Durch Air Berlin endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 696 Views | 27.03.2015 | 09:01 Uhr
geschrieben von Monika Steiner

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

XXL-Plätze gebucht

Mein Mann und ich sind im Dezember mit der AirBerlin von Köln nach Tennerifa geflogen. Die XXL-Plätze wurden für Hin-und Rückflug gleich mitgebucht für insgesamt 80€. Beim Hinflug bekamen wir die Plätze nicht zugewiesen, beim Rückflug hatte die Maschine gar keine XXL-Plätze. Ich beschwerte mich nach dem Urlaub sogleich über dieses Online Beschwerdeformular der AirBerlin und bekam schon dreimal zur Antwort, dass es ihnen leid tut aber sie nichts für mich tun können. Das geht mir so gegen meinen Gerechtigkeitssinn! Man kann doch nicht etwas verkaufen, das man nicht hat und dann das Geld nicht zurückerstatten wollen.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: 100% Erstattung


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


03.04.2015 | 12:13
von Monika Steiner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundendienst hat mir auf mehrmalige Beschwerde geantwortet das sie mir in meinem Fall nicht weiterhelfen können.


10.04.2015 | 00:02
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Einen Anspruch auf 100-%-ige Erstattung -wie gefordert- des Ticketpreises wird man nicht haben, jedoch auf die Erstattung des Mehrpreises, welchen man für einen XXL-Seat gegenüber einem normalen Sitz zahlen mußte, der dann letztendlich vertragswidrig durch die Fluggesellschaft nicht zur Verfügung gestellt wurde. Wie man sinnvoll und kostengünstig (!) gegen eine Fluggesellschaft vorgehen kann, habe ich hier beschrieben: www.fluggastrecht.blogspot.de/2015/03/fluggastrechte-durchsetzen.html

17.04.2015 | 18:24
von Monika Steiner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fluggesellschaft lehnt eine Regulierung ab


09.05.2015 | 07:07
von Monika Steiner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma lehnt die Kostenerstattung ab mit lapidaren Begründung.




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