Durch Ryanair endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 961 Views | 13.04.2015 | 19:27 Uhr
geschrieben von Petra D.S.

Ryanair Ltd. (Dublin)

Check-In Ryanair - 140 Euro Strafe - ungerechtfertigt

Bestell-/Kundennummer: DHZ2GS

Fühle mich als Passagier von Ryainair ungerecht behandelt und um mein Geld betrogen. Habe einen Flug von Madrid nach Berlin gebucht und online ein zusätzliches Gepäckstück bestellt.

SCHLAGWORTE

Durch das zusäzliche Gepäcksstück ging ich als Vielfliegerin davon aus, dass - wie es bei den Fluglinien üblich ist - den Check-In vor Ort machen zu müssen. Dies ist bei Ryanair jedoch anders.

Zur Zahlung der 140 Euro Strafe für 2 Personen - Mutter mit Kind - wurde ich auf bruske Art und Weise aufgefordert. Ich wurde auf einen weiteren Schalter zur Zahlung verwiesen. Die Möglichkeit eines Fluges wurde mir bei Nichtzahlung verweigert.
Eine sehr unfreundliche Dame am Schalter sprach von einer Aufforderungsemail zum Check-In, welche ich jedoch nicht erhalten habe.

Ich habe erkannt, dass auf der Buchungsbestätigung/provisorischem Ticket zwar hervorgeht, dass der Passagier bei keinem Online-Check-In eine Gebühr zahlen muss, aber der Betrag ist nicht über die gleiche Seite einsehbar. So wird nur ein Link angeführt, wo sich der Anwender erkundigen kann, wie hoch der Betrag ausfallen wird. Dies ist nicht nutzerfreundlich und ich frage mich, ob dies rechtlich Gültigkeit hat. Druck man das provisorische Ticket/Flugbestätigung aus, so steht dieser Betrag nicht auf der ausgedruckten Seite. Der Kunde kann sich keine Vorstellung über den zu zahlenden Betrag machen.

Hält man sich vor Augen, dass der Flug ohne Koffer pro Person 80 Euro gekostet hat, so finde ich eine Strafe für den Check-In vor Ort mit 70 Euro pro Person erhöht und untragbar. Der zusätzliche Koffer in der Höhe von 40 Euro - nicht Handgepäck - war online gebucht und gezahlt.

Bitte helfen Sie mir, die ungerechtfertigt hohe Strafe von 140 Euro zurückerstattet zu bekommen. Gern sende ich zusätzliche Dokumente.

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Meine Forderung an Ryanair Ltd.: Rückerstattung der Strafe für Check-In Flughafen in der Höhe von 140 Euro/2 Personen. Der Online-Check-In ist kostenfrei.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


20.04.2015 | 22:14
von Petra D.S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.05.2015 | 02:02
von Petra D.S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.05.2015 | 13:00
von Petra D.S. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich noch keine Antwort erhalten.




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