Sofortbonus nach max. 60 Tagen? nicht auf Konto des Kunden
Bestell-/Kundennummer: 02 12 68 19
Ich bin über das Portal Verivox mal das Risiko eingegangen und meine Gas-und Stromlieferanten zu wechseln. Habe dann beide Verträge bei Extraenergie mit den Sofortbonus Tarifen abgeschlossen, die ersten Bonuszahlungen sollten nach max. 60 Tagen nach Lieferbeginn gezahlt werden und ich habe mich vorher auch telefonisch informiert, wo es hieß, die Zahlungen werden nach max. 60 Tagen auf Ihren privaten Konto sein. Der Bonus für Gas wäre bis max. 01.03. fällig gewesen und nach vielen Telefonaten war er am 12.03 auf meinem konto. Die max. 60 Tage für den Bonus für Strom sind seit dem 09.03. um, aber bis heut den 23.3. keine Buchung auf meinem Konto erfolgt.
Mitarbeiter von Extraenergie geben mit immer andere Auskünft, doch immer falsche Auskünfte. Beim Gasbonus war das Geld dann am 02.03. gezahlt und müsste am 04.03 auf mein Konto sein, am 05.03. hieß es dann falsche Aussage Geld wurde am 04.3.gezahlt spätestens am 06.3. auf mein Konto. Falsche Aussage! bei Extraenergie dauert auch in der heutigen Zeit eine Übermittlung der Gutschrift von Chemnitz nach Neuss 7 Tage und eine Überweisung trotz IBAN immer noch 7 WERKTAGE (Aussage Mitarbeiter).
Mir wurde jetzt schon von einer Mitarbeiterin gesagt, dass es am Ende der Vertragslaufzeit, wenn der "Bonus: 15% auf die Gesamtkosten" gezahlt wird, bei einer Gutschrift mit einer mindest Wartezeit von 2 Monaten zu rechnen ist. Mir tuen die Mitarbeiter der Hotline leid, denn die bekommen von den Neukunden die Wut ab und geben alles weiter, aber geändert hat sich nicht.
Aber auch von Verivox sollte man aus reagieren und sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, denn soetwas schadet nicht nur Extraenergie, sondern auch dem Portal Verivox, auch wenn Sie nur Vermittler sind. Solche Beschwerden sollten die Unternehmen auch auffordern etwas zu verbessern. Nur durch Beschwerden oder Anmerkungen können Sie sich verbessern, wenn Sie es auch WOLLEN.
30.03.2015 | 15:06
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Siepmann,
vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen so schnell weiterhelfen konnten und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Sehr geehrter Herr Siepmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.03.2015.
Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir im Einvernehmen mit unseren Kunden bemüht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.
Bezüglich der Auszahlung des Sofortbonus teilen wir Ihnen mit, dass die Rechnung hier für am 09.03.2015 erstellt wurde.
Laut § 286 Abs. 3 BGB ist zum Verzug des Schuldners folgendes festgelegt:
" (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; [. ]"
Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um Rückantwort bis zum 10.04.2015, bzw. sobald die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere extrastrom-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice-Team
extrastrom