3986 Views | 27.03.2015 | 19:55 Uhr
geschrieben von Peter Colditz

Funke Programmzeitschrift GmbH (Hamburg)

Funke Mediengruppe zockt Werber von TV DIGITAL kräftig ab

Bestell-/Kundennummer: 6017518913

Ärger mit der Funke Mediengruppe, die mit Abschluss eines Jahresabonnements von TV DIGITAL (vorm. Axel Springer SE) mit dem Versprechen beworben hat, dass der Werber 40 Euro Barprämie nach Zahlungseingang erhält.

SCHLAGWORTE

Trotz x-facher Rückfragen wurde auch 8 Wochen nach Zahlung der Werber weder kontaktiert noch wurde die Zahlung veranlasst. Nur der Kunde hatte schon für das Programmheft TV DIGITAL 49,20 Euro voll gezahlt.

Anscheinend bedient sich die „finanzklamme“ Funke Programmzeitschriften Gruppe nach dem Motto der Kunde zahlt den vollen Jahresbetrag und der Werber bekommt die schriftlich und vertraglich zugesicherte Prämie nicht, der Kunde wird x-fach mit Standard-Textkonserven vertröstet, man müsse prüfen. Bis der Kunde aufgibt, ggf. ordentlich kündigt und siehe da, die Funke Gruppe hat eine volle Jahreszahlung kassiert. Vor Gericht gehen die Wenigsten.„Klasse Konzept“!

Nun langsam:

Meine Bekannte Frau Dr. L. überzeugte mich als Sky Film-Kunde ein Abonnement für die Programmzeitschrift TV DIGITAL abzuschließen. Am 18.12.2014 bestellte ich den Bezug der TV DIGITAL direkt beim Verlag unter TV DIGITAL, Postfach 4915 in 20350 Hamburg. Der Werberin wurde auf derselben Bestellung eine Barprämie in Höhe von 40 Euro zugesichert.(Kopie liegt vor)

Mit Datum vom 30.12.14 erhielt ich das Willkommensschreiben von TV DIGITAL Kundenservice, Brieffach 4983, 20350 Hamburg mit dem Hinweis, dass der Versand der Prämie an die Werberin umgehend nach Eingang der ersten Zahlung des Abonnementspreises erfolgt. Am 28.01.15 wurde der Betrag in Höhe von 49,20 Euro abgebucht und ab jetzt wartete die Werberin auf die vertraglich zugesagte Barprämie.

Im Februar 2015 fanden zwei telefonische Rückfragen mit dem TV DIGITAL Kundenservice statt. Es sollte geprüft werden.

Am 3.3.15 teilte ich dem Kundenservice schriftlich mit, dass die Werberin von Ihnen nicht kontaktiert wurde und die vertraglich zugesicherten 40 Euro nicht erhalten hat.

Am 5.3.15 erfolgt die Antwort von TV DIGITAL, dass es ihnen leid tut und es geprüft wird.

Am 8.3.15 teile ich mit, dass die Werberin immer noch nicht kontaktiert wurde und setze den Termin 12.3.15, um mir aufzuzeigen, dass das Geld an die Werberin angewiesen wird, ansonsten erfolgt die Rückabwicklung des Bankeinzugs.

Am 11.3.15 bekundet der Verlag, dass es Ihnen leid tut.

Am 11.3.15 weise ich darauf hin, dass trotz meiner Kommunikation der Vertrag seine vertragliche Verpflichtung zu gegenseitigen Zahlung der 40 Euro nicht nachkommen will und ich mich daher auch nicht an der weiteren Abnahme der Zeitschrift gebunden sehe und keine Zeitschrift mehr erhalten will.

Am 13.3.15 wird vom Verlag immer noch kein Ansatz gezeigt, die 40 Euro an die Werberin zu bezahlen, stattdessen wird darauf hingewiesen, dass die ordentliche Kündigung 12 Monate beträgt und das Abo zum 30.12.2015 aufgekündigt ist.

Um eine tatsächliche Abklärung (ohne Hinhalte-Parolen) mit dem Verlag zu erzwingen, wurde die Bankabbuchung am 14.3.15 rückgängig gemacht, da die Bestellung der Zeitschrift nicht als unabhängig vom Erhalt der Werbeprämie in Höhe vom 40 Euro für den Werber zu betrachten ist. Auch sind es nicht zwei verschiedene Vorgänge, sondern ein ineinander verknüpfter.

Der Vertrag ist nachträglich nicht zustande gekommen, da eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft der Zahlung an den Werber durch den Verlag bewusst nicht erfolgte. Das ergibt sich auch aus der geleisteten Zahlung in Höhe von 49,20 Euro für Werber und Geworbenen gegenüber der vertraglich zugesicherten 9,20 Euro.

Immer noch im guten Willen bot ich im Einschreiben vom 15.03.2015 dem Verlag an …

a.) den Vertragsabschluss rückwirkend zu beenden und die Lieferungen einzustellen und den Vorgang auf sich forderungsfrei beruhen lassen

ODER

b.) mir eine Jahresrechnung für die TV DIGITAL in Höhe 9,20 Euro (49,20 Euro – 9,20 Euro) zukommen lassen und ich weiterhin die Zeitschrift beziehe. Im Innenverhältnis verpflichte ich mich zur Auszahlung der 40 Euro an die Werberin.

