Durch DHL gelöste Beschwerde. | 210 Views | 23.04.2015 | 10:45 Uhr
geschrieben von Rainer Gemba

DHL (Bonn)

keine Rückzahlung für nicht in Anspruch genommene Leistung

Bestell-/Kundennummer: 96.222.2205820

Anfang vergangener Woche haben wir mehrere Pakete mit DHL versendet. Leider haben wir einen Paketschein fehlerhaft ausgestellt, kann ja mal passieren, was jedoch erst bei der Abgabe in der Postfiliale aufgefallen ist.

Es wurde daher bei der Post ein neuer Paketschein ausgestellt, der natürlich nochmal bezahlt werden mußte.

Eine Erstattungsmöglichkeit gibt es bei DHL online leider nicht, also haben wir den Erstattungsanspruch per E-Mail an DHL in Bonn gesendet. Leider wurde der Betrag auch nach Erinnerung nicht bezahlt.

Muß man der DHL erst einen Mahnbescheid senden?

Ein solches Verhalten ist nicht nur mangelhaft, die DHL kann man daher nicht mehr empfehlen!

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Meine Forderung an DHL: Nicht in Anspruch genommenes DHL Porto


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


25.04.2015 | 09:18
von Oskar Stefan Krause | Regelverstoß melden
Widerruf aussprechen an: OnlineFrankierung.de spider monkey dhl.com

Ein "Erstattungsanspruch" kann ja erst dann entstehen, wenn ein Widerruf ausgesprochen wurde.

04.05.2015 | 10:48
von Rainer Gemba gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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