primastrom GmbH (Berlin)
Primastrom Anwaltsschreiben seit März 2015 nach Widerruf von 2012
Bestell-/Kundennummer: KN-00004955
Am 01.08.2012 bezog ich für 1 Jahr meine erste Wohnung, und zwar mit Unterstützung des Arbeitsamtes, um mein letztes Ausbildungsjahr fern der Familie zu beenden.
Am 08.08.12 besuchte mich ein Türverkäufer und überredete mich, einen Stromliefervertrag mit primaastrom und einen Gasliefertrag mit e wie einfach abzuschließen. Nach Rücksprache mit meiner Familie machte ich von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch, und zwar per Email am 20.08.12 an beide Firmen. Den Versand wiederhoilte ich erneut am 21.08.12 und an den Folgetagen, da ich noch keine Rückantwort erhalten hatte. Von e wie einfach erfolgte die Bestätigung, von primastrom erfolgte nichts.
Mein mit Hilfe meiner Familie ausgewählter Stromanbieter, der mich dann auch ab 01.08.12 wegen Umzug rückwirkend beliefer konnte, erkärte mir bezüglich der nicht erfolgten Widerspruchsbestätigung von primastrom, dass ja noch keine Vertragsübernahme stattgefunden hatte und der Schriftverkehr der Gesellschaft vielleicht nicht das Papier wert wäre.
Umso erstaunter war ich, dass ich am 15.11.2012 eine Terminbestätigung für eine Belieferung ab 01.07.2013 erhielt. Diesem Schreiben habe ich dann erneut per Email am 23.11.12 widersprochen. Daraufhgin erhielt ich von Christopher Klietsch von primastrom Qualitätsmanagement ein Schreiben, dass ich dem Vetrag vom 08.08.12nicht widersprochenhätte. Daraufhin erklärte ich den Sachverhalt per Email am 05.12.12 nochmals ausführlich unter Berufung auf meinen termingerechten Widerspruch und wies darauf hin, dass ich außerdem niemals einen Vetrag zur Belieferung ab 01.07.2013 abgeschlossen habe.
Daraufhin erfolgt keine Antwort mehr seitens primastrom und mein Stromanbieter beendete meinen Vertrag zum 30.06.13 mit der SchlussabrechnungAuszugvom 09.07.13.
Ich bin in meine alte Heimat zurück gezogen und alles war gut.
Bis ich am 09.03.2015 ein Schreiben der RechtsanwaltsGmbH ADVOVOX erhielt. Man hätte mich mit Strom beliefert (Zählerstandsübergabe durch meinen Vorlieferant, obwohl dieser die AbrechnungAUSZUGmachte) und man hätte mittlerweile die Versorgung eingestellt. Die Forderung beläuft sich auf 462,45 €.
Auf meine Antwort, dass ich nicht beliefert wurde, da ich die Wohnung nur bis 30.06.13 angemietet hatte, ging man nicht ein. Ein weiteres Mahnschreiben erfolgte am 26.03.15 und auf meine erneute Antwort erhielt ich nun heut die LETZTE außergerichtliche Aufforderung, mit Androhung von Schufaeinträgen etc. Auf eine Klärung, dass eine Stromlieferung gar nicht erfolgt sein kann, wird mit keiner Silbe eingegangen.
Ich habe rechtzeitig widersprochen, und zwar wiederholt und habe keine Lieferung bzw. Leistung erhalten, man wirft mir aber ungerechtfertigte Bereicherung vor.
Es wiederholt sich so einiges aus anderen Beschwerdebriefen, die ich auf dieser Seite gesehen haben: Emails verschwinden, aber nicht alle, massive Androhung von negativen Auswirkungen auf zukünftige Rechnungsgeschäfte. es ist einfach nicht schön, diese Einschüchterungstaktik.
Es soll einfach ein Ende haben - mittlerweile liegt der Betrag bei 467,95 € für etwas, dass ich nicht erhalten habe - das ist in meinen Augen eine miese Abzocke.
Ergänzung:
Ach - meine Widerspruchsemail im August 2012müssensie erhalten haben, denn darauf habe ich auch vermerkt, dass im Zuge des Widerspruchs keine Abbuchungen zu erfolgen haben. Im Schreiben von Christopher K. vom 23.11.12 ist vermerkt, dass man meinem Wunsch entsprechend das Lastschriftverfahren beendet hat.
16.04.2015 | 18:43
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Reclaboxer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.
Leider können wir Ihren Vortrag nicht bestätigen und weder am 20.08.2012 noch am 21.08.2012 hat uns ein Widerruf von Ihnen erreicht. Wir können den Zugang eins Widerrufs per E-Mail erst zum 23.11.2012 bestätigen. Zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsfrist aber bereits lange abgelaufen. Es besteht daher ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und primastrom.
In Anbetracht der Tatsache, dass es aufgrund Ihres Wohnortwechsels nie zu einer Belieferung gekommen ist, haben wir uns jedoch aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtsprlicht zur Vermeidung weitere Streitigkeiten entschlossen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Sie können daher jedwede Forderungen als gegenstandslos betrachten.
Wir sind zuversichtlich die Angelegenheit damit zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst zu haben und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr primastrom Team!
Beschwerde ist gelöst