Bayernwerk AG (Regensburg)
Mein Messstellenbetreiber Bayernwerk baut Zähler nicht ab bzw. um
Bestell-/Kundennummer: Zähler 1020120003602559 u. 1049130071577309
Hallo,
ich würde gerne meinen Beitrag zur Energiewende leisten. Deshalb versuche ich seit längerem mit meinem Messstellenbetreiber Bayernwerk folgende Sachen durchzuführen:
1. Abbau des Heizstromzählers u. Rundsteuerempfänger, da ich durch Anbieterwechsel diesen nun auf den Haushaltsstrom klemmen darf (z. B. zur PV Nutzung der Warmwasser Bereitung im Sommer)
2. Umstellung Haushaltsstrom von Eintarif auf Doppeltarif
Zeitgleich habe ich meine Stromlieferverträge bei e.ON gekündigt und bin zu einem lokalen Anbieter.
Der 1. Anruf Bayernwerk Hotline ergab, dass ich das über einen Elektriker machen muss. Ich habe nicht ganz verstanden, warum, deshalb habe ich mich nach Recherche in einem 2. Anruf an den technischen Ansprechpartner Bayernwerk (lokal) gewandt. Dieser sagte mir, es wäre auch ohne Elektriker möglich, ich sollte es Bayernwerk nur schriftlich zusenden. Das habe ich gemacht. Danach erhielt ich einen Anruf, dass meinen Wünschen nicht nachgekommen wird, weil so etwas "über den zertifizierten Elektriker gemacht werden muss". Mein Elektriker ist aber nicht von Bayernwerk zertifiziert und ich möchte mir auch nicht jemanden suchen, der sich um die Messstelle kümmert, wo doch Bayernwerk für die Messtelle zuständig ist (ist ja auch alles verplombt).
Niemand hat mir bisher gesagt, WARUM es so laufen muss (Gesetzliche Regelungen), nur DASS es so gemacht werden muss.
D. h. ich als Endkunde fühle mich bei der Energiewende behindert, da mir Auflagen gemacht werden. Wer sonst als der Messstellenbetreiber sollte denn den Zähler ausbauen bzw. wechseln?
Ab 01.04 bin ich deshalb für den Heizungszähler nun in der Grundversorgung der e.ON Bayern. Dadurch ensteht mir neben den Kosten für Haushaltsstrom-Eintarif (anstatt für mich günstigerem Doppeltarif) auch unnötige Kosten für den Heizungszähler.
"Gerne bestätigen wir Ihnen, dass für einen Zählerausbau sowie für einen Zählerwechsel ein zertifizierter Elektriker vor Ort sein muss, da sie eine Photovoltaikanlage betreiben".
Aus mehrerlei Gründen halte ich diese Antwort für nicht zufriedenstellend.
1. Es geht mir nicht darum, dass ein Elektriker vor Ort ist. Es geht darum, dass laut Bayernwerk ein Zählertausch/Abbau nur durch einen Dritten beantragt werden kann und sich Bayernwerk schlichtweg weigert, es zu tun, wenn der Anschlussnehmer/Kunde es wünscht
2. Mein Wärmepumpenzähler hat nichts mit Photovoltaik zu tun.
3. Mein Elektriker muss ja auch die Wärmepumpe umklemmen, also muss er sowieso direkt vor Ort sein oder es vorher gemacht haben. Das habe ich nie bestritten.
4. Meinen Stromlieferung geht an den Netzbetreiber "Bayernwerk", er hat mir diesen Zähler auch eingebaut und verplombt. Ich frage mich, warum er ihn als Messtellenbetreiber nicht einfach tauschen kann?
Ich werde also die Beschwerde nochmals schriftlich senden, als Unterstützung für Bayernwerk, falls es doch irgendwo intern verloren gegangen ist. Dazu hefte ich noch die Kopie des Belegs des Einwurfeinschreibens des Briefes von letzter Woche. Laut § 111a EnWG sind von den 4 Wochen, die Bayernwerk hat, um auf die Beschwerde zu antworten, nun noch 3 Wochen übrig.
Meine Argumentation, "für die Sachen im Haus nach dem Zähler bin ich verantwortlich und für den Zähler der Meßstellenbetreiber", konnte Sie verstehen, aber aufgrund der Vorgaben auch keine andere Info geben. Ich habe um eine schriftliche Beantwortung gebeten.
Bzgl. des Zählerabbaus lautet, wie zu erwarten, die Aussage, dass es nur ein zugelassener Installeteur beantragen kann.