Als Antwort auf die Rückabwicklung der Einzugsermächtigung und das Einschreiben erhalte ich am 21.03.2015 eine Zahlungserinnerung in voller Jahreshöhe mit nun zusätzlichen Mahngebühren. Die Werberin wurde selbstverständlich nicht kontaktiert.

Ich frage mich …

1.) Hatte die Funke Programmzeitschriften GmbH je vor die 40 Euro Barprämie auszuzahlen?

2.) Wann wurde die Werberin von der Funke GmbH nachweislich kontaktiert?

3.) Mit welchem Beleg hat die Funke GmbH die Prämie ausgezahlt?

Ich kann jedem nur vor der Funke Mediengruppe und dem ggf. dem Springer Verlag warnen, dass keine ähnlichen Neuabos abgeschlossen werden und Kunden statt einem schönen Abo nur Ärger und Aufwand und finanziellen Verlust haben.

Der Werber und ich werden garantiert nie wieder Medien bei der Funke Mediengruppe oder dem Springer Verlag kaufen, abonnieren oder beziehen!

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Meine Forderung an Funke Programmzeitschrift GmbH: 40 Euro an die Werberin, Erstattung meiner Auslagen und Aufwände


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Kommentare und Trackbacks (8)


03.04.2015 | 13:58
von Peter Colditz
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

03.04.2015 | 14:49
von Peter Colditz
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

03.04.2015 | 15:10
von Peter Colditz | Regelverstoß melden
Die Werbung für das Jahresabo TV Digital mit schriftlicher Zusage der 40 Euro an den Werber und das Willkommensschreiben mit der Zusage der sofortigen Auszahlung.

Man fasst es nicht, die Funke Mediengruppe ist ein deutsches Unternehmen.
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04.04.2015 | 10:04
von Peter Colditz | Regelverstoß melden
Mittlerweile landete ein Schreiben (26.03.2015) vom Kundendienst im Briefkasten, dass ich doch kurzfristig für die Abbuchung meine IBAN und BIC angeben solle. Lieber Kundenservice, mal Nachdenken.

Einen Tag später dann noch ein Schreiben vom 26.03.2015, dass, so wörtlich "Trotz unseren Bemühungen, jederzeit einen exzellenten Kundenservice zu gewährleisten, kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen. "

An dieser Stelle war ich dann doch sehr beeindruckt; dieser sch. exzellente Kundenservice hat seit 10 Wochen die 40 Euro Werbeprämie nicht ausgezahlt und reagiert mit 3 x Post, nur weil der Abbuchungsauftrag rückabgewickelt wird und nun dem Ex-Springer, neu Funke Verlag meine 49,20 Euro fehlen?

Ich werde aufgefordert den vollen Jahresbeitrag zu zahlen, nach Eingang wird dann gerne der Beitrag der Werbung auf mein Konto überwiesen. Ich fange fast an das Gute zu glauben. "Funke, Ihr seit Spitze". Begründet wird das mit wettbewerblichen Gründen. Aha, aber aus wettbewerblichen Gründen darf man auch nicht auf dasselbe Konto des Beworbenen das Geld des Werbers auszahlen.

Die Werberin Frau Dr. L. wurde selbstverständlich nicht kontaktiert. Ich denke, die Funke Programmzeitschriften GmbH vergrault bewusst Neuabonnenten, um sich finanzielle über Wasser zu halten. 49,20 Euro in der Tasche zu haben ist besser als 9,20 Euro. Der Neuabonnent mault und wird nichts mehr abschließen, aber in den nächsten Jahren sind ja noch Millionen andere potenzielle Neuabonnenten da, die nichts von den Machenschaften wussten.

Lieber exzellenter Kundenservice, wenn dem so nicht ist, lasst es mich wissen.
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1 reclabox beschwerde de 311823 teaser


04.04.2015 | 12:12
von Peter Colditz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der TV Digital Kundenservice zeigt keine Einsicht die 40 Euro an den Werber auszuzahlen und fordert volle Jahresgebühr mit zusätzlichen Mahngebühren.

Die Werberin Frau Dr. L. wurde noch nie kontaktiert.


20.04.2015 | 15:17
von Peter Colditz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Mitarbeiter der Funke Abonnementsbetreuung rief an, ein Schreiben folgte, allerdings nicht zu meiner Zufriedenheit.
Daher habe ich ein erneutes Einschreiben an TV Digital geschickt.


16.05.2015 | 12:26
von Peter Colditz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Einschreiben wurde immer noch nicht beantwortet. Heute erneute Erinnerung gesendet.

Es liegt immer noch keine von der Funke bestätigte Kündigungsbestätigung vor.


20.06.2015 | 17:27
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


20.06.2015 | 17:31
von Peter Colditz | Regelverstoß melden
Nach etlichem Hin- und Her sehe ich die Diskussion als beendet und meine viele Zeit fast unsinnig investiert.

Dieses Unternehmen muss lernen den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen und nicht sich selbst. Ohne Kunden kein Unternehmen.



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