Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 7422 Views | 09.04.2015 | 18:26 Uhr
geschrieben von Stefan Kiesewetter

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Sofortbonus für Neukunden: Auszahlung Fehlanzeige

Bestell-/Kundennummer: Kd-Nr. 02 17 63 69

Ich wechsele jährlich per verivox den Anbieter. Gewisse Regularien und das Ausreizen der Zahlungsfristgen kenne ich (und kann es bei dem Preisdruck auch nachvollziehen). So kommen Neukundenboni und Rückzahlung i. A. am letzten oder vorletzten Tag der Frist - ausser bei Extraenergie.

SCHLAGWORTE

Die Sonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit hätte bis zum 2. April erfolgen müssen. Leider Fehlanzeige! Ich habe die Zahlung jetzt schriftlich angemahnt und eine Frist gesetzt. (Mahnung per Fax mit Sendebericht)

Sollte die Zahlung nicht innerhalb der Frist (2 Wochen) da sein, geht das Papier direkt an einen Anwalt und es wird ein Mahnbescheid erlassen. Sollte kein Problem sein, da die Forderung belegt und unstrittig ist sowie alle Fristen gewahrt sind. Da bin ich mal gespannt.

An alle: Wechseln der Anbieter ist sinnvoll, wichtig und der einzige Weg, die Preise auf normalem Maß zu halten. Schwarze Schafe gibt es leider immer wieder! Appell an Verivox: Nehmt die schwarzen Schafe vom Portal, denn nur so wird deren Grundlage wegfallen, ihr Unwesen zu treiben!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Auszahlung des Neukundenbonus!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.04.2015 | 15:23
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.04.2015 | 13:14
von Stefan Kiesewetter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mail von ExtraEnergie:
vielen Dank für Ihr Fax vom 04.04.2015.

Der zugesagte Sofortbonus wird Ihnen bei bestehendem Vertragsverhältnis ohne Einschränkung nach 60 Tagen ab Belieferungsbeginn gutgeschrieben. Der Sofortbonus steht nur Neukunden im Sinne der Ziff. 1.4 AGB zu. Die Höhe des Sofortbonus bestimmt sich nach dem bei Vertragsschluss in den Tarifdetails angegebenen Betrag in Euro.

Die Fachabteilung hat die Auszahlung des Sofortbonus angewiesen, demnach wird das Guthaben in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto verfügbar sein.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere extraenergie-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team

***
Meine Gedanken dazu:
Ein Blick in den Kalender hilft. Beginn der Lieferung am 1.2.15, 60 Tage später am 2.4.15 ist noch kein Geldeingang zu verzeichnen.


10.04.2015 | 18:45
von Stefan Kiesewetter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier gibt es eine neue "nette" Mail von Extraenergie. Ziemlich offensichtlich hat das Vorgehen Methode. Ziemlich offensichtlich wird der Vorgang auch am ersten Werktag im Mai an meinen Anwalt gehen.
***
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.04.2015.

Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir im Einvernehmen mit unseren Kunden bemüht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.

Laut § 286 Abs. 3 BGB ist zum Verzug des Schuldners folgendes festgelegt:

" (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; [. ]"

Ihr Sofortbonus wird somit in Kürze ausgezahlt.

Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um Rückantwort bis zum 17.04.2015, sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen. Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere extrastrom-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.


10.04.2015 | 18:54
von Stefan Kiesewetter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde jetzt den Einzug der Abschlagszahlung stoppen und den Vorgang bei weiterem Verzug einem Rechtsanwalt übergeben:

***
Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr verwundert bin ich über das Vorgehen Ihrerseits bezüglich eines Sofortbonus, mit dem geworben wird. Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, wie die Verzögerung der Zahlung erläutert wird. Da Sie offensichtlich sehr rechtskundig sind und sich die 30 Tage wie unten genannt in Anspruch nehmen wollen, mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gemäß §273 BGB Gebrauch. Die von Ihnen eingeforderte Zahlung bezieht sich auf das gleiche Vertragsverhältnis. Somit steht mir das Recht zu, die geschuldete Leistung zu verweigern.

Ich fordere Sie daher auf, entweder gemäß der von mir zugesandten Mahnung den von Ihnen vertraglich zugesichertes Sofortbonus zu zahlen oder per nächster Fälligkeit auf den Einzug des monatlichen Abschlags zu verzichten.

Eine weitere Rückantwort wird es von meiner Seite nicht geben. Sollte die Zahlung weiterhin ausstehen, werde ich sowohl einen Rechtsbeistand als auch die Schlichtungsstelle einschalten.


14.04.2015 | 19:33
von Stefan Kiesewetter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Mail erreichte mich am 13. April. Ich bin gespannt, ob ExtraEnergie die Zusage einhält:
***
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.04.2015.

Wir teilten Ihnen am 10.04.2015 mit, dass wir uns bei der Auszahlung des Sofortbonus auf den § 286 Abs. 3 BGB beziehen.

Dieser Paragraph ist hier nicht anzuwenden, dafür möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen.

Ihr Sofortbonus ist von unserer Fachabteilung zur Auszahlung angewiesen worden und wird in Kürze auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es durch die zurückliegenden Feiertage, zu Verzögerungen gekommen ist.

Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um Rückantwort bis zum 17.04.2015, sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen. Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.


15.04.2015 | 10:45
von Stefan Kiesewetter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Geldeingang ist heute erfolgt.




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