Heute hat mich ein Herr von Bayernwerk angerufen. Er hat den überfälligen Abbau des Zählers bedauert und sich gleichzeitig gewundert, dass trotzdem der Tausch von Ein- auf Doppeltarifzähler ohne Probleme geklappt hat.
Ein interessantes Detail aus dem Gespräch gibt es zu sagen: Laut seiner Aussage haben die zuständigen Leute im Netzcenter Parsberg kein Dokument von mir vorliegen bzgl. Zählerabbau. Ich bin mit dem Herrn mein Schreiben vom 24.03.2015 durchgegagen, aus dem einwandfrei hervorgeht, dass das Netzcenter Parsberg Kenntnis von meinem Wunsch hatte (Einwurfeinschreiben an das Netzcenter direkt). Daraufhin meinte der nette Herr, er wollte doch nochmal genauer im Netzcenter Parsberg nachfragen.
Ich warte also wieder auf Antwort und auf eine Aktion.
Mir hat bisher niemand verraten, warum es nun doch geht (ob es Kulanz ist oder ob es schon immer möglich gewesen wäre).
Auch hat sich bisher niemand gemeldet bzgl. Erstattung der Kosten für die Grundgebühr und die erhöhten kw Preise der Grundversorgung.
Leider hat sich Bayernwerk nicht gemeldet bzgl. der 20 Euro. Außerdem steht der Haushaltsstromzähler seit dem Abbau des WP-Zählers nur noch auf Niedertarif.
Ich warte jetzt noch die Tage ab, ob sich etwas tut. Werden die beiden Punkte nicht erledigt, so wird es wohl oder übel vor den Schlichter gehen.
Ich hätte es auch gerne anders gelöst, z. B. hätte ich die beiden Punkte gerne direkt mit denjenigen Leuten besprochen, die auch bzgl. der Schlichtung mit mir gesprochen haben. Leider kann ich diese Leute telefonisch nicht erreichen. Die Dame an der Hotline bestätigte mir heute, dass Sie keine Möglichkeit der Eskalation von Ihrer Seite aus hat.
Somit habe ich wieder einen Brief geschrieben (natürlich als Einwurfeinschreiben), damit Bayernwerk eine letzte Möglichkeit hat, die Gelegenheit positiv zu beenden.
. nichts passiert.
Ich habe zwar jetzt ein Schreiben von Bayernwerk in den Händen, in dem urplötzlich nun doch Stellung genommen wird zu dem fehlerhaften Einbau und auch zu der Entschädigung, die mir Bayernwerk zahlen möchte, aber bis heute ist bei beiden Themen nichts passiert. Weder funktioniert der Zähler einwandfrei, noch habe ich das Geld bekommen.
Ich werde also der Schlichtungsstelle Energie e. V. heute eine Brief verfassen, in dem der Sachverhalt als nicht erledigt gemeldet wird. Ich muss bis Dienstag Rückmeldung geben, ich habe mein Möglichstes getan. Sorry Bayernwerk, dass es vor den Schlichter geht.
Ich bin gespannt.
Was bedeutet es, wenn Bayernwerk an die Schlichtungsstelle schreibt "Zusätzlich wurde bereits eine Zahlungsveranlassung in Höhe von 20,00 Euro für Herrn. . in Auftrag gegeben (s. Anlage) "?
Diese beigefügte e.ON Zahlungsveranlassung wurde am 01.07 von Frau G. H. und am 02.07 von Frau C. K. laut dem Dokument freigegeben. Bekommen habe ich aber bisher nichts. Nun sind seit der Freigabe auch schon 12 Tage verstrichen.
Die Schlichtungsstelle fragt wieder an (06.07), ob die Schlichtung nun beendet werden kann. Ich habe noch ca. eine Woche Zeit zur Antwort. Hoffentlich ist das Geld bis dahin auf dem Konto, damit der ganze Irrsinn hier mal ein Ende findet.
Somit ist für mich aktuell alles wieder in Ordnung. Zurück bleibt die verlorene Zeit und die Ohnmacht, als "kleiner" Endverbraucher gegen solche Windmühlen anzukämpfen.
Ich kann aber nur jeden ermutigen, es genauso zu machen. Mit Reclabox und Schlichtung sind uns kleinen Bürgern mittlerweile einige Hilfmittel an die Hand gegeben, um uns "bei denen" Gehör zu verschaffen.
- ENDE -
oder soll ich sagen
- BIS ZUM NÄCHSTEN MAL - ;-)